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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14   

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https://dejure.org/2015,63895
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14 (https://dejure.org/2015,63895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2015 - L 8 SO 316/14 (https://dejure.org/2015,63895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - L 8 SO 316/14 (https://dejure.org/2015,63895)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 8 SO 218/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Mit der am 12. Juni 2014 beim SG erhobenen Klage macht die Klägerin im Wege der Feststellungsklage Verfahrensfehler (Verstoß gegen gesetzlichen Richter, unterbliebene notwendige Beiladung) in einem von den Beteiligten Mitte 2012 geführten gerichtlichen Eilverfahren geltend, in dem sie von der beklagten Stadt - im Ergebnis erfolglos - vorläufige Leistungen für Unterkunft und Heizung begehrte (Beschluss des SG vom 18. Juni 2012 - S 4 SO 103/12 ER - Senatsbeschluss vom 17. Juli 2012 - L 8 SO 218/12 B ER -).

    Die Klägerin hat gegen diese Entscheidung am 1. Oktober 2014 "Rechtsmittel" eingelegt und macht geltend, sie habe bereits im Vorprozess, genauer im Beschwerdeverfahren durch Schriftsatz vom 21. Juli 2012, eine Verletzung ihres Rechts auf den gesetzlichen Richter gerügt, ohne dass sich der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 17. Juli 2012 (- L 8 SO 218/12 B ER -) hiermit auseinandergesetzt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Prozessakten (- S 4 SO 103/12 ER, L 8 SO 218/12 B ER - und - S 4 SO 62/13, L 8 SO 168/15 -) verwiesen.

  • SG Osnabrück, 21.04.2015 - S 4 SO 62/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Sie streitet in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren um die Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück ohne Erfolg für die Zeit vom 21. Mai 2009 bis 31. Dezember 2014 (Urteil des SG vom 21. April 2015 - S 4 SO 62/13 -, Berufung beim hiesigen Gericht anhängig unter - L 8 SO 168/15 -).

    In diesem Verfahren hat das SG für die Klägerin gemäß § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen besonderen Vertreter bestellt, weil es aufgrund der Stellungnahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen von einer partiellen Prozessunfähigkeit der Klägerin ausgegangen ist (Beschluss des SG vom 22. Juli 2014 - S 4 SO 62/13 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Prozessakten (- S 4 SO 103/12 ER, L 8 SO 218/12 B ER - und - S 4 SO 62/13, L 8 SO 168/15 -) verwiesen.

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Gegenstand des Rechtsstreits ist unter Berücksichtigung des im Sozialrecht geltenden Meistbegünstigungsprinzips, nach dem das Klagebegehren mit einer umfassenden und verständigen Würdigung der klägerischen Interessen unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen und ggf. losgelöst von der wörtlichen Formulierung (vgl. auch § 123 SGG) auszulegen ist (vgl. hierzu etwa vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - juris Rn. 10 f.), die Rüge von Verfahrensfehlern (Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz), die im Wege der Feststellungklage betrieben wird.
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Der Bestellung eines besonderen Vertreters habe es hier nicht bedurft, weil das Klagebegehren offensichtlich haltlos i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei (BSG, Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B -).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 316/14
    Eine Terminverlegung rechtfertigende "erhebliche Gründe" i.S. des § 202 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 - juris Rn. 3).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 126/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 316/14 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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