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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04   

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https://dejure.org/2006,13314
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04 (https://dejure.org/2006,13314)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.09.2006 - L 13 SB 53/04 (https://dejure.org/2006,13314)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. September 2006 - L 13 SB 53/04 (https://dejure.org/2006,13314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr - ausreichendes eigenes Einkommen - Anspruch des nicht getrennt lebenden Ehegatten auf Leistungen der Grundsicherung - verfassungskonforme Auslegung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 145 Abs. 1 S. 1 u. 5 SGB IX; § 41 SGB XII
    Anspruch eines Schwerbehinderten auf unentgeltliche Aushändigung einer Wertmarke für die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs; Notwendigkeit eines Ausweises mit einer gültigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung; Leistungen der Grundsicherung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf unentgeltliche Aushändigung einer Wertmarke für die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs; Notwendigkeit eines Ausweises mit einer gültigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung; Leistungen der Grundsicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr im Schwerbehindertenrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Als sozialhilfeberechtigt nach dem BSHG war daher nicht eine "Bedarfsgemeinschaft" mehrerer sozialhilfebedürftiger Personen anzusehen; vielmehr hatte nach § 11 Abs. 1 BSHG jeder einzelne Hilfesuchende (und nur dieser) einen eigenen Anspruch auf Hilfe (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. April 2003, 12 LA 85/03, NDV-RD 2003, 127, 128; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992, Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5).
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).
  • SG Aurich, 16.07.2004 - S 14 SB 31/04

    Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher (kostenfreier) Wertmarke zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Der Inhalt dieser Akten und der Prozessakte - L 13 SB 53/04, S 14 SB 31/04 - ist zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Sie entspricht der Erfahrung des täglichen Lebens, dass in Ehen wie in eheähnlichen Gemeinschaften "aus einem Topf gewirtschaftet" wird, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe ausgeführt hat (BVerfGE 9, 20, 30f.), wobei - so die dortigen Ausführungen zur Frage einer Unterhaltspflicht - "nicht möglicherweise bestehende Rechtsansprüche, sondern die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen maßgebend sind" (BVerfGE a. a. O., 28f.; vgl. Neumann a. a. O. Rn. 10).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2007 - L 13 AS 45/07
    So habe bereits das erkennende Gericht (Urteil vom 07.09.2006 - Az. L 13 SB 53/04 -, Revision anhängig unter dem Az. B 9a SB 11/06 R) entschieden, dass - sofern aus einem Topf gewirtschaftet werde - auch Angehörige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft seien, die über Einkommen oberhalb ihres Existenzminimums verfügten, dieses jedoch zur Bestreitung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums für ihre Familienangehörigen einsetzen müssten.
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