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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14 EK KA   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14 EK KA (https://dejure.org/2016,100879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.11.2016 - L 10 SF 38/14 EK KA (https://dejure.org/2016,100879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. November 2016 - L 10 SF 38/14 EK KA (https://dejure.org/2016,100879)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hannover - S 35 KA 100/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14 EK KA
 
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  • RG, 06.04.1909 - V 100/09

    Sind die im Posteinlieferungsbuche vom Absender herrührenden Vermerke Teile einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Es wird festgestellt, dass die Entscheidung des Sozialgerichts Hannover über die Pflicht zur Kostentragung im Verfahren S 35 KA 100/09 seit Februar 2011 unangemessen lange andauert.

    Die Beteiligten streiten wegen der Dauer des Verfahrens über die Entscheidung hinsichtlich der Kostentragungspflicht nach Abschluss des Gerichtsverfahrens S 35 KA 100/09 vor dem Sozialgericht (SG) Hannover über einen Entschädigungsanspruch des Klägers nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG) vom 24. November 2011.

    In dem hier streitgegenständlichen sozialgerichtlichen Verfahren vor dem SG zum Az.: S 35 KA 100/09 hat er am 22. Oktober 2009 Untätigkeitsklage erhoben.

    Gleichzeitig rügte er die Dauer des Verfahrens S 35 KA 100/09.

    Daher dauere das Verfahren S 35 KA 100/09 nach wie vor an.

    den Beklagten zu verurteilen, ihm für die unangemessene Dauer des Gerichtsverfahrens S 35 KA 100/09 eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

    lediglich festzustellen, dass das Verfahren S 35 KA 100/09 des SG Hannover unangemessen lang gedauert hat.

    Nach Auffassung des Klägers, die dieser auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stützt, ist das sozialgerichtliche Verfahren zum Aktenzeichen S 35 KA 100/09 noch nicht beendet, da die Kostengrundentscheidung noch nicht getroffen worden ist.

    Der Kläger kann sein Entschädigungsbegehren indessen nicht - wie von ihm angenommen - darauf stützen, dass das Verfahren zum Aktenzeichen S 35 KA 100/09 menschenrechtswidrig immer noch und damit unangemessen lang im Sinne von § 198 GVG andauere.

    Der Senat hat sich dabei an dem vom Kläger in dem Verfahren S 35 KA 100/09 genannten Wert orientiert.

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 ÜG 8/13 R

    Überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsklage - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Der Kläger macht zwar richtig darauf aufmerksam, dass der EGMR zuweilen (nicht aber durchgängig) das Verfahrensende mit dem Ergehen von Nebenentscheidungen bestimmt (vgl. dazu auch Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl., Artikel 6 Rn 190; BSG Urteil vom 10. Juli 2014, B 10 ÜG 8/13 R = SozR 4-1720 § 198 Nr. 2 Rn 16 auch zum Nachstehenden).

    Auch insoweit macht sich der Senat die Auffassung des BSG in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2014 (a.a.O. Rn 31) zu Eigen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 81/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Hinsichtlich der zu treffenden Kostengrundentscheidung vermerkte der zuständige Richter unter dem 14. Februar 2010, die Kostenentscheidung hänge davon ab, wie das Landessozialgericht (LSG) im Verfahren L 3 KA 81/07 den Streitgegenstand beurteile.

    Am 16. Februar 2011 fragte das SG bei der Beklagten an, ob in der Sache L 3 KA 81/07 von dem LSG zwischenzeitlich entschieden worden sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 6/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Der Senat hat sich diese Auffassung auch bereits in einer zwischen den hiesigen Verfahrensbeteiligten ergangenen Entscheidung angeschlossen (Urteil vom 1. Dezember 2015 - L 10 SF 6/13 EK KA; zustimmend auch Stotz in juris PR-SozR 6/2015 Anm. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2016 - L 15 SF 3/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 10 SF 38/14
    Insoweit hat er auch zahlreiche Verfahren vor dem erkennenden Senat um Entschädigung für die nach seiner Auffassung überlange Dauer der geführten Gerichtsverfahren durchgeführt (vgl. hierzu zuletzt Urteil des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 13. Januar 2016 zum Az.: L 15 SF 3/13 EK KA).
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