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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18   

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https://dejure.org/2020,56928
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18 (https://dejure.org/2020,56928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.04.2020 - L 4 KR 187/18 (https://dejure.org/2020,56928)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. April 2020 - L 4 KR 187/18 (https://dejure.org/2020,56928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Spracherkennungs-Software Dragon NaturallySpeaking für Förderschülerin übernehmen - Hilfsmittel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Muss die GKV eine Sprachsoftware für Förderschülerin übernehmen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Kosten für Spracherkennungs-Software Dragon Naturally Speaking übernehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erstattung für Spracherkennungssoftware für Förderschülerin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen - Spracherkennung Dragon Naturally Speaking 2016 als Hilfsmittel für Behinderte zu werten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
    Dazu gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (stRspr, vgl. z.B. BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
    In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
    In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 4 KR 187/18
    In der Rechtsprechung des BSG ist stets nicht nur die Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht als Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen anerkannt worden (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 73: Sportbrille; SozR 3-2500 § 33 Nr. 22: Computer), sondern anerkannt worden ist auch ein Grundbedürfnis der Teilnahme an der sonstigen üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil des sozialen Lernprozesses (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
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