Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- dpaq.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialversicherung - Spracherkennungssoftware
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Spracherkennungs-Software Dragon NaturallySpeaking für Förderschülerin übernehmen - Hilfsmittel
- haufe.de (Kurzinformation)
Muss die GKV eine Sprachsoftware für Förderschülerin übernehmen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Kosten für Spracherkennungs-Software Dragon Naturally Speaking übernehmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Erstattung für Spracherkennungssoftware für Förderschülerin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen - Spracherkennung Dragon Naturally Speaking 2016 als Hilfsmittel für Behinderte zu werten
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 27.03.2018 - S 62 KR 536/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
Dazu gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (stRspr, vgl. z.B. BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, Rn. 32, zitiert nach juris). - BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80
Versorgung mit einer Sportbrille
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille;… SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (…BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27). - BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (…BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille;… SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (…BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (…BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).