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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.11.2022 - L 8 AY 55/21 (https://dejure.org/2022,33825)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. November 2022 - L 8 AY 55/21 (https://dejure.org/2022,33825)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Asylbewerberleistungsgesetz
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Leistungen nach dem AsylbLG; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme; Aufenthalt im sogenannten offenen Kirchenasyl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer durch passiven Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme
- rechtsportal.de
Leistungen nach dem AsylbLG ; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme; Aufenthalt im sogenannten offenen Kirchenasyl
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 05.12.2019 - S 20 AY 17/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21
Papierfundstellen
- NZS 2023, 235
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2022 - L 8 AY 48/18 Auf Grundlage dieser Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (…vgl. u.a. Beschluss vom 16.1.2020 - L 8 AY 22/19 B ER - juris Rn. 16), ist auch das Unterlassen der Mitwirkung an einer Abschiebung allein durch passives Verhalten bzw. die (wahrheitsgemäße) Erklärung, nicht ausreisen zu wollen, in der Regel kein rechtsmissbräuchliches Verhalten i.S. des § 2 Abs. 1 AsylbLG, weil dies in seinem Unwertgehalt nicht mit einem aktiven Entziehen von der Abschiebung gleichzusetzen ist (Urteil des Senats vom 3.11.2022 - L 8 AY 55/21 - juris Rn. 28).