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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12   

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https://dejure.org/2015,6649
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12 (https://dejure.org/2015,6649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.03.2015 - L 13 AS 342/12 (https://dejure.org/2015,6649)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. März 2015 - L 13 AS 342/12 (https://dejure.org/2015,6649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung notwendiger Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Berücksichtigung von Kosten eines nicht separat zu kündigenden Stellplatzes; Begriff des erfolgreichen Widerspruchs; Nachträgliche Erfüllung von Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Einfluss der Amtsermittlungspflicht; Keine Mindestdauer der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    In Bezug auf die Kosten des Widerspruchsverfahrens komme eine Kostenerstattung nach § 63 SGB X dann nicht in Betracht, wenn der Erfolg des Widerspruchs auf einer erst nachträglichen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Widerspruchsführers beruhe, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einem Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 20/91 - dargelegt habe.

    Dem Widerspruch fehlt zwar ein "Erfolg" im Sinne des Gesetzes, wenn er auf der nachträglichen Erfüllung von Mitwirkungspflichten beruht (BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 20/91 - juris Rdn. 20).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 AS 301/11

    Gerichtliche Festsetzung der Kosten des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Er entsteht nicht nur, wenn der Widerspruch in vollem Umfang Erfolg hat, sondern - wie sich aus dem einleitenden Wort "soweit" im § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ergibt - auch bei dessen teilweisem Erfolg (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2013 - L 13 AS 301/11 -, nach juris).

    Die Frage, ob nach dem Rechtsgedanken des § 92 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) für die Kostentragung eine Geringfügigkeitsgrenze zu ziehen ist (Senat, Urteil vom 28. August 2013, a. a. O.; hierzu auch SG Gotha, Urteil vom 15. Januar 2014 - S 10 AS 5731/11 - nach juris), kann als nicht entscheidungserheblich dahinstehen, denn die Frage der Berücksichtigung der Kosten des Stellplatzes war das zunächst geltend gemachte Hauptanliegen der Kläger.

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Sprungrevision - isolierter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Es wird rein formal nach dem "Obsiegens- und Unterliegensprinzip" (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 68/12 - Rdn. 19) auf das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens abgestellt.

    Bei der Kostenentscheidung ist eine formale Betrachtungsweise geboten (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - a. a. O. - juris Rdn. 21, m. w. Nachw.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - L 20 AS 65/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Auch teilt der Senat weiterhin nicht die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen aus dem Urteil vom 30. März 2009 (- L 20 AS 65/08 -, juris Rdn. 64), dass ein Urteil des Sozialgerichts auf einer ausreichenden Verhandlung und Beratung nicht beruhen kann, wenn der Termin von der Eröffnung der mündlichen Verhandlung, dem Sachvertrag, der Erörterung mit dem erschienenen Vertreter der Beklagten, geheimer Beratung der Kammer und der Verkündung des Urteils mit anschließender mündlicher Urteilsbegründung trotz der dort dargelegten Komplexität nur zehn Minuten in Anspruch genommen hat.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Nach einem weiteren Urteil des BSG vom 16. Februar 2012 - B 14 AS 15/11 R - gebe es bei einer Obsiegensquote von 5 % keinen Anlass zur Quotelung.
  • SG Gotha, 15.01.2014 - S 10 AS 5731/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Erstattung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Die Frage, ob nach dem Rechtsgedanken des § 92 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) für die Kostentragung eine Geringfügigkeitsgrenze zu ziehen ist (Senat, Urteil vom 28. August 2013, a. a. O.; hierzu auch SG Gotha, Urteil vom 15. Januar 2014 - S 10 AS 5731/11 - nach juris), kann als nicht entscheidungserheblich dahinstehen, denn die Frage der Berücksichtigung der Kosten des Stellplatzes war das zunächst geltend gemachte Hauptanliegen der Kläger.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Der einmal gegebenen Zulässigkeit steht alsdann nicht entgegen, dass der materielle Hauptstreitpunkt - die Frage der Höhe der Regelleistungen - aufgrund während des Berufungsrechtszuges eingetretener Entwicklungen, namentlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (- 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -), nicht mehr weiter verfolgt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2012 - L 13 AS 346/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 13 AS 342/12
    Unter Zugrundelegung der Kritikpunkte etwa des Gutachtens von Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, in: Soziale Sicherheit Extra, September 2011, S. 9 ff., kann bereits für eine aus drei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft bei Betrachtung eines Zeitraums von sechs Monaten nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, die Kläger hätten lediglich eine geringe Erhöhung ihrer Regelsatzleistungen begehrt, die insgesamt einen Betrag i. H. von 750, 00 EUR nicht übersteigen würde (Senat, Beschluss vom 5. März 2012 - L 13 AS 346/11 B -).
  • SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 AS 730/15

    Erstattung von notwendigen Aufwendungen der Rechtsverfolgung i.R.d.

    Nach Auffassung der Kammer ist es bei dieser Sachlage nicht gerechtfertigt, davon auszugehen, der Erfolg des Widerspruch sei der Klägerin rechtlich nicht zurechenbar (in diesem Sinne vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.03.2015 - L 13 AS 342/12 = juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 160/13
    Bei Betrachtung eines Zeitraums von zwei bzw. sechs Monaten kann nicht davon ausgegangen werden, die zunächst fünf Kläger hätten lediglich eine geringe Erhöhung ihrer Regelsatzleistungen begehrt, die jeweils insgesamt einen Betrag i. H. von 750 EUR nicht übersteigen würde (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2015 - L 13 AS 342/12 - sowie Beschluss vom 5. März 2012 - L 13 AS 346/11 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2016 - L 7 AS 1774/15
    Auf diese Entscheidung nimmt auch der 13. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in dem von der Klägerin und dem SG zitierten Urteil vom 11. März 2015 (L 13 AS 342/12, juris Rn. 22) Bezug.
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