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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06   

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https://dejure.org/2008,9487
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06 (https://dejure.org/2008,9487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.04.2008 - L 3 KA 145/06 (https://dejure.org/2008,9487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. April 2008 - L 3 KA 145/06 (https://dejure.org/2008,9487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragszahnärzte - Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragzahnärztlichen Tätigkeit - Eingreifen der Wiederzulassungssperre nach einer Feststellung der Aufsichtsbehörde nach § 72a Abs 1 SGB 5 - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 1 S. 1 SGG; § 72a SGB V; § 95b Abs. 2 SGB V
    Drittschützende Wirkung des § 72a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Schutz subjektiver Rechte betroffener Vertrags(zahn)ärzte durch § 72a SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschützende Wirkung des § 72a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Schutz subjektiver Rechte betroffener Vertrags(zahn)ärzte durch § 72a SGB V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 139/06

    Vertragszahnärzte - Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragzahnärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06
    Die hiergegen gerichtete Klage ist erstinstanzlich erfolglos geblieben (Urteil des SG Hannover vom 21. Juni 2006); hiergegen hat die Klägerin Berufung eingelegt (Aktenzeichen L 3 KA 139/06), die der Senat mit Urteil vom heutigen Tag zurück gewiesen hat.

    Mit Urteilen vom heutigen Tag in den Verfahren L 3 KA 139/06 und L 3 KA 149/06 hat der Senat hierzu dargelegt, dass die Wiederzulassungssperre u. a. das Ziel verfolgt, den durch die Feststellung nach § 72 a Abs. 1 SGB V eingeleiteten Aufbau eines alternativen Versorgungssystems unter der Regie der Kassen(verbände) abzusichern.

    Die Berufsausübungsfreiheit der Kollektivverzichtler (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ) ist bei der Versagung der Wiederzulassung nach § 95 b Abs. 2 SGB V zwar in einem der Berufswahl nahe kommenden Maße betroffen, weil 80 - 90 % der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom heutigen Tag in dem die Klägerin betreffenden Verfahren L 3 KA 139/06, m.w.N.).

    Dieser Eingriff ist jedoch durch das Ziel des § 72 a SGB V gerechtfertigt, eine funktionierende und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung als besonders wichtiges Gemeingut (BVerfGE 70, 1, 30; 82, 209, 230) aufrechtzuerhalten und zu schützen, wie der Senat in dem der Klägerin gegenüber ergangenen Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 3 KA 139/06 näher dargelegt hat.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06
    Die Klagebefugnis ist nur zu verneinen, wenn durch den angefochtenen Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des jeweiligen Klägers verletzt werden können; ob der einschlägigen Regelung tatsächlich drittschützende Wirkung zukommt, ist demgegenüber im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen (BSG SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06
    Da sich der angefochtene Bescheid nicht an sie und andere Kieferorthopäden, sondern an die Beigeladenen richtet, hängt die Klagebefugnis davon ab, ob die Möglichkeit besteht, dass im Fall der Rechtswidrigkeit des Bescheids (auch) Rechte der Klägerin verletzt werden, weil der dem Bescheid zu Grunde liegenden Norm (hier: § 72 a SGB V) drittschützende Wirkung zukommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG; sog. Möglichkeitstheorie, vgl. z. B. BVerwGE 60, 123, 125).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06
    Dieser Eingriff ist jedoch durch das Ziel des § 72 a SGB V gerechtfertigt, eine funktionierende und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung als besonders wichtiges Gemeingut (BVerfGE 70, 1, 30; 82, 209, 230) aufrechtzuerhalten und zu schützen, wie der Senat in dem der Klägerin gegenüber ergangenen Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 3 KA 139/06 näher dargelegt hat.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 145/06
    Dieser Eingriff ist jedoch durch das Ziel des § 72 a SGB V gerechtfertigt, eine funktionierende und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung als besonders wichtiges Gemeingut (BVerfGE 70, 1, 30; 82, 209, 230) aufrechtzuerhalten und zu schützen, wie der Senat in dem der Klägerin gegenüber ergangenen Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 3 KA 139/06 näher dargelegt hat.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 18/08 R

    Aufsichtsbehörde - Bescheid über fehlende Sicherstellung der vertrags (zahn)

    Das SG hat die Klage als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 21.6.2006) und das LSG die hiergegen erhobene Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 9.4.2008 - NZS 2008, 556).
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