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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,4213
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20 B ER (https://dejure.org/2020,4213)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.02.2020 - L 13 SB 18/20 B ER (https://dejure.org/2020,4213)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - L 13 SB 18/20 B ER (https://dejure.org/2020,4213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 172 ; SGG § 173
    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 13 SB 56/12

    Vorläufige Zuerkennung des Nachteilsausgleichs der außergewöhnlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    Auch hinsichtlich der fehlenden Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes sind die Ausführungen des SG Bremen, u. a. mit Inbezugnahme der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 13 SB 56/12 ER - sowie vom 8. Januar 2020 - L 13 SB 2/20 ER), grundsätzlich zutreffend.

    6 Wie der Senat ebenfalls bereits zuvor (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 13 SB 56/12 ER - juris Rn. 5 sowie vom 13. Oktober 2014 - L 13 SB 96/14 B ER) dargelegt hat, ist zwar die vorläufige Feststellung von Merkzeichen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht bereits grundsätzlich ausgeschlossen, ein Anordnungsgrund kann aber in diesen Fällen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden.

    Sie hat auch bereits keine besondere Härte (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 13 SB 56/12 B ER - juris Rn. 5) dargelegt, ohne deren Vorliegen das Bestehen schwerer und unzumutbarer Nachteile nicht denkbar ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2014 - L 13 SB 96/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    6 Wie der Senat ebenfalls bereits zuvor (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 13 SB 56/12 ER - juris Rn. 5 sowie vom 13. Oktober 2014 - L 13 SB 96/14 B ER) dargelegt hat, ist zwar die vorläufige Feststellung von Merkzeichen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht bereits grundsätzlich ausgeschlossen, ein Anordnungsgrund kann aber in diesen Fällen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden.

    Ist das Begehren, wie hier, auf den Erlass einer vorläufigen Regelung gerichtet, die den Ausgang des Hauptsacheverfahrens vorwegnimmt, müssen besondere Gründe vorliegen, die eine solche Anordnung gebieten (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - a. a. O. - mit Verweis auf Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. März 2012 - L 13 SB 3/12 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2020 - L 13 SB 2/20
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    Auch hinsichtlich der fehlenden Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes sind die Ausführungen des SG Bremen, u. a. mit Inbezugnahme der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 13 SB 56/12 ER - sowie vom 8. Januar 2020 - L 13 SB 2/20 ER), grundsätzlich zutreffend.

    Eine Präzisierung des Begriffs der besonderen Härte in diesem Zusammenhang hat der Senat kürzlich wie folgt vorgenommen (Beschluss vom 8. Januar 2020 - L 13 SB 2/20 ER - mit Hinweis auf Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 15 VK 17/16 ER - juris Rn. 29, m. w. N.): Ein Antragsteller hat darzulegen, welche besonderen Nachteile zu erwarten sind, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen wird.

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 15 VK 17/16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    Eine Präzisierung des Begriffs der besonderen Härte in diesem Zusammenhang hat der Senat kürzlich wie folgt vorgenommen (Beschluss vom 8. Januar 2020 - L 13 SB 2/20 ER - mit Hinweis auf Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 15 VK 17/16 ER - juris Rn. 29, m. w. N.): Ein Antragsteller hat darzulegen, welche besonderen Nachteile zu erwarten sind, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2014 - L 13 SB 119/13

    Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zur Gewährung von einstweiligem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    Es müssen schwerwiegende Nachteile glaubhaft gemacht werden, die der Antragstellerin drohen, wenn ihrem Begehren auf Feststellung des begehrten Merkzeichens nicht sofort entsprochen wird (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2014 - L 13 SB 119/13 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2012 - L 13 SB 3/12

    Merkzeichen "G"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 13 SB 18/20
    Ist das Begehren, wie hier, auf den Erlass einer vorläufigen Regelung gerichtet, die den Ausgang des Hauptsacheverfahrens vorwegnimmt, müssen besondere Gründe vorliegen, die eine solche Anordnung gebieten (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - a. a. O. - mit Verweis auf Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. März 2012 - L 13 SB 3/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2020 - L 8 SO 140/20
    Eine vorläufige Feststellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, ein Anordnungsgrund könne aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6.2.2020 - L 13 SB 18/20 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2020 - L 13 SB 111/19
    Hinsichtlich der gleichfalls fehlenden Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, auf die es wegen der vorstehenden Ausführungen zum Anordnungsanspruch im vorliegenden Fall nicht mehr ankommt, verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 6. Februar 2020 (- L 13 SB 18/20 B ER -), dort betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Versagung der Feststellung des Merkzeichens aG im einstweiligen Rechtsschutz.
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