Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB 6 - Berechnung des Familienunterhaltes im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand - Berücksichtigung von Einkünften - Selbständiger - Privatentnahme - steuerlicher Verlust - Pflegegeld für vollstationäre Unterbringung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 303 S. 1 SGB VI; § 15 Abs. 1 SGB IV; § 36 SGB XI; § 37 SGB XI
Anspruch auf eine Witwerrente unter den sonstigen Voraussetzungen des geltenden Rechts; Befriedigung der Kosten der gemeinschaftlichen Lebensführung sowie der persönlichen Bedürfnisse der Familienangehörigen durch den Familienunterhalt; Privatentnahmen eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Witwerrente unter den sonstigen Voraussetzungen des geltenden Rechts; Befriedigung der Kosten der gemeinschaftlichen Lebensführung sowie der persönlichen Bedürfnisse der Familienangehörigen durch den Familienunterhalt; Privatentnahmen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bremen, 16.08.2002 - S 8 RA 164/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
- BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 134/80
Berechnung der Witwenrente; Dauerzustand; Familienunterhalt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
Privatentnahmen eines Selbständigen können als Beitrag zum Lebensunterhalt gezählt werden, auch wenn die Firma während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands Verluste gemacht hat (vgl. BSG vom 27.4.1982, SozR 2200 § 1266 Nr. 21).Maßgeblich sind die - ex post zu betrachtenden - tatsächlich bezogenen Einkünfte, d. h. die Beiträge der Ehegatten, die während des maßgebenden Zeitraums dem Familienunterhalt tatsächlich zur Verfügung standen (BSG vom 27.4.1982, SozR 2200 § 1266 Nr. 21;… Kasseler Kommentar - Gürtner § 303 SGB VI Rdnr. 29).
- OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 6.4.1982 - 6 UF 221/81 -, zitiert nach JURIS) hat entschieden, die Privatentnahmen eines Selbständigen aus seinem Unternehmen könnten ein Hilfsmittel sein, um das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen festzustellen. - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 54/89
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
Nach der Rechtsprechung des BSG (vom 26.6.1990 - 5 RJ 54/89 -) gilt eine Tilgung von Darlehen als Unterhaltsleistung, wenn das Darlehen in früheren Jahren für Familienzwecke aufgenommen worden ist. - OLG Braunschweig, 28.04.1982 - 1 UF 111/81
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
So hat das OLG Braunschweig (Urteil vom 28.4.1982 - 1 UF 111/81 -, zitiert nach JURIS) entschieden, dass sich die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Selbständigen nicht nach der Höhe seines steuerpflichtigen Einkommens bemisst. - BSG, 23.04.1981 - 1 RA 13/79
Einkommen - Unterhalt - Witwerrente
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02
So hat das BSG (Urteil vom 23.4.1981, SozR 2200 § 1266 Nr. 17) ausdrücklich ausgeführt, dass bei Selbständigen auch Privatentnahmen aus dem Gewerbebetrieb - soweit dadurch nicht Verluste in einer anderen Firma ausgeglichen werden - Beträge sind, die dem Unterhalt der Familie zur Verfügung stehen.
- SG Aachen, 26.10.2005 - S 11 AL 79/04
Arbeitslosenversicherung
In der Frage des Unterhaltsbeitrags im Recht der Hinterbliebenenrenten hat die Rechtsprechung auch dieses Vermögen als Beitrag zum Lebensunterhalt des Gesellschafters und seiner Angehörigen angesehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.02.2005, L 12 RA 23/02 mwN).