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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13   

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https://dejure.org/2014,102343
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13 (https://dejure.org/2014,102343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.09.2014 - L 11 AL 139/13 (https://dejure.org/2014,102343)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. September 2014 - L 11 AL 139/13 (https://dejure.org/2014,102343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - L 1 AR 5/11

    Insolvenzverfahren - Restschuldbefreiung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13
    Auf die Frage, ob das SG seine Zuständigkeit zutreffend angenommen hat, kommt es somit im vorliegenden Berufungsverfahren nicht mehr an (vgl. hierzu einerseits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 1 AR 5/11 B - sowie andererseits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - L 7 SF 4/13 B (AL) -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 7 SF 4/13

    Rechtsweg für eine Feststellungsklage zwecks Klärung der Delikteigenschaft einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13
    Auf die Frage, ob das SG seine Zuständigkeit zutreffend angenommen hat, kommt es somit im vorliegenden Berufungsverfahren nicht mehr an (vgl. hierzu einerseits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 1 AR 5/11 B - sowie andererseits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - L 7 SF 4/13 B (AL) -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 5/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 139/13
    Nachdem das SG in der Sache entschieden hat, ist die Zulässigkeit des Sozialrechtswegs im Berufungsverfahren nicht mehr zu überprüfen (§ 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz; vgl. für die vorliegende Fallkonstellation: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. März 2011 - L 9 SO 5/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 11 AL 19/14
    Die Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats vom 7. Februar 2014 (L 11 AL 139/13) wird als unzulässig verworfen, da dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses vom 7. Februar 2014 sowie § 177 Sozialgerichtsgesetz - SGG -).
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