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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B (https://dejure.org/2017,6759)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B (https://dejure.org/2017,6759)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2017 - L 13 AS 336/16 B (https://dejure.org/2017,6759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; § 20 Abs. 5 S. 2 SGB II; § 28 SGB XII; § 28a SGB XII; § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 20 SGB II
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von höheren Sozialleistungen hinsichtlich Neuermittlung der Regelbedarfe; Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Anfechtungs- und Leistungsklage zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von höheren Sozialleistungen hinsichtlich Neuermittlung der Regelbedarfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16

    Keine Gewährung der Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Die Kläger machen selbst nicht geltend, dass sie die nach Maßgabe der vom BVerfG mit Urteil vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 u. a. - für verfassungsgemäß erklärten Vorschriften des § 20 Abs. 5 S. 2 SGB II i. V. m. §§ 28, 28 a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ermittelten und fortgeschriebenen Regelsätze für evident unzureichend halten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Prozesskostenhilfe darf aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fernliegend ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 BvR 380/16 - Rn. 12).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass das BVerfG die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelbedarfe als mit Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar erklären und den Gesetzgeber verpflichten wird, die erforderliche Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen, zwingen die genannten Grundrechtsnormen den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG gerade nicht dazu, existenzsichernde Leistungen rückwirkend neu festzusetzen (vgl. Urteil zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Rn. 111).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Die Notwendigkeit einer rückwirkenden Neuregelung durch den Gesetzgeber bzw. einer eigenen Übergangsregelung hat das BVerfG nur bei evident unzureichenden Leistungsbeträgen gesehen (a. a. O. Rn. 98; Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. - Rn. 217).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 18 AS 405/16

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der geltend gemacht wird, dass der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
    Schwierige und bislang nicht geklärte Rechtsfrage dürfen daher nicht im Prozesskostenhilfe-Verfahren "durchentschieden" werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG], vgl. zuletzt: Beschluss vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 1695/15 - Rn. 17 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    16 ff bei juris; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B, RdNr. 4 bei juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.10.2017 - L 4 SO 166/17 B, RdNr. 16 bei juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.08.2018 - L 18 AS 267/18, RdNr. 20 bei juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16, RdNrn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe der Regelbedarfe 2017;

    16 ff bei juris; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B, RdNr. 4 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe des Regelbedarfs;

    Angesichts der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht und des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es ausgeschlossen, dass der Kläger mit seinem Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung höherer Leistungen im fachgerichtlichen Verfahren durchdringt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 07.03.2017, L 13 AS 336/16 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 1246/19
    Da die hier streitige Regelbedarfsermittlung für 2017 nach denselben Grundsätzen erfolgt ist, ist der Senat davon überzeugt, dass die durch das RBEG von 2016 aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung festgelegten Regelbedarfe ebenfalls verfassungsgemäß sind (vgl. wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17 - sowie Beschluss vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B -, beide jeweils juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB -, Rn. 16 ff, juris; LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B -, Rn. 4, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 09.10.2017 - L 4 SO 166/17 B -, Rn. 16, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.08.2018 - L 18 AS 267/18 -, Rn. 20, juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16 -, Rn. 15 ff, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - L 2 AS 1210/22
    Da die hier streitige Regelbedarfsermittlung für 2017 nach denselben Grundsätzen erfolgt ist, bestehen ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass die durch das RBEG von 2016 aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung festgelegten Regelbedarfe verfassungsgemäß sind (so auch LSG NRW, Beschluss v. 05.10.2017, Az.: L 12 AS 1595/17 B, juris Rn.4 ff; Beschluss v. 05.02.2018, Az.: L 19 AS 2324/17 B, juris Rn. 12 ff.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 23.08.2017, Az.: L 11 AS 529/17 NZB, juris Rn.16 ff; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss v. 07.03.2017, Az.: L 13 AS 336/16 B, juris Rn. 4; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 09.10.2017, Az.: L 4 SO 166/17 B, juris Rn. 16; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.08.2018, Az: L 18 AS 267/18, juris Rn. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 24.05.2018, Az.: L 7 AS 1105/16, juris Rn. 15 ff) Konkrete Anhaltspunkte für eine evidente Unterdeckung des Existenzminimums liegen nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2019 - L 15 AS 139/19
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage ist folglich nicht gegeben, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen sich auch für die Höhe der Regelsätze 2019 aus den genannten Entscheidungen des BVerfG unschwer ableiten lassen und dem Senat, insbesondere vor dem Hintergrund dieser durch die genannten Entscheidungen in den letzten Jahren weiter gefestigten Rechtsprechung des BVerfG die Möglichkeit einer nachträglichen Leistungsanpassung durch rückwirkende Erhöhung der Regelsätze aufgrund vermeintlicher Verfassungswidrigkeit der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Regelleistungen fernliegend erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B - juris Rn. 4 und Beschluss des Senats vom 23. Mai 2018- L 15 AS 61/18 NZB und vom 5. Dezember 2017 - L 15 AS 179/17 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 15 AS 61/18
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage ist folglich nicht gegeben, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen sich auch für die Höhe der Regelsätze 2016 aus den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unschwer ableiten lassen und dem Senat, insbesondere vor dem Hintergrund dieser durch die genannten Entscheidungen in den letzten Jahren weiter gefestigten Rechtsprechung des BVerfG, die Möglichkeit einer nachträglichen Leistungsanpassung durch rückwirkende Erhöhung der Regelsätze aufgrund vermeintlicher Verfassungswidrigkeit der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelleistungen fernliegend erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B - juris Rn. 4 und Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2017 - L 15 AS 179/17 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2017 - L 15 AS 179/17
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage ist folglich nicht gegeben, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen sich auch für die Höhe der Regelsätze 2016 aus den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unschwer ableiten lassen und dem Senat, insbesondere vor dem Hintergrund dieser durch die genannten Entscheidungen in den letzten Jahren weiter gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Möglichkeit einer nachträglichen Leistungsanpassung durch rückwirkende Erhöhung der Regelsätze aufgrund vermeintlicher Verfassungswidrigkeit der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelleistungen fernliegend erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B - juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2017 - L 13 AS 169/17
    Angesichts der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht und des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es ausgeschlossen, dass die Kläger, die die ihnen nach geltendem Recht zustehenden SGB II-Leistungen mit den angefochtenen Bescheiden erhalten haben, mit ihrem Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung höherer Leistungen im fachgerichtlichen Verfahren durchdringten (ständige Rechtsprechung des Senats u.a. Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B und Beschluss vom 8. Mai 2017 - L 13 AS 49/17 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 15 AS 78/17
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage ist folglich nicht gegeben, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen sich auch für die Höhe der Regelsätze 2016 aus den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unschwer ableiten lassen und dem Senat, insbesondere vor dem Hintergrund dieser durch die genannten Entscheidungen in den letzten Jahren weiter gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Möglichkeit einer nachträglichen Leistungsanpassung durch rückwirkende Erhöhung der Regelsätze aufgrund vermeintlicher Verfassungswidrigkeit der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelleistungen fernliegend erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2017 - L 13 AS 336/16 B - juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
  • SG Würzburg, 05.10.2017 - S 16 AS 261/17

    Arbeitslosengeld II und Leistungen des Journalisten-Sozialwerks

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2017 - L 13 AS 193/17
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