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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14   

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https://dejure.org/2016,14449
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,14449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,14449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 8 SO 366/14 (https://dejure.org/2016,14449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 S. 3 SGB XII; § 14 Abs. 1 SGB XII; § 13 Abs. 3 SGB V; § 65 Abs. 1 S. 2 SGB XII; § 63 S. 1 SGB XII; § 39 SGB V; § 281 Abs. 1 BGB; § 281 Abs. 2 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 3 BGB
    Kosten für eine Pflegefachkraft; Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; Umfang des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung; Übernahme der Pflege des Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für eine Pflegefachkraft; Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; Umfang des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung; Übernahme der Pflege des Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten für eine Pflegefachkraft; Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; Umfang des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung; Übernahme der Pflege des Patienten

  • rechtsportal.de

    Kosten für eine Pflegefachkraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 22/05 R

    Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung - Beiladung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Berechtigung der Beiladung ist es unerheblich, in welcher Form die Beiladung ob als einfache oder als notwendige erfolgt ist (BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 22/05 R - juris Rn. 16), zumal durch die Beiladung der Beigeladene zu 2. Beteiligter des Rechtsstreits (§ 69 Nr. 3 SGG) geworden ist.
  • SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vom 20. Dezember 2012 (BT-Drucksache 17/10747) erscheint die Rechtsansicht, die eine Rückausnahme für Pflegeleistungen bei stationären Aufenthalten durch zugelassene ambulante Leistungserbringer annimmt (so insbesondere SG München, Beschluss vom 21. März 2011 - S 32 SO 51/11 ER -), nicht mehr vertretbar.
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Auch wenn allein der Beigeladene zu 2. Berufung gegen das Urteil des SG eingelegt hat, ist dennoch über den Anspruch gegen die Beklagte und die Beigeladene zu 1. zu befinden, da gegen diese die Klage vom SG abgewiesen worden ist (Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 75 Rn. 18a; BSGE 9, 67).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Dies macht auch die Überlegung deutlich, dass die Verurteilung eines Beigeladenen nur subsidiär in Betracht kommt und voraussetzt, dass die Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg haben kann (BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 -).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Davon kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Krankenversicherung mit dem Leistungsbegehren konfrontiert war und sich dabei ihr Unvermögen herausgestellt hat (BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris Rn. 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 56/12

    Krankenversicherung - Erstattung von Fahrt- und Unterkunftskosten - ambulante

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14
    Insbesondere fehlt es an einer Komplexleistung im Sinne einer funktionalen Einheit (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. April 2015 - L 6 KR 56/12 - juris Rn. 36).
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