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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09   

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https://dejure.org/2010,21707
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09 (https://dejure.org/2010,21707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.10.2010 - L 15 P 55/09 (https://dejure.org/2010,21707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - L 15 P 55/09 (https://dejure.org/2010,21707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung - Ermittlung der Pflegestufe - Hilfebedarf eines pflegebedürftigen Kindes - Begutachtungs-Richtlinien (BRi) idF vom 11.5.2006 - Gültigkeit - Zeitkorridor - Ermittlung eines Zwischenwertes zwischen dem Minimal- und Maximalwert des Hilfebedarfs ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09
    Im Rechtsverkehr mit den Pflegebedürftigen und den Gerichten - also: Nach außen - entfaltet die BegRL jedoch keine normative Wirkung wie etwa eine Verordnung (BSGE 73, 146, 149), dies bedeutet insbesondere, dass die Gerichte nicht an den Inhalt der BegRL gebunden sind.
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09
    20 Unter Geltung der Begutachtungsrichtlinien vor dem 01. September 2006 hatte der damals mit diesen Verfahren betraute Senat entschieden, dass entsprechend dem genauen Alter des Kindes Zwischenwerte zwischen dem Minimal- und dem Maximalwert des Zeitkorridors gebildet werden (Urteil vom 20. November 2002, Az. L 16 P 2/01, bestätigt vom BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, B 3 P 7/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2002 - L 16 P 2/01

    Pflegebedarf eines Kindes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2010 - L 15 P 55/09
    20 Unter Geltung der Begutachtungsrichtlinien vor dem 01. September 2006 hatte der damals mit diesen Verfahren betraute Senat entschieden, dass entsprechend dem genauen Alter des Kindes Zwischenwerte zwischen dem Minimal- und dem Maximalwert des Zeitkorridors gebildet werden (Urteil vom 20. November 2002, Az. L 16 P 2/01, bestätigt vom BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, B 3 P 7/03 R).
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