Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2005 - L 4 KR 157/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung - Leistungsanspruch aus Pflegeversicherung schließt häusliche Krankenpflege nicht aus - Kostenerstattungsansprüche für selbstbeschaffte Leistung - Vererblichkeit nach § 58 SGB 1
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 58 SGB I; § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V
Vererblichkeit des Anspruchs auf Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege bezogen auf das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse III; Krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungssicherungspflege - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vererblichkeit des Anspruchs auf Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege bezogen auf das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse III; Krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungssicherungspflege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung schließt krankenversicherungsrechtlichen Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege bezogen auf das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Leistungsanspruch aus Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 24.02.2004 - S 20 KR 187/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2005 - L 4 KR 157/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 8/04 R
Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2005 - L 4 KR 157/04
Der krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungssicherungspflege besteht grundsätzlich neben dem Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege aus der sozialen Pflegeversicherung (Anschluss an BSG, Urteil vom 17.3. 2005 - B 3 KR 8/04 R).Der krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte nur professionelle Hilfe bei der häuslichen Krankenpflege in Anspruch genommen hat und der Zeitaufwand für diese Hilfe bei der Berechung des Umfangs des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI außer Ansatz geblieben ist (Anschluss an BSG, Urteil vom 17.3. 2005 - B 3 KR 8/04 R).
Bei dieser Sachlage besteht gegenüber der Krankenkasse kein Kostenerstattungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch den Pflegedienst, auf den § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V entsprechend anzuwenden ist (vgl. BSG Urteil vom 17. März 2005, Az: B 3 KR 8/04 R, Umdruck Seite 4).
- SG Düsseldorf, 24.06.2004 - S 4 KR 139/03
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2005 - L 4 KR 157/04
Er hält das erstinstanzliche Urteil für zutreffend und beruft sich für seinen Standpunkt auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2003 (Az: L 4 KR 139/03).
- SG Hannover, 18.09.2007 - S 44 KR 79/04 Die tatsächlich erfolgte Berücksichtigung bei der Pflegeversiche-rung (insoweit unterscheidet sich der Fall in einem wesentlichen Punkt von dem der Ent-scheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. De-zember 2005, L 4 KR 157/04, zugrunde liegenden Sachverhalt) führt nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V in der von 1995 bis 2003 geltenden Fassung dazu, dass der Anspruch der Klägerin auf häusliche Krankenpflege ausgeschlossen ist.