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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18   

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https://dejure.org/2019,39059
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18 (https://dejure.org/2019,39059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 2 R 87/18 (https://dejure.org/2019,39059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 2 R 87/18 (https://dejure.org/2019,39059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Bei dieser Ausgangslage spreche jedenfalls viel dafür, alle Elemente eines Rentenbescheides an der Bindungswirkung teilhaben zu lassen, die auch gesondert durch einen der Bindung fähigen Verwaltungsakt geregelt werden könnten (U.v. 31. Mai 1978 - 5 RJ 76/76 - ">77%20SGG,%20Nr.%2029#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 77 SGG, Nr. 29).

    Dessen bindungsfähiger Verfügungssatz umfasst die in ihm aufgeführten Versicherungszeiten und die dabei vorgenommene Einstufung (BSGE 32, 110, 112 = SozR Nr. 1 zu § 11 VuVO; BSGE 46, 236, 238 = SozR 1500 § 77 Nr. 29; BSG SozR aaO Nr. 61; vgl auch BSG SozR 5070 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 2/77

    Rente - Neuberechnung - Vorverlegung des Rentenbeginns - Berichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 15. Dezember 1977 (Az.: L 11 RA 2/77) eine derartige Saldierung für rechtmäßig erklärt, soweit die bisherige Rentenhöhe durch die Saldierung nicht unterschritten werde.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Das in der Sache normierte Erfordernis einer Kausalität zwischen der fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung und der rechtswidrigen Nichterbringung einer Sozialleistung (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 P 1/11 R -, BSGE 110, 214, Rn. 14) kann nach dem Wortlaut sowohl auf den einzelnen Fehler in Form der unrichtigen Anwendung einer konkreten Rechtsnorm als auch auf das Gesamtergebnis der Rentenberechnung bezogen werden.
  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Daher bewirkt die materielle Bindung des Bescheides vom 8. Dezember 1976, mit dem die Beklagte die streitigen Zeiten September 1964 bis Juni 1968 als Lehrzeit zugeordnet hat, dass der in dem späteren Rentenbewilligungsbescheid enthaltene Verfügungssatz über die Rentenhöhe, soweit sie auf dem durch den Vormerkungsbescheid bindend festgestellten Berechnungsfaktor beruht, rechtmäßig ist, solange der Vormerkungsbescheid Bestand hat (vgl. BSGE 61, 286, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG, Urteil vom 16. März 1989 - 4/11a RA 70/87 -, BSGE 65, 8-21, SozR 1300 § 48 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Die gesetzlich vorgesehene Beweissicherung soll allerdings nach der Rechtsprechung des BSG mit der Übernahme der entsprechenden im Vormerkungsbescheid ausgewiesenen Feststellungen in einen Rentenbescheid nicht mehr erforderlich sein; sodass die Vormerkungs- und Herstellungsbescheide mit einer solchen Übernahme jegliche rechtliche Bedeutung verlieren sollen (BSG, Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R -, Rn. 41, juris, bezogen auf Herstellungsbescheide).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    In der Rechtsprechung des BSG wird angenommen, dass eine nach § 44 SGB X zu treffende Entscheidung (sofern sich im Einzelfall nicht anderweitig Anhaltspunkte für die sachliche Unrichtigkeit des bindenden Verwaltungsakts feststellen lassen) sich auf die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände zu beschränken habe und die "Bindungswirkung im Übrigen", also die Bindungswirkung des zur Überprüfung gestellten Bescheides, unberührt lasse (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 57/96 -, BSGE 79, 297, Rn. 17; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 -, BSGE 63, 33, Rn. 17: sofern ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung "wesentlich" sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden... in einem solchen Fall ist der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Daher bewirkt die materielle Bindung des Bescheides vom 8. Dezember 1976, mit dem die Beklagte die streitigen Zeiten September 1964 bis Juni 1968 als Lehrzeit zugeordnet hat, dass der in dem späteren Rentenbewilligungsbescheid enthaltene Verfügungssatz über die Rentenhöhe, soweit sie auf dem durch den Vormerkungsbescheid bindend festgestellten Berechnungsfaktor beruht, rechtmäßig ist, solange der Vormerkungsbescheid Bestand hat (vgl. BSGE 61, 286, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG, Urteil vom 16. März 1989 - 4/11a RA 70/87 -, BSGE 65, 8-21, SozR 1300 § 48 Nr. 55, Rn. 24).
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 518/68

    Bescheid des Versicherungsträgers - Unrichtige Feststellungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Dessen bindungsfähiger Verfügungssatz umfasst die in ihm aufgeführten Versicherungszeiten und die dabei vorgenommene Einstufung (BSGE 32, 110, 112 = SozR Nr. 1 zu § 11 VuVO; BSGE 46, 236, 238 = SozR 1500 § 77 Nr. 29; BSG SozR aaO Nr. 61; vgl auch BSG SozR 5070 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    In der Rechtsprechung des BSG wird angenommen, dass eine nach § 44 SGB X zu treffende Entscheidung (sofern sich im Einzelfall nicht anderweitig Anhaltspunkte für die sachliche Unrichtigkeit des bindenden Verwaltungsakts feststellen lassen) sich auf die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände zu beschränken habe und die "Bindungswirkung im Übrigen", also die Bindungswirkung des zur Überprüfung gestellten Bescheides, unberührt lasse (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 57/96 -, BSGE 79, 297, Rn. 17; vgl. auch Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 -, BSGE 63, 33, Rn. 17: sofern ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung "wesentlich" sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden... in einem solchen Fall ist der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 87/18
    Demnach sei die Entscheidung über die Anerkennung von Versicherungszeiten in einem Rentenbescheid nicht einer Bindung fähig (BSG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 62/89 - SozR 3-1500 § 77 Nr. 1, Rn. 19 mwN).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 P 1/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Ermittlung der Pflegestufe - Grundpflegebedarf -

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 100/82

    Ersatzzeit - Verfolgungszeit - Anerkennung der Versicherungszeit -

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

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