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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18   

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https://dejure.org/2019,51068
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18 (https://dejure.org/2019,51068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 3 KA 19/18 (https://dejure.org/2019,51068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 3 KA 19/18 (https://dejure.org/2019,51068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) nach § 119 SGB V für besondere Bedarfe zulässig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Entscheidung des Berufungsausschusses ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung der in § 119 Abs. 1 SGB V verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe (Gewähr für eine "leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung", Notwendigkeit der Ermächtigung für eine "ausreichende sozialpädiatrische Behandlung") zu ermittelnden Grenzen eingehalten und die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 6/15 R, SozR 4-2500 § 119 Nr. 2 mwN) .

    Die dazu in seinem Beschluss herangezogenen Maßgaben des - rechtlich allerdings nicht verbindlichen (vgl dazu BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 aaO mwN) - "Altöttinger Papiers" beziehen sich vielmehr auf die ganzheitliche Sichtweise unter Einbeziehung und Würdigung des Kindes bzw Jugendlichen, seiner Familie und des sozialen Umfelds sowie auf die spezielle Konzeption eines SPZ, für die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team charakteristisch ist (vgl dazu näher Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. [Hrsg], Das Altöttinger Papier, Grundlagen und Zielvorgaben für die Arbeit in SPZen - Strukturqualität, Diagnostik und Therapie -, Stand November 2014, abrufbar unter https://www.dgspj.de/wp-content/uploads/qualitaetssicherung-altoettinger-papier-20141.pdf ; vgl auch Kingreen aaO, Rn 2 mwN; Köhler-Hohmann aaO, Rn 20 ff mwN) .

    Anhaltspunkte hierfür können sich aus dem Altöttinger Papier ergeben, wenngleich ihm - wie bereits ausgeführt - keine rechtlich verbindliche Wirkung zukommt (vgl BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 aaO: Besetzung eines SPZ mit 2 Teams mit jeweils 5 Vollzeitstellen als Mindestausstattung; vgl dazu auch Palsherm/Clemens aaO, nach deren Auffassung im Einzelfall Abweichungen von dieser Mindestvorgabe denkbar sind) .

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Dabei hat sich die Prüfung nicht auf den Planungsbereich zu beschränken, in dem das SPZ eingerichtet werden soll (vgl dazu näher BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 aaO) .

    Dabei erstreckt sich sein Beurteilungsspielraum auch auf die Beurteilung der Zumutbarkeit von Entfernungen, die Versicherte zum nächstgelegenen SPZ zurückzulegen haben (vgl BSG, Urteil vom 29. Juni 2011, B 6 KA 34/10 R - SozR 4-2500 § 119 Nr. 1) .

    Anders als im Rahmen sonstiger Ermächtigungen ist eine zweijährige Befristung der Ermächtigung eines SPZ im Regelfall nicht sachgerecht, weil eine solche Einrichtung aufgrund hoher Investitionskosten und eines größeren Mitarbeiterstabs auf Planungssicherheit für längere Zeiträume angewiesen ist (vgl BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 aaO mwN) .

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 12/12 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines sozialpädiatrischen Zentrums -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Die gerichtliche Bestimmung einer festen Obergrenze im Sinne eines generellen Maßstabs ist insoweit auch aus dem Grunde weder geboten noch sachgerecht, dass die Entfernung allein keine abschließende Beurteilung der Zumutbarkeit ermöglicht, sondern diese maßgeblich von der konkreten Erreichbarkeit - dh der Ausgestaltung der Verkehrswege und des öffentlichen Personennahverkehrs - bestimmt wird (vgl BSG, Beschluss vom 15. August 2012 - B 6 KA 12/12 B, BeckRS 2012, 73681) .
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Alleiniger Streitgegenstand ist der Beschluss des Beklagten vom 30. Juli 2014 (vgl zu dieser verfahrensrechtlichen Besonderheit in vertragsarztrechtlichen Statusstreitigkeiten ausführlich Bundessozialgericht , Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 40/91, SozR 3-2500 § 96 Nr. 1) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2000 - L 11 KA 156/99

    Umfang der Ermächtigung zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Nach überwiegender Auffassung ist insoweit eine Bezeichnung der betroffenen Krankheitsbilder im Ermächtigungsbescheid erforderlich (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 2000 - L 11 KA 156/99, juris; Palsherm/Clemens aaO; Joussen aaO; Ossege aaO; Köhler-Hohmann aaO; im Hinblick auf die Probleme der diagnostischen Einordnung bei frühkindlichen Störungen abweichend Knittel in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: 102. EL Februar 2019, § 119 SGB V Rn 3) .
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 19/18
    Ebenso wie bei der Ermächtigung von psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 SGB V (vgl dazu BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R, SozR 4-2500 § 118 Nr. 1) liegt es allerdings grundsätzlich im Rahmen der Gestaltungsfreiheit der Zulassungsgremien, ob die gebotene Beschränkung der Behandlungsberechtigung eines SPZ im Wege der Abgrenzung des Personenkreises vorgenommen oder in anderer Weise umschrieben wird (so auch Kingreen/Bogan in: BeckOK Sozialrecht, 53. Ed, Stand: 1. Juni 2019, § 119 SGB V Rn 11) .
  • SG Nürnberg, 28.11.2023 - S 13 KA 5/20

    Widerspruchsverfahren, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung,

    Vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung etwaige Tätigkeiten im stationären Krankenhausbereich und aufgrund persönlicher Ermächtigungen nicht per se einer Funktion als ständiger ärztlicher Leiter des SPZ entgegenstünden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2019, L 3 KA 19/18).
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