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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07   

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https://dejure.org/2009,27542
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.11.2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. November 2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Krankenkassenwahlrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 173; SGB V § 175
    Ausübung des Krankenkassenwahlrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 308/04

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahlrecht - Wirksamkeit der Wahlrechtsausübung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07
    Der Senat teilt auch die Auffassung des Hessischen Landessozialgerichtes, wonach es sich bei der Ausübung des Kassenwahlrechtes um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, für die eine bestimmte Form im Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. Urteil vom 23. November 2006, AZ: L 1 KR 308/04, veröffentlicht in juris, Das Rechtsportal).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 192/09

    Krankenkassenwahlrecht - fehlerhaftes Verfahren bei Wahlrechtsausübung -

    Vielmehr soll es genügen, dass ein Versicherungspflichtiger gegenüber einem zur Meldung verpflichteten Sozialleistungsträger ohne Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung die von ihm gewählte Krankenkasse angibt und dieser den Versicherungspflichtigen daraufhin bei der angegebenen Krankenkasse anmeldet (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2001, Az.: L 1 KR 118/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 2. November 2009, Az.: L 4 KR 358/07 - Revision beim BSG anhängig (Az.: B 12 KR 21/10 R) - ; Hess. LSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: L 1 KR 308/04, und Beschluss vom 22. August 2005, Az.: L 8 KR 113/05 ER; alle veröffentlicht in Juris).
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