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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11   

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https://dejure.org/2011,78801
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11 (https://dejure.org/2011,78801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11 (https://dejure.org/2011,78801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - L 2 R 335/11 (https://dejure.org/2011,78801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 2 SGB IV; § 26 Abs. 1 S. 2-3 SGB IV; § 27 SGB IV
    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge; Materiellrechtliche Neuqualifizierung; Intertemporales Sozialrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge; Materiellrechtliche Neuqualifizierung; Intertemporales Sozialrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Namentlich kommt keine Hemmung der Vierjahresfrist in Anwendung des § 198 Satz 2 SGB VI in Betracht; auch verfügt die Beklagte über kein Ermessen, welches ihr die Möglichkeit eines Absehens von den Rechtsfolgen des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV einräumen könnte (vgl. demgegenüber zur Pflicht, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung einer Verjährungseinrede zu treffen, etwa BSG, U.v. 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 1).

    Derartige Umstände lassen sich für die Vergangenheit jedoch erfahrungsgemäß nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten nachweisen (BSG, U.V. 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 1).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Die Regelung nimmt allerdings eine sog. tatbestandliche Rückanknüpfung (vgl. dazu BVerfG, B.v. 14. Mai 1986- 2 BvL 2/83 - E 72, 200, Juris-Rz. 92) vor (wie sie auch als unechte Rückwirkung bezeichnet wird), indem sich der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich auch auf vor dem Inkrafttreten bereits erfolgte Beitragsentrichtungen erstreckt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10

    Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse beurteilen sich nach dem Recht, das zur Zeit der Anspruchsentstehung gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (BSG, U.v. 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 m.w.N.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, U.V. 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10 -).
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Lediglich bedingt dadurch, dass im Falle einer Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen die Verjährung erst mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung begann und dass die Rechtsprechung u.a. als Beanstandung regelmäßig auch Bescheide gewertet hat, mit denen etwa über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entschieden worden ist (vgl. BSG, U.v. 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R - E 106, 239), verblieb für die Geltendmachung einer Verjährungseinrede vielfach kein Anwendungsbereich.
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse beurteilen sich nach dem Recht, das zur Zeit der Anspruchsentstehung gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (BSG, U.v. 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R - SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 m.w.N.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, U.V. 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10 -).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11
    Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis von Anfang an nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfG, B.v. 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 - SozR 4-2600 § 77 Nr. 9).
  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für

    Das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011- L 2 R 335/11, juris).

    48 Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes, mit der auch Beiträge, die bis zum 31.12.2007 entrichtet worden sind, erfasst werden, ist grundsätzlich auch verfassungskonform (s. dazu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 38ff).

    Da es im Vergleich zu bereits entschiedenen Fällen nicht auf die Bearbeitungsdauer der Beklagten ankommen kann, erscheint es angebracht, auch diejenigen Fälle nach altem Recht zu behandeln, in denen bereits vor dem 01.01.2008 ein Erstattungsantrag gestellt wurde (vgl. Kreikebohm SGB IV Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2008 - L 24 B 182/08 KR, sozialgerichtsbarkeit.de; offen gelassen LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34); auch die Beklagte selbst stellt auf den Zeitpunkt des Erstattungsantrags ab (s. auch Verbandskommentar zum Recht der gestzl. RV, § 26 S. 4).

    In dem Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht kann auch nicht konkludent ein Erstattungsantrag gesehen werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10, juris Rn. 27, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris Rn. 34).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Der Antrag des Klägers auf Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vom 13.10.2005 ist nicht zugleich der Beginn eines Verwaltungsverfahrens auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10, in Juris, dort Rdn. 27 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2016, L 10 AL 201/15, in Juris, dort Rdn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris, dort Rdn. 34; im Ergebnis so offensichtlich auch BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris).

    Ebenso kann offenbleiben, ob die in § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV genannte Voraussetzung des Ablaufs der in § 27 Absatz 2 Satz 1 SGB IV genannten Frist als bloße Definition des maßgebenden Zeitraums von vier Jahren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris) oder darüber hinaus als Erfordernis eines Ablaufs der "Verjährungsfrist" (so Gesetzentwurf, BT-Drucksache 16/6540 S. 23 f.) unter Berücksichtigung der Regelung insbesondere über die Hemmung der Verjährung in § 27 Absatz 3 SGB IV zu verstehen ist (so Waßer in Juris PK, 3. Auflage 2016, § 26 SGB IV, Rdn. 52).

    Dabei kann offen bleiben (wie es auch das BSG im Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, dort Rdn. 23 offen gelassen hat), ob § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV eine Verjährung der Beitragserstattungsforderung begründet und die verjährungsrechtlichen Vorgaben in § 27 Absatz 3 SGB IV Anwendung finden (so Waßer in jurisPK-SGB IV, 3. Auflage 2016, § 26, Rdn. 52) oder ob diese Norm eine materiellrechtliche Umgestaltung der anfänglich zu Unrecht gezahlten Beiträge in zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge begründet, so dass die in § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV genannte Voraussetzung des Ablaufs der in § 27 Absatz 2 Satz 1 SGB IV genannten Frist nur bloße Definition des maßgebenden Zeitraums (vier Jahre) ist und verjährungsrechtliche Vorgaben nicht heranzuziehen sind (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 1 R 153/13
    Denn ein solcher Antrag sei nur darauf gerichtet festzustellen, ob für ein Beschäftigungsverhältnis Versicherungspflicht bestehe oder nicht (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 7. Dezember 2011 - L 2 R 335/11, Rdnr. 35 ff).

    Jedoch seien die Regelungen dieser Norm auch auf Beiträge anzuwenden, wenn diese vor Inkrafttreten der Neuregelung gezahlt worden seien (Hinweis auf LSG Niedersachsen, Urteil vom 7. Dezember 2011, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2016 - L 2 R 115/15
    Aufgrund ihres materiell-rechtlichen Wegfalls stellt sich gar nicht mehr die Frage ihrer Verjährung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2011 - L 2 R 335/11 -, veröffentlicht in Juris).

    Namentlich kommt keine Hemmung der Vierjahresfrist in Anwendung des § 198 Satz 2 SGB VI in Betracht; auch verfügt die Beklagte über kein Ermessen, welches ihr die Möglichkeit eines Absehens von den Rechtsfolgen des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV einräumen könnte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2011 - L 2 R 335/11 -, veröffentlicht in Juris).

  • LSG Bayern, 23.10.2019 - L 19 R 440/17

    Voraussetzungen der Verzinsung eines Beitragserstattungsanspruchs

    Es handelt sich vielmehr um zwei getrennte Verwaltungsverfahren, wobei das Verwaltungsverfahren zur Erstattung der Beiträge erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des sozialrechtlichen Status durchgeführt werden kann (BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 R 4672/10, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11, juris; LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2016 - L 10 AL 201/15, juris; LSG NRW, Urteil vom 31.01.2017- L 14 R 512/15, juris).
  • SG Fulda, 28.06.2012 - S 1 R 173/09

    Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Rückerstattung von

    § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV nimmt allerdings eine tatbestandliche Rückanknüpfung vor, indem sich der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich auch auf vor dem Inkrafttreten bereits erfolgte Beitragsentrichtungen erstreckt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - L 2 R 335/11 - Juris Rn. 39 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 1 R 54/14
    § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB VI sei mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in das Gesetz eingefügt worden und gelte auch für vor Inkrafttreten dieser Bestimmung gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (Hinweis auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. Dezember 2011 - L 2 R 335/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2012 - L 10 R 260/09
    Denn das SGB IV ÄndG enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung und § 300 SGB VI bezieht sich nur auf Ansprüche aus dem SGB VI (vgl. insoweit auch LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 7. Dezember 2011, L 2 R 335/11).
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