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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,7640
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12 B ER (https://dejure.org/2012,7640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2012 - L 13 AS 22/12 B ER (https://dejure.org/2012,7640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2012 - L 13 AS 22/12 B ER (https://dejure.org/2012,7640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - kein Unterkunftsbedarf - Entrümpelungs-, Grundreinigungs- und Renovierungskosten in einer Wohnung eines Hilfebedürftigen mit Messie-Syndrom - kein Mehrbedarf oder Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf - Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs 6 SGB 2; § 22 SGB 2; 24 Abs 1 SGB 2; § 17 Abs 2 SGB 12; § 67 SGB 12
    Bedarf für Unterkunft; Leistungsausschluss bei Studenten; Messie-Wohnung; Verwahrlosung; unabweisbarer Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Bremen, 02.03.2010 - S 23 AS 257/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12
    Der Senat ist der Ansicht, dass eine gebotene Grundreinigung und Renovierung einer Wohnung, die aufgrund einer psychischen Verwahrlosung des Hilfebedürftigen eingetreten ist, nicht ein vom "Regelbedarf" zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster Bedarf ist (a. A.: SG Bremen, Beschluss vom 02. März 2010 - S 23 AS 257/10 ER - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 20 B 32/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12
    Dementsprechend wurden auch bislang in der Rechtsprechung Ansprüche etwa als Schadensersatz für verlorene Schlüssel (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Mai 2007 - L 20 B 32/07 AS ER - in: FEVS 58, 559) oder auch die Schadensersatzforderung eines Autovermieters, die aus einer Beschädigung des Umzugsfahrzeugs anlässlich eines Umzugs herrührt, der vom Leistungsträger veranlasst wurde, als nicht in den Leistungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II fallend angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 06. Oktober 2011 - B 14 AS 152/10 R - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.06.1996 - 5 B 24.96

    Sozialhilferecht: Kosten für über Schönheitsreparaturen hinausgehende Reparaturen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12
    Dieser "Fehlgebrauch" der Unterkunft durch die Antragstellerin ist nur anlässlich der Nutzung der Unterkunft angefallen und gehört nicht zum notwendigen Bedarf für die Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Beschädigungen an der Wohnung oder vertragliche oder deliktische Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen eines Fehlgebrauchs der Wohnung sind lediglich aus Anlass der Nutzung der betreffenden Wohnung entstanden, sie sind aber kein Bedarf für "die Unterkunft" (vgl. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1996 - 5 B 24.96 - in: FEVS 47, 289; Pletscher in: Linhart-Adolph, SGB II § 22 Rdn 18; Frank in: Hohm (Hrsg.) GK-SGB II, § 22 Rdn 14).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 152/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Unfall mit einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2012 - L 13 AS 22/12
    Dementsprechend wurden auch bislang in der Rechtsprechung Ansprüche etwa als Schadensersatz für verlorene Schlüssel (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Mai 2007 - L 20 B 32/07 AS ER - in: FEVS 58, 559) oder auch die Schadensersatzforderung eines Autovermieters, die aus einer Beschädigung des Umzugsfahrzeugs anlässlich eines Umzugs herrührt, der vom Leistungsträger veranlasst wurde, als nicht in den Leistungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II fallend angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 06. Oktober 2011 - B 14 AS 152/10 R - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 8 SO 7/20
    Sollte der geltend gemachte Bedarf den Leistungen für Unterkunft i.S. des § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zuzuordnen sein (so etwa SG Reutlingen, Beschluss vom 13.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER - juris Rn. 15 f.; a.A. für einen - hier wohl nicht anzunehmenden - "Fehlgebrauch" einer Wohnung - "Messie" - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8.3.2012 - L 13 AS 22/12 B ER - juris Rn. 21), kommt die Gewährung einer Beihilfe oder eines Darlehens nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII oder § 36 Abs. 1 SGB XII in Betracht; die Schädlingsbekämpfung dürfte hier jedenfalls eine "vergleichbare Notlage" i.S. des § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darstellen, weil mit dem Bettwanzenbefall die (zumutbare) Nutzung der Wohnung des Antragstellers nicht gewährleistet gewesen ist (vgl. zum Begriff Löcken in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 6 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2020 - L 8 SO 241/19
    Nicht gänzlich ausgeschlossen ist aber, dass als Anspruchsgrundlage - zumindest für das Aufräumen der Wohnung - § 67 SGB XII in Betracht kommt, wobei dann die Entscheidung über Art und Umfang der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht (vgl. LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 8.3.2012 - L 13 AS 22/12 BER -).
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