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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19   

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https://dejure.org/2019,42129
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19 (https://dejure.org/2019,42129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 2 EG 6/19 (https://dejure.org/2019,42129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 2 EG 6/19 (https://dejure.org/2019,42129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG; § 4 Abs. 2 S. 2 BEEG; § 2 Abs. 3 S. 3 BEEG
    Berechnung von Elterngeld für eine Rechtsanwältin; Basiselterngeld und Elterngeld Plus; Unterscheidung zwischen Bezugsmonaten ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Bezugsmonaten mit entsprechendem Erwerbseinkommen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Getrennte Berechnung des Elterngeldes für Bezugsmonate ohne Einkommen und Bezugsmonaten mit Erwerbseinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Personen mit negativen Einkünften sind so zu behandeln, als erzielten sie kein Einkommen (BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 18/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23, Rn. 31 ff.; vgl. auch zu dem im Elterngeldrecht - nur - innerhalb derselben Einkunftsart statthaften sog. horizontalen Verlustausgleich BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 18/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23, Rn. 37).

    Da Personen mit negativen Einkünften bei diesen Berechnungen des Elterngeldes so zu behandeln sind, als erzielten sie kein Einkommen (BSG, U. v. 04. September 2013, aaO), durfte der Beklagte auch im Hinblick auf die (negativen) Erwerbseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die die Klägerin im 10. bis 12. Bezugsmonat erzielt, diese Monate nicht in die Ermittlung des Durchschnittseinkommens im Zeitraum des Bezuges von Elterngeld-Plus-Leistungen einbeziehen.

    Die von dem Beklagten bezogen auf den Zeitraum des Bezuges von Elterngeld Plus vorgenommene Saldierung der positiven Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit mit ihren negativen Einkünften aus selbständiger Arbeit beinhaltete einen im Elterngeldrecht nach den gesetzlichen Vorgaben nicht statthaften sog. vertikalen Verlustausgleich (BSG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - B 10 EG 16/17 B -, juris; vgl. auch zu dem im Elterngeldrecht - nur - innerhalb derselben Einkunftsart statthaften sog. horizontalen Verlustausgleich BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 18/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23, Rn. 37).

    Mit dem BEEG wollte der Gesetzgeber gerade das bedürftigkeitsabhängige Erziehungsgeld durch ein verstärkt Einkommenseinbußen ersetzendes Elterngeld ablösen (BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 18/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23).

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Eine derartige Nivellierung der durch die Anrechnung des Krankengeldes auf das Elterngeld zunächst bewirkten finanziellen Nachteile durch eine damit korrespondierende Erhöhung des Elterngeldleistungsbetrages für die nicht vom Krankengeldbezug erfassten Teilzeiträume des Bezuges von Elterngeld-Plus-Leistungen (vgl. auch zu positiven Wirkung für den Berechtigten bei einer Einbeziehung von Monaten mit "Bagatellbeträgen" in die Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens im Bezugszeitraum: BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 9/17 R -, Rn. 30, juris) hat allerdings zur Voraussetzung, dass auch in Teilen der Krankengeldbezugsmonate noch (positives) Erwerbseinkommen erzielt worden ist, so dass weiterhin auch diese Krankengeldbezugsmonate in die Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens während des Elterngeld-Plus-Bezuges mit einzubeziehen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 EG 8/18

    Anspruch auf Elterngeld; Anforderungen an die Einkommensermittlung bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Gerade der Gerechtigkeitsgedanke dürfte im Ausgangspunkt für eine möglichst gleichmäßige Erfassung des jeweils ausfallenden (nur im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsbeurteilung zu ermittelnden, vgl. auch Senatsurteil v. 22. August 2018 - L 2 EG 8/18 -, juris) Erwerbseinkommens sprechen.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, dürfen dabei generalisierend vernachlässigt werden, auch wenn dies naturgemäß zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit geht (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 -, BVerfGE 147, 253, Rn. 187).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Die Einführung des Elterngeldes Plus als "Gestaltungskomponente" des bisherigen Elterngeldes verdeutlicht zugleich den Grundansatz des Gesetzgebers, dass auch das neue Elterngeld Plus im Ausgangspunkt in gleicher Weise wie das bisherige (nunmehr Basiselterngeld genannte) Elterngeld zum Ziel hat, die mit der durch die Kinderziehung und -betreuung verbundenen Einschränkungen des Erwerbsvermögens und die damit einhergehenden Einkommenseinbußen teilweise auszugleichen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 4/13 R -, Rn. 30, juris).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfG, B.v. 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - NVwZ 2012, 1535 mwN).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    h) Die Verpflichtung der Klägerin zur Erstattung des überzahlten Elterngeldes (in der in dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Höhe, welche das tatsächliche Ausmaß der Überzahlung zu ihren Gunsten unterschreitet) folgt aus § 50 Abs. 2 SGB X. In Fällen einer Erledigung der Leistungsbewilligung auf andere Weise, wie sie im vorliegenden Zusammenhang bedingt durch die Ersetzung der zunächst nur vorläufigen Elterngeldberechnung durch deren endgültige Bewilligung nach § 39 Abs. 2 SGB X anzunehmen ist, erweist sich regelmäßig eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift als geboten (BSG, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18

    Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Dabei hängt es von Einzelheiten der Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und der Lohnermittlung ab, ob die außer Betracht zu lassenden sonstigen Bezüge einen erheblichen Anteil des Einkommens beinhalten oder nicht selten letztlich keine spürbare Relevanz erlangen (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris, zur verfassungsrechtlichen Bewertung).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kann bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung für die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen zukommen (BVerfG, B.v. 07. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, NJW 2010, 2866, Rn. 18).
  • BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19
    So hat der Gesetzgeber z.B. bei der Gewährung einer staatlichen Sozialleistung eine größere Gestaltungsfreiheit als im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen (BVerfG, B.v. 29. März 2004 - 2 BvR 1670/01 -, NJW-RR 2004, 1225 mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

  • BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Unvorhersehbaren Ereignissen mit nachteiligen wirtschaftlichen Folgen kann der Elterngeldberechtigte im Einzelfall beispielsweise mit einer Antragsänderung nach § 7 Abs. 2 BEEG begegnen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 6.11.2019 - L 2 EG 6/19 - juris RdNr 79; hierzu Brehm, NZS 2020, 195) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19

    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung -

    Ansonsten würde sich die Einbeziehung auch der Monate einer selbständigen Tätigkeit mit nur negativen Einkünften in die Durchschnittsberechnung der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung letztlich als nicht statthafter vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten darstellen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 06.11.2019, L 2 EG 6/19; BSG 12.07.2018, B 10 EG 16/17 B).
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