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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03   

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https://dejure.org/2006,12934
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03 (https://dejure.org/2006,12934)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.11.2006 - L 3 KA 199/03 (https://dejure.org/2006,12934)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. November 2006 - L 3 KA 199/03 (https://dejure.org/2006,12934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutin - Honorarnachzahlung nach einem Punktwert von 10 Dpf auf der Grundlage des § 44 Abs 2 SGB 10 - Einflussnahme einer Kassenärztlichen Vereinigung auf Widerspruchseinlegung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 1 SGG; § 44 Abs. 2 SGB X
    Berechnung der Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Behandlungsleistungen; Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden; Vergütung von Behandlungsleistungen bei Versicherten der Ersatzkassen; Unterscheidung zwischen besonderem Bekanntgabewillen und bloßem Mitteilungswillen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Behandlungsleistungen; Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden; Vergütung von Behandlungsleistungen bei Versicherten der Ersatzkassen; Unterscheidung zwischen besonderem Bekanntgabewillen und bloßem Mitteilungswillen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Honorarnachzahlung einer Vertragspsychotherapeutin nach einem Punktwert von 10 Dpf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Eine Psychotherapeutin, die bis 1998 Versicherte im Delegationsverfahren behandelt hat, kann die Nachzahlung von Honoraren nach einem Punktwert von 10,- Dpf auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 SGB X beanspruchen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung direkten oder indirekten Einfluss auf ihre Entscheidung genommen hatte, keinen Widerspruch gegen die ursprünglichen Honorarbescheide einzulegen (Anschluss an BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 6).

    In Hinblick auf die danach von der Beklagten durchzuführende Ermessensprüfung, ob die Bescheide korrigiert werden sollen, ist nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-1300 § 44 Nr. 23; SozR 4-1300 § 44 Nr. 6) im Grundsatz entscheidend, dass im Falle der Korrektur in gleicher Weise einer Vielzahl von Aufhebungsanträgen anderer Vertragsärzte bzw. Psychotherapeuten stattgegeben werden müsste, weil für alle maßgeblich ist, dass die zugrunde liegenden HVM-Regelungen rechtswidrig sind.

    Etwas anderes soll allerdings in atypischen Fällen gelten, die nach der BSG-Entscheidung vom 22. Juni 2005 (SozR 4-1300 § 44 Nr. 6) vor allem dann vorliegen, wenn die KV auf die Entscheidung ihrer Mitglieder, Rechtsmittel einzulegen, direkten oder indirekten Einfluss genommen hat, indem sie betroffene Ärzte durch entsprechende Hinweise von der Einlegung von Rechtsmitteln abgehalten oder sich insoweit zumindest mehrdeutig verhalten hat.

    Liegt der genannte atypische Fall vor, ist das Ermessen der KV nach dem BSG-Urteil vom 22. Juni 2005 (SozR 4-1300 § 44 Nr. 6, RdNr 14) von vornherein iS der Bescheidkorrektur und Nachvergütung vorgeprägt.

    Die Rechtslage ist jedoch auf der Grundlage der BSG-Entscheidung in SozR 4-1300 § 44 Nr. 6 als geklärt anzusehen.

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Mit weiterem Urteil vom 25. August 1999 (Az.: B 6 KA 14/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 33) entschied das BSG, dass Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die überwiegend bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätig seien, grundsätzlich Anspruch auf Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen des Kapitels G Abschnitt IV des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) mit einem Punktwert von 10 Pfennig hätten.

    Die Höhe des gestützten Punktwerts hat das BSG mit 10, 0 Pfennig beziffert (zu den Kalkulationsgrundlagen vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 33).

    Zu dem hiervon betroffenen Personenkreis zählen die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte sowie die ohnehin auf psychotherapeutische Behandlungen beschränkten Psychologischen Psychotherapeuten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 33) und damit auch die Klägerin, um deren Leistungen es vorliegend geht.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    § 44 Abs. 2 SGB X gilt auch für Verwaltungsakte, die die Festsetzung vertragsärztlicher Honorare zum Gegenstand haben (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 23).

    In Hinblick auf die danach von der Beklagten durchzuführende Ermessensprüfung, ob die Bescheide korrigiert werden sollen, ist nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-1300 § 44 Nr. 23; SozR 4-1300 § 44 Nr. 6) im Grundsatz entscheidend, dass im Falle der Korrektur in gleicher Weise einer Vielzahl von Aufhebungsanträgen anderer Vertragsärzte bzw. Psychotherapeuten stattgegeben werden müsste, weil für alle maßgeblich ist, dass die zugrunde liegenden HVM-Regelungen rechtswidrig sind.

  • BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98

    Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift für andere Leistungen von vornherein nicht anwendbar ist (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; BVerwG NVwZ-RR 2000, 136) oder im vorliegenden Zusammenhang der ihr zu Grunde liegende Rechtsgedanke als Ermessenskriterium Berücksichtigung finden könnte (so das Senatsurteil vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 4/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04

    Anspruch auf Neuberechnung von Honorarforderungen eines Facharztes für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift für andere Leistungen von vornherein nicht anwendbar ist (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; BVerwG NVwZ-RR 2000, 136) oder im vorliegenden Zusammenhang der ihr zu Grunde liegende Rechtsgedanke als Ermessenskriterium Berücksichtigung finden könnte (so das Senatsurteil vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 4/04).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift für andere Leistungen von vornherein nicht anwendbar ist (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; BVerwG NVwZ-RR 2000, 136) oder im vorliegenden Zusammenhang der ihr zu Grunde liegende Rechtsgedanke als Ermessenskriterium Berücksichtigung finden könnte (so das Senatsurteil vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 4/04).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) entschied mit Urteil vom 03. März 1999 (Az.: B 6 KA 10/98 R - SozR 3-5540 Anl. 1 § 10 Nr. 1), dass ein im Delegationsverfahren tätiger Psychologischer Psychotherapeut Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die von ihm erbrachten Leistungen anfechten könne, soweit der delegierende Arzt seinen Honoraranspruch an ihn abgetreten habe.
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 24/04 R

    Ermessensausübung der Kassenärztlichen Vereinigung in § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Zumindest müsse das Verhalten der Beklagten jedoch dazu führen, dass es zu einer Aufhebung evtl. bestandskräftig gewordener Honorarbescheide gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X kommen müsse, was sich aus der Entscheidung des BSG vom 22. Juni 2005 (Az.: B 6 KA 24/04 R) ergebe.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Wie das BSG wiederholt entschieden hat (SozR 3-2500 § 85 Nr. 29, Nr. 33, Nr. 35 und Nr. 41), verletzt es den aus Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) herzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, wenn im jeweiligen HVM keine Regelungen vorgesehen sind, die für die im Kapitel G Abschnitt IV des EBM-Ä enthaltenen psychotherapeutischen Leitungen einen gestützten Punktwert vorsehen.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R

    Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03
    Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das auch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BSG SozR 4 - 1500 § 67 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 8/04
    Der Senat sieht keinen Anlass, an diesen Angaben zu zweifeln, zumal andere vergleichbare Streitigkeiten bei ihm anhängig gewesen sind (Az: L 3 KA 199/03, L 3 KA 4/04 - betreffend eine Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychotherapie und Psychoanalyse; Klage im Revisionsverfahren zurückgenommen) und hieraus ersichtlich ist, dass die Psychologen durch ihre Interessenverbände über die sog. 10-Pfg.-Rechtsprechung des BSG umfassend informiert worden sind.

    Den individuellen Interessen des einzelnen Arztes bzw. Psychologen muss die KV demnach nur dann Vorrang einräumen, wenn dieser atypisch betroffen ist, weil die KV ihn z. B. von der Einlegung von Rechtsmitteln abgehalten hat (BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 6; vgl. hierzu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren L 3 KA 199/03).

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