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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 288/07   

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https://dejure.org/2011,30359
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 288/07 (https://dejure.org/2011,30359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.01.2011 - L 4 KR 288/07 (https://dejure.org/2011,30359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - L 4 KR 288/07 (https://dejure.org/2011,30359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 31; SGB V § 27; SGG § 99
    Zulässige Klageänderung bei Namensänderung von Medizinprodukten - anzuerkennende Hilfsmittel im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Gelsenkirchen, 04.07.2006 - S 28 KR 5/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 288/07
    Dies treffe jedoch, wie das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 4. Juli 2006 (AZ: S 28 KR 5/05) bestätige, für den in dem Präparat Uropol-S enthaltenen Wirkstoff "Chondroitinsulfat" nicht zu.
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 ZB 09.863
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 288/07
    Denn von einer Änderung des Klagegrundes ist auszugehen, wenn in dem gestellten Klageantrag zum Ausdruck kommt, dass nicht nur das Rechtsschutzziel, sondern zusätzlich auch die zur Begründung des Rechtsschutzbegehrens vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte (Klagegrund) ausgetauscht werden (vgl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 25. März 2010, Az: 11 ZB 09.863, abgedruckt in Juris/Das Rechtsportal).
  • LSG Thüringen, 16.04.2015 - L 8 SO 206/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Beschwerde gegen

    Denn von einer Änderung des Klagegrundes ist auszugehen, wenn in dem gestellten Klageantrag zum Ausdruck kommt, dass nicht nur das Rechtsschutzziel, sondern zusätzlich auch die zur Begründung des Rechtsschutzbegehrens vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte (Klagegrund) ausgetauscht bzw. erweitert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Januar 2011 - L 4 KR 288/07, Rn. 31 m. w. N., juris).

    Aus diesem Grund ist von einem anderen prozessualen Anspruch auszugehen, der eine Änderung des Klagegrundes in tatsächlicher und rechtlicher darstellt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Januar 2011 - L 4 KR 288/07, Rn. 31 m. w. N., juris).

  • LSG Bayern, 20.12.2011 - L 15 SB 123/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerhebung per E-Mail - Form - Versäumung der

    Vielmehr hat der Kläger, wie eine Nachfrage beim SG ergeben hat, im Zeitraum vor der hier zugrunde liegenden Klage nur in einem einzigen Fall (Verfahren mit dem Az. S 4 KR 288/07) die Klage per E-Mail erhoben, ohne dass eine Beanstandung durch das Gericht erfolgt wäre.
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