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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 8 SO 264/14 B ER |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.02.2015 - L 8 SO 264/14 B ER (https://dejure.org/2015,16170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - L 8 SO 264/14 B ER (https://dejure.org/2015,16170)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 36 SGB XII; §§ 61 ff. SGB XII; § 19 Abs. 5 SGB XII
Darlehensweise Übernahme von ungedeckten Heimkosten; Unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz; Ermessensentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensweise Übernahme von ungedeckten Heimkosten; Unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz; Ermessensentscheidung
- anwaltskanzlei-loewy.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Darlehensweise Übernahme von ungedeckten Heimkosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 31.07.2014 - S 4 SO 255/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 8 SO 264/14 B ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2016 - L 8 SO 60/16 Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob § 36 SGB XII überhaupt als Rechtsgrundlage für die Übernahme von Pflegeheimkosten in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2015 - L 8 SO 264/14 B ER -).
Nach summarischer Prüfung setzt die Vorschrift die Befugnis des Sozialhilfeträgers voraus, in Notlagen trotz möglicherweise einzusetzendem Einkommen oder Vermögen Sozialhilfe zu leisten (unechte Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz; vgl. BSG…, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R - juris Rn. 16; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2015 - L 8 SO 264/14 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 103/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2016 - L 8 SO 6/16 Soweit die Beklagte ihre Aufhebungsentscheidung auf den Umstand stützt, sie habe keine genaue Kenntnis von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Klägerin und sie sei aus diesem Grund berechtigt, die Leistungsgewährung auf die sog. erweiterte Hilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII gegen Aufwendungsersatz (vgl. dazu jüngst Senatsbeschluss vom 12. Februar 2015 - L 8 SO 264/14 B ER - juris Rn. 17 f.) umzustellen, ist es höchst zweifelhaft, ob darin eine wesentliche Änderung i.S.d. § 48 Abs. 1 SGB X zu sehen ist.