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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15   

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https://dejure.org/2015,63828
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15 (https://dejure.org/2015,63828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2015 - L 8 SO 63/15 (https://dejure.org/2015,63828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - L 8 SO 63/15 (https://dejure.org/2015,63828)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Osnabrück, 21.04.2015 - S 4 SO 62/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Sie streitet in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren um die Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück ohne Erfolg für die Zeit vom 21. Mai 2009 bis 31. Dezember 2014 (Urteil des SG vom 21. April 2015 - S 4 SO 62/13 -, Berufung beim hiesigen Gericht anhängig unter - L 8 SO 168/15 -).

    In diesem Verfahren hat das SG für die Klägerin gemäß § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen besonderen Vertreter bestellt, weil es aufgrund der Stellungnahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen von einer partiellen Prozessunfähigkeit der Klägerin ausgegangen ist (Beschluss des SG vom 22. Juli 2014 - S 4 SO 62/13 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Prozessakten (- S 4 SO 62/13, L 8 SO 168/15 -) verwiesen.

  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des BSG sind damit nicht nur Bescheide gemeint, die eine Geldleistung bewilligen oder festsetzen, sondern auch Bescheide, die als Grundlage für die Entstehung eines Anspruchs dienen, also auch Kostengrundentscheidungen nach § 63 SGB X, weil allein das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers maßgebend ist (BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 - juris Rn. 19 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 7 C 93/86 - juris Rn. 11), das nach allgemeinen Regeln zu bestimmen ist (vgl. dazu Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 144 Rn. 14 ff.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Diese Maßgaben gelten auch bei einer Untätigkeitsklage i.S. des § 88 SGG (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 6. Oktober 2011 - B 9 SB 45/11 B - juris 10 f.), bei der für die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstands zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels (§ 202 SGG i.V.m. § 4 Abs. 1 ZPO) auf das mit dem bis Klageerhebung nicht beschiedenen Antrag bzw. Widerspruch verfolgte Ziel abzustellen ist.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86

    Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des BSG sind damit nicht nur Bescheide gemeint, die eine Geldleistung bewilligen oder festsetzen, sondern auch Bescheide, die als Grundlage für die Entstehung eines Anspruchs dienen, also auch Kostengrundentscheidungen nach § 63 SGB X, weil allein das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers maßgebend ist (BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 - juris Rn. 19 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 7 C 93/86 - juris Rn. 11), das nach allgemeinen Regeln zu bestimmen ist (vgl. dazu Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 144 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Eine Terminverlegung rechtfertigende "erhebliche Gründe" i.S. des § 202 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 - juris Rn. 3).
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 63/15
    Der Bestellung eines besonderen Vertreters habe es hier nicht bedurft, weil das Klagebegehren offensichtlich haltlos i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei (BSG, Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B -).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 129/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 63/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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