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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER (https://dejure.org/2015,3110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER (https://dejure.org/2015,3110)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - L 11 AS 1352/14 B ER (https://dejure.org/2015,3110)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • niedersachsen.de

    Zur Leistungspflicht des JobCenters nach Verbrauch einer Erbschaft durch Anschaffung von 277 Blue-Ray-Filmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortragslast und Beweislast im Grundsicherungsrecht; Sog. Bereite Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortrags- und Beweislast im Grundsicherungsrecht; Sog. Bereite Mittel

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: 5.800 Euro für Filmsammlung wohl sozialwidrig

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    In der Vergangenheit zugeflossenes, aber nicht mehr zur Verfügung stehendes Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1332
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausnahme vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem SGB II Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - ; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R ).

    Soweit das LSG Baden-Württemberg die Einkommensanrechnung bereits im Zuflussmonat beginnen lässt, wenn - wie im vorliegenden Fall -der Einkommenszufluss dem SGB II-Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13; Revision anhängig beim Bundessozialgericht - BSG - unter dem Az. B 4 AS 32/14 R), folgt der Senat dieser Rechtsansicht nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2014 - L 15 AS 437/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Es wird offen gelassen, ob der Rechtsauffassung zu folgen ist, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender 'bereiter Mittel' für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ).

    Aufgrund der fehlenden Glaubhaftmachung eines praktisch vollständigen Verbrauchs des Verkaufserlöses vor Ablauf des Verteilzeitraums kommt es im vorliegenden Verfahren nicht mehr darauf an, ob der erkennende Senat der Rechtsprechung des 15. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen folgt, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender "bereiter Mittel" für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B -).

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem SGB II Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - ; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R ).

    Soweit das LSG Baden-Württemberg die Einkommensanrechnung bereits im Zuflussmonat beginnen lässt, wenn - wie im vorliegenden Fall -der Einkommenszufluss dem SGB II-Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13; Revision anhängig beim Bundessozialgericht - BSG - unter dem Az. B 4 AS 32/14 R), folgt der Senat dieser Rechtsansicht nicht.

  • OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 7 WF 266/06

    Vergleichbarkeit von Prozesskostenhilfe mit Leistungen nach dem fünften bis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Dieser Betrag überschreitet den im PKH-Recht geltenden allgemeinen Freibetrag von 2.600 Euro deutlich (vgl. zur Höhe des Freibetrags: § 73a SGG i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 11. Februar 1988, BGBl 1, 150, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2003, BGBl 1, 3022; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 -, FamRZ 2005, 1917; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2006 - 7 WF 266/06 -, NJOZ 2006, 3135; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - L 5 AS 149/10 -).
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ein in der Vergangenheit zugeflossenes und auf einen Verteilzeitraum umgelegtes Einkommen dann nicht mehr leistungsmindernd zu berücksichtigen, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, es sich also nicht mehr um für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende sog. "bereite Mittel" handelt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 76/12 R - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der BSG-Rechtsprechung).
  • LSG Bayern, 09.08.2012 - L 7 AS 511/12

    Die Einordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen hat nur bis zum Ablauf des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Etwaige beim Antragsteller noch vorhandene finanzielle Mittel sowohl aus den beiden Lebensversicherungen als auch aus dem Hausverkauf sind für diesen neuen und erst nach Ablauf des Verteilzeitraums eingetretenen Leistungsfall nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen zu berücksichtigen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. August 2012 - L 7 AS 511/12 B ER - Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 2014, K § 11 Rn 511 m.w.N.; Schmidt in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 11 Rn 37; Mecke in: Eicher, a.a.O., § 12 Rn 24).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Dieser Betrag überschreitet den im PKH-Recht geltenden allgemeinen Freibetrag von 2.600 Euro deutlich (vgl. zur Höhe des Freibetrags: § 73a SGG i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 11. Februar 1988, BGBl 1, 150, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2003, BGBl 1, 3022; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 -, FamRZ 2005, 1917; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2006 - 7 WF 266/06 -, NJOZ 2006, 3135; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - L 5 AS 149/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 11 AS 1310/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit des Arbeitsuchenden;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Im Grundsicherungsrecht trägt ein Anspruchsteller, der geltend macht, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 und 29. Januar 2010 - L 15 AS 1031/09 B ER und L 15 AS 1086/09 B ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Januar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER; ebenso zur Arbeitslosenhilfe: Urteile des erkennenden Senats vom 16. Oktober 2012 und 11. Dezember 2012 - L 11/12 AL 108/08 und L 11 AL 17/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2009 - L 15 AS 1031/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Im Grundsicherungsrecht trägt ein Anspruchsteller, der geltend macht, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 und 29. Januar 2010 - L 15 AS 1031/09 B ER und L 15 AS 1086/09 B ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Januar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER; ebenso zur Arbeitslosenhilfe: Urteile des erkennenden Senats vom 16. Oktober 2012 und 11. Dezember 2012 - L 11/12 AL 108/08 und L 11 AL 17/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2012 - L 11/12 AL 108/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14
    Im Grundsicherungsrecht trägt ein Anspruchsteller, der geltend macht, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 und 29. Januar 2010 - L 15 AS 1031/09 B ER und L 15 AS 1086/09 B ER - Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Januar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER; ebenso zur Arbeitslosenhilfe: Urteile des erkennenden Senats vom 16. Oktober 2012 und 11. Dezember 2012 - L 11/12 AL 108/08 und L 11 AL 17/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2010 - L 15 AS 1086/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 128/14

    Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten

    Die objektive Beweislast für das Nichtvorliegen von Vermögen trägt die Klägerin (vgl. hierzu etwa LSG NRW, Beschl. v. 04.12.2009 - L 12 B 48/09 SO ER - juris Rn. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER - juris Rn. 17 m.w.N.; grundlegend BSG, Urt. v. 20.01.1977 - 8 RU 52/76 - juris Rn. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 31 AS 462/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Dem stehe der eindeutige Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 3 SGB II entgegen, der eine entsprechende Rückausnahme gerade nicht enthalte, sondern den Beginn des Verteilzeitraums ab dem 1. Tag des Folgemonats vorschreibe (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2013, L 11 AS 1352/14 B ER, zitiert nach Juris, dort Rn. 13).
  • SG Nürnberg, 25.10.2016 - S 6 AS 1284/15

    Anrechnungszeitpunkt von Weihnachtsgeld im SGB II

    Die entscheidende Kammer verkennt allerdings nicht, dass sich die Klägerinnen hinsichtlich ihrer Auffassung, wonach auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation eine Einkommensanrechnung im Folgemonat, mithin also im Dezember 2014, vorzunehmen wäre, auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut berufen können (s.a. LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden zu dieser Problematik kontroverse Auffassungen vertreten (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13 einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER andererseits).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 32 AS 1605/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Hilfebedarfs unter

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Auffassung weitgehend gefolgt (vgl. u. a. Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Dezember 2014 - L 11 AS 1352/14 B ER, Rdnr. 13, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 32 AS 2616/16

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Der von den Klägerinnen mit ihrer Beschwerde angeführte Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Dezember 2014 - L 11 AS 1352/14 B ER, Rdnr. 13, zitiert nach juris), wonach Einnahmen, auf die § 11 Abs. 3 SGB II Anwendung finde, auch dann im Folgemonat des Zuflusses zu berücksichtigen seien, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Einkommenszufluss dem SGB II-Leistungsträger erst so spät bekannt werde, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich sei, fügt sich in diese Auffassung ein.
  • LSG Bayern, 22.07.2015 - L 16 AS 502/14

    Teilaufhebung eines Verwaltungsakts Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Jedenfalls seien die mit dem Todesfall verbundenen Kosten von den zugeflossenen Beträgen abzusetzen, was sich aus einer Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 09.02.2015 (L 11 AS 1352/14 B ER) ergebe.
  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 277/16

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen

    Darunter können bei einer Erbschaft die Aufwendungen gefasst werden, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind, wie Kosten für die Ausstellung des Erbscheins oder Bestattungskosten (vgl. zu den Beerdigungskosten LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9.2.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - L 20 AS 1861/18

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II

    Dass daraus folgen kann, dass die Anstrengung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes mit der Folge, dass Kosten für den Prozess entstehen, im Ergebnis als "notwendig" für den Erhalt einer im arbeitsgerichtlichen Verfahren letztlich erstrittenen, als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigenden Abfindung zu werten ist, erscheint danach nicht ausgeschlossen (vgl. etwa zur Absetzung von Maklergebühren und Grundbuchkosten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines geerbten Hausgrundstücks: LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER - juris, Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2019 - L 20 AS 1861/18

    Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtssache zur Bewilligung

    Dass daraus folgen kann, dass die Anstrengung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes mit der Folge, dass Kosten für den Prozess entstehen, im Ergebnis als "notwendig" für den Erhalt einer im arbeitsgerichtlichen Verfahren letztlich erstrittenen, als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigenden Abfindung zu werten ist, erscheint danach nicht ausgeschlossen (vgl. etwa zur Absetzung von Maklergebühren und Grundbuchkosten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines geerbten Hausgrundstücks: LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER - juris, Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2018 - L 11 AS 1053/17
    Soweit ein SGB II-Leistungsbezieher geltend macht, dass ein ihm zuzuordnender Vermögenswert (hier: 61.000,- EUR im Bankschließfach des Antragstellers) nicht ihm gehört oder dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht, trägt er hierfür die Vortrags- und Beweislast (vgl. hierzu etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 und 29. Januar 10 - L 15 AS 1031/09 B ER und L 15 AS 1086/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Januar 2015 und 9. Februar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER und L 11 AS 1352/14 B ER - ebenso zur Arbeitslosenhilfe: Urteile des erkennenden Senats vom 16. Oktober 2012 und 11. Dezember 2012 - L 11/12 AL 108/08 und L 11 AL 17/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 11 AS 990/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2018 - L 8 SO 345/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2019 - L 11 AS 44/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 7 AS 440/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 8 SO 208/17
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