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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 8 SO 9/15 B ER |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2015 - L 8 SO 9/15 B ER (https://dejure.org/2015,105392)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - L 8 SO 9/15 B ER (https://dejure.org/2015,105392)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Hannover, 09.12.2014 - S 81 SO 390/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 8 SO 9/15 B ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2015 - L 8 SO 54/15 Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Februar 2015 - L 8 SO 9/15 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 48/16 Die Antragsteller sind nicht vorrangig leistungsberechtigt nach dem AsylbLG (§ 23 Abs. 2 SGB XII), denn sie gehören nicht zum Kreis der leistungsberechtigten Personen nach § 1 AsylbLG, weil sie wegen der fehlenden Feststellung der Ausländerbehörde über das Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU nicht ausreisepflichtig sind (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG) und eine Anwendbarkeit des AsylbLG auf EU-Ausländer ohnehin nicht in Betracht kommt (so jedenfalls die bislang h.M., vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2015 - L 8 SO 9/15 B ER - Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 1 AsylbLG Rn. 43 m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 8 SO 295/14 Vielmehr spricht nach summarischer Prüfung vieles für eine verfassungskonforme Auslegung des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, wonach der Leistungsausschluss nur den Rechtsanspruch auf Leistungen, nicht aber eine Hilfegewährung im Ermessenswege nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII betrifft (vgl. für den Fall der ungeklärten Rückkehrmöglichkeit in das Heimatland: Beschluss des Senats vom 9. Februar 2015 - L 8 SO 9/15 B ER).