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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 10/11 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 13 AS 10/11 (https://dejure.org/2012,5740)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 13 AS 10/11 (https://dejure.org/2012,5740)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Angelegenheiten nach dem SGB II- Keine Streitsachengebühren-Festsetzung !!! -
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 21 Abs. 6 SGB II
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Fahrten zu Aufnahmeprüfungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Fahrten zu Aufnahmeprüfungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 14 Abs. 1 S. 1; SGB II § 21 Abs. 6
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Fahrten zu Aufnahmeprüfungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 17.12.2010 - S 47 AS 671/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 10/11
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 10/11
Schon deswegen stellt der geltend gemachte Bedarf keinen Bedarf dar, der auf das sozio-kulturelle Existenzminimum bezogen wäre und der von der Vorschrift des § 21 Abs. 6 SGB II i. d. F. des Gesetzes vom 27. Mai 2010 - BGBl. 2010 I, S. 671 - erfasst würde, die mit Wirkung vom 3. Juni 2010 in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. - in das SGB II eingefügt worden ist; auch handelt es sich zudem nicht um einen laufenden und nicht nur einmaligen besonderen Bedarf.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 6/13 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 8/13 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 73/10 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 13 AS 71/10 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 7/13 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 72/10 Auch eine Leistung auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 14 ff. SGB II kommt nicht in Betracht, denn diese ermöglichen nur die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und können nicht erweiternd auf noch nicht 15 Jahre alte Sozialgeldbezieher ausgelegt werden, für die sie erkennbar nicht geschaffen sind und die nach dem Wortlaut des § 14 SGB II vom Regelungsbereich dieser Vorschriften nicht erfasst werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 10/11).