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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Osnabrück - L 8 SO 111/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
- BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 131/15 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- SG Osnabrück, 21.04.2015 - S 4 SO 62/13
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Sie streitet in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren um die Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück ohne Erfolg für die Zeit vom 21. Mai 2009 bis 31. Dezember 2014 (Urteil des SG vom 21. April 2015 - S 4 SO 62/13 -, Berufung beim hiesigen Gericht anhängig unter - L 8 SO 168/15 -).In diesem Verfahren hat das SG für die Klägerin gemäß § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen besonderen Vertreter bestellt, weil es aufgrund der Stellungnahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen von einer partiellen Prozessunfähigkeit der Klägerin ausgegangen ist (Beschluss des SG vom 22. Juli 2014 - S 4 SO 62/13 -).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Prozessakte (- S 4 SO 62/13, L 8 SO 168/15 -) verwiesen.
- BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.). - BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG…, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
- BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R
Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Die in diesem Sinne verstandene Klage ist wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage i.S. des § 55 SGG (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 32/13 R - juris Rn. 12 m.w.N.) unzulässig, weil ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen in aller Regel - wie auch hier - nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens als Klagevoraussetzung (§ 78 SGG) im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abse. 1 und 4, 56 SGG) zu erstreiten ist. - BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B - juris Rn. 6). - BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
In besonderen Ausnahmefällen kann abweichend hiervon zulässigerweise eine sog. Elementenfeststellungsklage erhoben werden, wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 4/11 R - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Eine Terminverlegung rechtfertigende "erhebliche Gründe" i.S. des § 202 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 - juris Rn. 3). - BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Gegenstand des Rechtsstreits sind unter Berücksichtigung des im Sozialrecht geltenden Meistbegünstigungsprinzips, nach dem das Klagebegehren mit einer umfassenden und verständigen Würdigung der klägerischen Interessen unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen und ggf. losgelöst von der wörtlichen Formulierung (vgl. auch § 123 SGG) auszulegen ist (vgl. hierzu etwa vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - juris Rn. 10 f.), diverse Feststellungsbegehren, die nach Auffassung der Klägerin (sämtlich) die Voraussetzungen eines materiellen Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII betreffen. - BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
Der Bestellung eines besonderen Vertreters habe es hier nicht bedurft, weil das Klagebegehren offensichtlich haltlos i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei (BSG, Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B -).
- BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 131/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 111/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.