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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19   

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https://dejure.org/2021,51783
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19 (https://dejure.org/2021,51783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.12.2021 - L 2 R 128/19 (https://dejure.org/2021,51783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - L 2 R 128/19 (https://dejure.org/2021,51783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; § ... 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 5 SGB V; § 39 SGB V; § 40 Abs. 4 SGB V; § 107 Abs. 1 Nr. 3 SGB V; § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V; § 13 Abs. 2 Nr. 1-2 SGB VI; § 15 Abs. 3 S. 1 SGB VI; v. 17.07.2015 ; § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI; v. 19.06.2001 ; § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX; v. 19.06.2001 ; § 4 Abs. 2 SGB IX; v. 19.06.2001 ; § 9 Abs. 1 SGB IX; v. 23.04.2004 ; § 14 Abs. 4 SGB IX; § 20 SGB X; § 103 Abs. 1 SGB X; § 104 Abs. 1 SGB X; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 197a SGG
    Erstattung von Kosten für eine stationäre Leistung zur Kinderrehabilitation; Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis; Psychogene Essstörung vom Typ Binge Eating Disorder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine zu erwartende deutliche Überschreitung des in § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB VI normierten Regelzeitraums von drei Wochen für stationäre Rehabilitationsbehandlungen spricht im Ergebnis für die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung, wenn der Schwerpunkt der ...

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten für eine stationäre Leistung zur Kinderrehabilitation Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis Psychogene Essstörung vom Typ Binge Eating Disorder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 6/18 R

    Erstattung von Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Der Gesetzgeber hat sich gerade von der Zielvorstellung leiten lassen, dass die "insgesamt erforderlichen Leistungen" aus der Sicht der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wie "aus einer Hand" erscheinen sollen (BT-Drs. 14/5074, S. 101; vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R -, BSGE 126, 269).

    Die Vorgaben des SGB IX verfolgen das Ziel, im Verhältnis zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Reha-Trägern die Zuständigkeit schnell und insbesondere zugleich auch "dauerhaft" zu klären (BSG, U.v. 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R -, BSGE 126, 269, Rn. 20).

    Hieran anknüpfend ändert sich die Außenzuständigkeit des erstangegangenen Trägers selbst dann nicht, wenn dieser das Verwaltungsverfahren durch Erlass eines Verwaltungsakts abschließt (BSG, Urteil vom 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R -, BSGE 126, 269, Rn. 19).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Ohnehin sind Anträge von Versicherten oder deren Vertreter (und damit auch Rehabilitationsanträge) nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auszulegen (BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3 RdNr 14; Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192 mwN).

    Sofern eine ausdrückliche Beschränkung auf eine bestimmte Leistung nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass der Antragsteller die nach der Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommenden Leistungen begehrt, unabhängig davon, welchen Ausdruck er gewählt hat (BSG, U.v. 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - Rn. 32).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Die vom BSG (aaO) angesprochene "Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte" dürfte in vielen Fällen auch eine klassische psychiatrische Krankenhausbehandlung prägen, wohingegen die des Weiteren vom BSG angeführten "technischen Apparaturen" auch in klassischen psychiatrischen Krankenhäusern bei vielen Krankheitsbilder nicht richtungweisend zum Einsatz kommen (vgl. in diesem Sinne auch BSG, U.v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R -, BSGE 100, 164).

    Vor allem bei psychiatrischer Behandlung könne der Einsatz von krankenhausspezifischen Gerätschaften in den Hintergrund treten und allein schon die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung ausschließen und eine stationäre Behandlung erforderlich machen (BSG, U.v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R -, BSGE 100, 164, Rn. 31).

  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Das BSG (U.v. 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 -, BSGE 46, 41, Rn. 20) weist darauf hin, dass eine klare Abgrenzung "hin und wieder" (aus Sicht des erkennenden Senates auch noch deutlich häufiger) "nur schwer möglich" sei.

    Soweit das BSG in seinem Urteil vom 15. Februar 1978 (aaO, Rn. 19) ein Abgrenzungskriterium darin gesehen hat, dass eine Krankenbehandlung darauf gerichtet sei, die Krankheit zu bekämpfen und entweder ausschließlich oder doch zumindest in erheblichem Maße den "körperlichen Zustand" des Patienten zu verbessern, vermag dieser Ansatz eher weniger weiterzuführen, soweit Erkrankungen mit einem psychiatrisch-psychosomatischen Schwerpunkt zu beurteilen sind.

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Erforderlich ist jedoch ein "Wegfall" des zunächst bestehenden Leistungsanspruchs des Versicherten gegenüber dem um Erstattung nachsuchenden Sozialleistungsträger (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 43/94 -, SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 = BSGE 76, 218).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Ohnehin sind Anträge von Versicherten oder deren Vertreter (und damit auch Rehabilitationsanträge) nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auszulegen (BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 3/09 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 3 RdNr 14; Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192 mwN).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    § 14 Abs. 4 SGB IX aF schließt eine Anwendung der §§ 102 ff SGB X (abgesehen von § 105 SGB X) nicht umfassend aus, sondern passt deren Ausgleichssystem den speziellen Anforderungen des § 14 SGB IX aF an (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R -, BSGE 98, 267-277, SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, Rn. 17).
  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Anhaltspunkte dafür, dass der im BTHG neu gefasste § 16 Abs. 1 SGB IX ab seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2018 auch auf Sachverhalte Anwendung finden soll, die bereits zuvor abgeschlossen waren, sind weder dem Gesetz (vgl. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 iVm Art. 1 BTHG) noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren zu entnehmen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 202 - zu II.6 und II.7: grundsätzliches Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 bei vorgezogener Wirksamkeit nur einzeln benannter Regelungen auf den Tag nach der Verkündung des Gesetzes bzw. auf den 1. Januar 2017; BSG, Urteil vom 26. Februar 2020 - B 5 R 1/19 R -, SozR 4-2600 § 11 Nr. 1, RdNr 13).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Der Ansatz des BSG, wonach sich gerade "keine scharfe Trennungslinie" zwischen Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitationsbehandlung und damit für die von dieser Abgrenzung abhängigen Zuständigkeiten der in Betracht kommenden Leistungsträger ziehen lässt, verdeutlich im Ergebnis, es sich bei diesen Begriffen im Ergebnis um sog. "Typusbegriffe" (vgl. zum Typusbegriff: BSG, U.v. 17. Januar 1996 - 3 RK 39/94 -, BSGE 77, 209, Rn. 28, in Bezug auf den Begriff des "allgemeinen Gebrauchsgegenstandes des täglichen Lebens") bzw. sog. "Typenbegriffe" (BSG, U.v. 24. März 2015 - B 8 SO 12/14 R -, SozR 4-3500 § 90 Nr. 7, Rn. 17) handelt.
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 - L 2 R 128/19
    Dementsprechend geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse grundsätzlich noch nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (vgl. BSG Urteil vom 27. Juni 2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 20 mwN; BSG Urteil vom 27. August 2019 - B 1 KR 14/19 R - SozR 4-2500 § 13a Nr. 1 RdNr 10 mwN).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 14/19 R

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine ambulante

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