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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,19640
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12 B ER (https://dejure.org/2012,19640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 2 R 195/12 B ER (https://dejure.org/2012,19640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 2 R 195/12 B ER (https://dejure.org/2012,19640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 2 S... . 1 GG; § 27 SGB V; § 39 SGB V; § 40 SGB V; § 13 Abs. 2 SGB VI; § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI; § 1 SGB IX; § 2 SGB IX; § 4 SGB IX; § 5 SGB IX; § 10 SGB IX; § 12 SGB IX; § 14 SGB IX; § 19 SGB IX; § 26 SGB IX; § 86b Abs. 2 SGG
    Anspruch auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsätze zur Gewährung einer stationären Heilmaßnahme für ein Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsätze zur Gewährung einer stationären Heilmaßnahme für ein Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Gewährung einer stationären Heilmaßnahme für ein Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsumfang bei Anträgen auf Kinderrehabilitation

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsumfang bei Anträgen auf Kinderrehabilitation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass von der Ausschlussregelung des § 13 Abs. 2 SGB VI erfasste ärztliche Behandlungsmaßnahmen gleichwohl als Rehabilitationsmaßnahmen zu qualifizieren sein können (BSG, U.v. 6. Mai 1998 - B 13 RJ 11/97 R - SozR 3-2600 § 13 Nr. 1 und U.v. 13. September 2011 - B 1 KR 25/10 R).

    Das BSG (U.v. 6. Mai 1998, aaO) hebt ausdrücklich hervor, dass im ersten Schritt der Begriff der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation weit auszulegen ist, erst in einem weiteren Schritt bedarf es zur Abgrenzung der eingeschränkten Rehabilitationsaufgaben speziell des Rentenversicherungsträgers - immer bezogen auf seine originäre Zuständigkeit, also nicht mit Wirkung auf eine sich aus § 14 SGB IX ergebende erweiterte Zuständigkeit - einer Heranziehung der Ausschlusstatbestände des § 13 Abs. 2 Nrn 1 und 2 SGB VI. Für den Anwendungsbereich der §§ 10, 14 SGB IX kommt es jedoch allein darauf an, ob überhaupt eine medizinischen Leistung zur Rehabilitation erforderlich ist.

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Die Prüfung dieses Begehrens beschränkt sich nicht auf die im Wortlaut des Antrages aufgeführte Maßnahme der Kinderrehabilitation im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI. Ein Sozialleistungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, sondern muss nach § 2 Abs. 2 Halbs. 2 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB I) stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (BSG, U.v. 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R -).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Der erstangegangene Rehabilitationsträger hat dem Behinderten nicht nur die ihm nach dem für diesen Träger erlassenen Normen zustehenden Leistungen zu gewähren, sondern auch darüber hinausgehende Leistungen zur Teilhabe insbesondere auch in Form der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), für deren Erbringung "eigentlich" ein anderer Sozialleistungsträger zuständig ist (BSG, U.v. 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Soweit das BSG bei der Prüfung von Erstattungsbegehren eines Sozialleistungsträgers darauf abstellt, dass für die Bestimmung des Zeitpunkts, von dem an bei der Behandlung die Akutbehandlung beendet sei und die medizinische Rehabilitation beginne, entscheidend auf die Zielrichtung des (vor)leistenden Leistungsträgers mit der konkret erbrachten Leistung abstellt (BSG, U.v. 17. Februar 2010 - B 1 KR 23/09 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 5, Juris-Rz. 29), werden Abgrenzungskriterien unter dem spezifischen Gesichtspunkt der Objektivierbarkeit eines Erstattungsbegehrens formuliert.
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass von der Ausschlussregelung des § 13 Abs. 2 SGB VI erfasste ärztliche Behandlungsmaßnahmen gleichwohl als Rehabilitationsmaßnahmen zu qualifizieren sein können (BSG, U.v. 6. Mai 1998 - B 13 RJ 11/97 R - SozR 3-2600 § 13 Nr. 1 und U.v. 13. September 2011 - B 1 KR 25/10 R).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 2 R 195/12
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss v. 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674).
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