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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,38046
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,38046)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2011 - L 12 AL 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,38046)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - L 12 AL 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,38046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht, Leistungen zur Teilhabe, Zuständigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX; § 14 SGB IX; § 55 Abs. 1 SGB IX; § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX; § 136 Abs. 2 SGB IX; § 86b Abs. 2 SGG
    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Durchführung des Eingangsverfahrens in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Auslegung von Anträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Durchführung des Eingangsverfahrens in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Auslegung von Anträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Durchführung des Eingangsverfahrens in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Auslegung von Anträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11
    Er hat dann auch alle erforderlichen Leistungen außerhalb seiner "eigentlichen" Zuständigkeit zu erbringen (Anschluss an BSG, Urt. v. 21.8.2008 - B 13 R 33/07 R = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).

    Derartige Anträge sind aber - auch vor dem Hintergrund der Regelungen des § 14 SGB IX - dahin auszulegen, dass damit alle in Betracht kommenden Rehabilitationsleistungen beantragt werden, mit der Folge, dass der angegangene Leistungsträger, sofern eine Rehabilitationsmaßnahme in Betracht kommt, für die er seiner Meinung nach nicht zuständig ist, den Antrag weiterleiten muss und anderenfalls darüber selber entscheiden muss (BSG v. 21.8.2008 SozR 4-3250 § 14 Nr. 7; BSG v. 26.10.2004 SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Welti, a.a.O., Rn. 34, 36 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2007 - L 12 AL 128/07

    Anordnungsgrund; Diskriminierungsverbot; einstweilige Anordnung; einstweiliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Beigeladenen, dass in jedem Falle (zumindest) das Eingangsverfahren in der Werkstatt für behinderte Menschen durchzuführen ist und erst aufgrund dessen eine Entscheidung über die passende Rehabilitationsmaßnahme getroffen werden darf (vgl. Beschluss des Senats vom 5.12.2007 - L 12 AL 128/07 ER / L 12 B 25/07 -, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 11 KR 2438/06

    Zuständigkeitsklärungsverfahren nach § 14 SGB IX bei Weiterleitung des Antrags

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11
    In diesem Falle bleibt es mangels einer anderen Regelung bei der Zuständigkeit des Leistungsträgers, an den der Antrag weitergeleitet worden ist (vgl. BSG a.a.O., LSG Baden-Württemberg v. 7.11.2006 - L 11 KR 2438/06 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 12 AL 20/11
    Derartige Anträge sind aber - auch vor dem Hintergrund der Regelungen des § 14 SGB IX - dahin auszulegen, dass damit alle in Betracht kommenden Rehabilitationsleistungen beantragt werden, mit der Folge, dass der angegangene Leistungsträger, sofern eine Rehabilitationsmaßnahme in Betracht kommt, für die er seiner Meinung nach nicht zuständig ist, den Antrag weiterleiten muss und anderenfalls darüber selber entscheiden muss (BSG v. 21.8.2008 SozR 4-3250 § 14 Nr. 7; BSG v. 26.10.2004 SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Welti, a.a.O., Rn. 34, 36 f.).
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