Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 254b SGB VI; § 256a SGB VI; Art. 14 Abs. 1 GG; Anl. 10 SGB VI; § 157 SGB VI; § 228a SGB VI; § 254d SGB VI; § 255a SGB VI; § 263 Abs. 3 SGB VI; § 74 SGB VI
Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente; Berücksichtigung im Beitrittsgebiet zurückgelegter Beitragszeiten; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des aktuellen Rentenwertes Ost bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte aus Zeiten einer Beschäftigung in den ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente; Berücksichtigung im Beitrittsgebiet zurückgelegter Beitragszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des aktuellen Rentenwertes Ost bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte aus Zeiten einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung und der Nichtberücksichtigung von Schul- und Hochschulzeiten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück - 28 R 724/11
- SG Osnabrück, 08.07.2014 - S 28 R 724/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Dabei ist der Gesetzgeber berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 112, 268 ).Ein atypischer oder gar realitätsferner Fall darf nicht als Leitbild gewählt werden (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 112, 268 ; 117, 1 ).
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Art und Umfang der Ausbildung bleiben grundsätzlich im Bereich der Eigenverantwortung des Einzelnen, der selbst entscheidet, ob er durch eine qualifizierte Ausbildung seine Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt (und auch auf einen höheren Verdienst) unter Verzicht auf mit (entsprechenden) Beiträgen belegte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern will (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 67/97 -, SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 mwN). - BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Soweit der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund von einer rentensteigernden Berücksichtigung entsprechender Schul- und Hochschulzeiten, während derer gerade keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind, absieht, ist dies von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 77/07 R -, juris; die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 7.4.2010 - 1 BvR 718/09; vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keinen Anlass zu der vom Kläger angeregten Aussetzung des vorliegenden Verfahrens).
- BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Gerade im Bereich des Sozialrechts hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, und zwar insbesondere bezüglich der erforderlichen Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung). - BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 84, 348 ; 96, 1 ). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 84, 348 ; 96, 1 ). - BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaftskraft und die finanzielle Leistungsfähigkeit aller neuen Länder über viele Jahre hinweg und auch weiterhin deutlich hinter der der alten Bundesländer zurückgeblieben ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, BVerfGE 107, 218), durfte und darf sich der Gesetzgeber zu der erläuterten - mit der dargelegten Privilegierung der Beitragszahlungen einhergehenden - maßvollen Differenzierung bei der Berechnung der Rentenhöhe durch die Heranziehung des sog. Rentenwertes Ost von Verfassungs wegen für berechtigt erachten. - BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Ein atypischer oder gar realitätsferner Fall darf nicht als Leitbild gewählt werden (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 112, 268 ; 117, 1 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Die konkrete Reichweite des Eigentumsschutzes ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch den Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272-302). - BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds