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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21 B ER (https://dejure.org/2021,1136)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.02.2021 - L 5 SV 1/21 B ER (https://dejure.org/2021,1136)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER (https://dejure.org/2021,1136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Impfung - und keine Extrawurst bei der Priorisierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung - Corona-Virus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Impfvorrang für herzkranken 73-Jährigen mit Familie im Schulbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf vorgezogene Corona-Impfung - LGS Niedersachsen-Bremen zur Impfpriorisierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2021, 192

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Dresden, 29.01.2021 - 6 L 42/21

    Eilantrag auf Verpflichtung zur Priorisierung bei Corona-Schutzimpfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21
    Der Antragsgegner ist damit grundsätzlich in der Lage, an den Antragsteller einen fest nur an ihn zugewiesenen Impftermin zu vergeben, um seinem Begehren Rechnung zu tragen (a.A. bei Trennung des Anspruchs auf unverzügliche Impfung gegen die untere Gesundheitsbehörde einerseits und die Terminvergabe gegen das Land andererseits: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, Rn. 32 ff. und Zurückweisung der Beschwerde durch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - so wie hier wohl, soweit es dem Pressebericht zu entnehmen ist: VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, noch nicht veröffentlicht).

    Der Senat lässt offen, ob die CoronaImpfV es zulässt, im atypischen Einzelfall von der festgelegten Reihenfolge der Priorisierung abzuweichen und eine höhere Priorisierung zuzulassen, sofern § 1 Abs. 2 Satz 1 als "Soll-Vorschrift" ausgestattet ist (so wohl, soweit es dem Pressebericht zu entnehmen ist: VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, noch nicht veröffentlicht) oder aber eine Öffnungsklausel für Einzelfälle fehlt, eine solche aber verfassungsrechtlich geboten wäre.

  • VG Hannover, 25.01.2021 - 15 B 269/21

    Corona; Coronavirus; COVID-19; Impfanspruch; Impfreihenfolge; Impfstoff; Impfung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21
    Ob der Antragsgegner sein - entweder nach § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaImpfV oder aber unmittelbar aus den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zur Gewährung von Teilhabe im Rahmen nur begrenzt verfügbarer Kapazitäten - eingeräumtes Ermessen innerhalb dieser Gruppe dahingehend zutreffend ausgeübt hat, dass er den BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen Vorrang bei der Gewährung einer Impfung einräumt (vgl. dazu bejahend mit überzeugenden Ausführungen: VG Hannover, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 15 B 269/21 -), bedarf hier keinen weiteren Ausführungen.
  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21
    Nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG sind einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint (vgl. zur Anwendung des Prozessrechts desjenigen Gerichts, an das verwiesen wurde: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1967 - IV C 216.65 -, BVerwGE 27, 170-176, Rn 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21
    Der Antragsgegner ist damit grundsätzlich in der Lage, an den Antragsteller einen fest nur an ihn zugewiesenen Impftermin zu vergeben, um seinem Begehren Rechnung zu tragen (a.A. bei Trennung des Anspruchs auf unverzügliche Impfung gegen die untere Gesundheitsbehörde einerseits und die Terminvergabe gegen das Land andererseits: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, Rn. 32 ff. und Zurückweisung der Beschwerde durch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - so wie hier wohl, soweit es dem Pressebericht zu entnehmen ist: VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, noch nicht veröffentlicht).
  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2021 - 20 L 1812/20

    Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2021 - L 5 SV 1/21
    Der Antragsgegner ist damit grundsätzlich in der Lage, an den Antragsteller einen fest nur an ihn zugewiesenen Impftermin zu vergeben, um seinem Begehren Rechnung zu tragen (a.A. bei Trennung des Anspruchs auf unverzügliche Impfung gegen die untere Gesundheitsbehörde einerseits und die Terminvergabe gegen das Land andererseits: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, Rn. 32 ff. und Zurückweisung der Beschwerde durch das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - so wie hier wohl, soweit es dem Pressebericht zu entnehmen ist: VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, noch nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 20 CE 21.321

    Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung zurückgewiesen

    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung (LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

    Der Senat hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

  • VG Hamburg, 02.03.2021 - 5 E 617/21

    Erfolgloser Eilantrag einer 74-jährigen an diversen Vorerkrankungen leidenden

    Abweichungen von der in der CoronaImpfV vorgesehenen Reihenfolge sind vor diesem Hintergrund auf signifikant ungewöhnliche, nicht ausreichend bedachte Konstellationen zu beschränken (vgl. LSG Bremen, Beschl. 2.2.2021, L 5 SV 1/21 B ER, juris Rn. 24 ff.).

    Dass der Verordnungsgeber diese Möglichkeit nicht bedacht bzw. "übersehen" haben könnte, liegt aufgrund der seit Monaten öffentlich geführten Diskussion über verschiedene Risikofaktoren in Bezug auf eine Coronavirus-Infektion fern (ebenso LSG Bremen, Beschl. v. 2.2.2021, L 5 SV 1/21 B ER, juris Rn. 24).

    "Ein verfassungsrechtlicher Teilhabeanspruch aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 1 GG besteht nur im Rahmen der aktuell tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten (LSG Bremen, Beschl. v. 2.2.2021, L 5 SV 1/21 B ER, BeckRS 2021, 888, Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2021, 13 B 58/21, juris; VG Berlin, Beschl. v. 29.1.2021, 14 L 33/21, juris; VG Hannover, Beschl. v. 25.1.2021, 15 B 269/21, juris).

    Die Priorisierung dient somit neben dem Schutz des Einzelnen auch der Wahrung der Funktionsfähigkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen (so auch VG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2021, 19 E 373/21, n.v.; LSG Bremen, Beschl. 2.2.2021, L 5 SV 1/21 B ER, BeckRS 2021, 888; VG Hannover, Beschl. v. 25.01.2021, 15 B 269/21, juris, Rn. 19 f.).

    Mit der Priorisierung können in größtmöglicher Zahl schwere Erkrankungsfälle und Todesfälle verhindert werden (LSG Bremen, Beschl. 2.2.2021, L 5 SV 1/21 B ER, BeckRS 2021, 888).

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2021 - 20 L 182/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2; COVID-19, Schutzimpfung, Krebspatient

    Anders als in anderen Bundesländern, vgl. etwa SG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2021 - S 10 SV 1/21 ER -, juris Rn. 19, sowie nachfolgend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris Rn. 16 (Land Niedersachsen als richtiger Antragsgegner); VG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 6 L 42/21 -, juris Rn. 21 (Land Sachsen als richtiger Antragsgegner); VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - 14 L 2/21 -, juris Rn. 16, und vom 29. Januar 2021 - 14 L 33/21 -, juris Rn. 15 (Land Berlin als richtiger Antragsgegner), sind in Nordrhein-Westfalen die Errichtung und der Betrieb der Impfzentren allerdings durch Erlass des MAGS NRW vom 4. Dezember 2020 gemäß § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) in Verbindung mit § 20 Abs. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) den insgesamt 53 Kreisen und kreisfreien Städten als unteren Gesundheitsbehörden übertragen worden.

    vgl. hierzu bereits ausführlich Beschlüsse der Kammer vom 25. Januar 2021 - 20 L 65/21 -, juris Rn. 50 ff., und vom 25. Januar 2021 - 20 L 79/21 -, juris Rn. 49 ff.; ebenso BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 20 CE 21.321 -, S. 8 des Abdrucks; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris Rn. 19; VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 6 L 89/21 -, juris Rn. 13.

    vgl. hierzu bereits ausführlich Beschlüsse der Kammer vom 25. Januar 2021 - 20 L 65/21 -, juris Rn. 98, und vom 25. Januar 2021 - 20 L 79/21 -, juris Rn. 89; in der Sache ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris Rn. 21 ff.

  • VG Osnabrück, 05.03.2021 - 3 B 4/21

    Corona; Grundrechtsverletzungen; Impfung; Teilhabeanspruch

    Die Kammer hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris).

    Die Kammer hat ebenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Kategorisierung nicht wissenschaftlich fundiert sein sollte (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 E 21.352

    Einstweilige Anordnung, Richtiger Antragsgegner, Verwaltungsgerichte, Vorwegnahme

    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher eine Priorisierung, welche in den §§ 2 bis 4 CoronaImpfV vorgenommen wurde, im Wesentlichen den Beschlussempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) nach § 20 Abs. 2 IfSG entspricht und dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - BeckRS 2021, 1832 Rn. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

    Das Gericht hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - BeckRS 2021, 1832 Rn. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 21.05.2021 - 2 L 664/21

    Impfung, Rechtsanwalt, NRW

    vgl. bereits VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 50; siehe zum Ganzen inzwischen auch BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 CE 21.442 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris.
  • VGH Bayern, 16.02.2021 - 20 CE 21.442

    Keine sofortige COVID-19-Schutzimpfung

    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung (LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

    Der Senat hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

  • VG Regensburg, 12.02.2021 - RN 5 E 21.201

    Verwaltungsgerichte, Einstweilige Anordnung, Schutzimpfung, Richtiger

    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung (LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021- L 5 SV 1/21 B ER - juris; BayVGH, a.a.O. Rn. 15).

    Der Senat hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).".

  • VG Ansbach, 25.03.2021 - AN 18 E 21.00452

    Priorisierung bei der Impfung gegen das Coronavirus

    Vielmehr ermöglicht die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher in jedem Fall eine Priorisierung (LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - juris Rn. 15; B.v. 16.2.2021 - 20 CE 21.442 - juris Rn. 3).

    Die in der CoronaImpfV vorgenommene Priorisierung ist nach alledem grundsätzlich nicht zu beanstanden; insbesondere ergeben sich für die Kammer keine Anhaltspunkte, dass die Empfehlungen der STIKO nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. bereits LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - juris Rn. 16; B.v. 16.2.2021 - 20 CE 21.442 - juris Rn. 4).

  • VG Würzburg, 19.03.2021 - W 8 E 21.357

    Einstweilige Anordnung, Anspruchsberechtigung, Glaubhaftmachung,

    Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermöglicht eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordert daher eine Priorisierung, welche in den §§ 2 bis 4 CoronaImpfV vorgenommen wurde, im Wesentlichen den Beschlussempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) nach § 20 Abs. 2 IfSG entspricht und dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - BeckRS 2021, 1832 Rn. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, B.v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris; VG Würzburg, B.v. 18.3.2021 - W 8 E 21.352).

    Das Gericht hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese Empfehlungen nicht auf den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und regelmäßig evaluiert werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - BeckRS 2021, 1832 Rn. 16; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 2.2.2021 - L 5 SV 1/21 B ER - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 20 L 332/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19, Schutzimpfung, Priorisierung

  • VerfGH Berlin, 10.02.2021 - VerfGH 9 A/21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die

  • VG Potsdam, 05.02.2021 - 6 L 89/21

    Kein Anspruch auf vorrangige Coronavirus-Schutzimpfung

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