Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,75452
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17 (https://dejure.org/2020,75452)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.02.2020 - L 11 AS 413/17 (https://dejure.org/2020,75452)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - L 11 AS 413/17 (https://dejure.org/2020,75452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,75452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Mit den ausdrücklich als vorläufige Entscheidungen gekennzeichneten Bescheiden vom 20. Mai und vom 9. September 2011 war der Beklagte nach Wegfall der Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung gehalten, eine abschließende Entscheidung zu treffen (vgl dazu BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R -, SozR 4-4200 § 40 Nr. 9).

    Die vorläufige Leistungsbewilligung entfaltet dabei keinerlei Bindungswirkung hinsichtlich der ursprünglich bewilligten Leistungen (stRspr des BSG; vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R -, SozR 4-4200 § 40 Nr. 9, Rn 23 mit weiteren umfangreichen Nachweisen), sodass sich der Kläger auch nicht auf Vertrauensschutz wegen eines (gutgläubigen) Verbrauchs der vorläufig gewährten Leistungen berufen kann.

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Die vom Steuerberater des Klägers vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnungen ergäben im Streitzeitraum Betriebseinnahmen iHv 47.358,23 Euro, wozu nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. August 2013 - B 14 AS 1/13 R -) und entgegen der (insoweit für den Kläger günstigen) Berechnung des Beklagten auch die vereinnahmte Umsatzsteuer gehöre.

    Die Betriebseinnahmen einschließlich der Umsatzsteuer (vgl zur Berücksichtigung vereinnahmter Umsatzsteuer als Einkommen: BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R -, BSGE 114, 136-147, SozR 4-4200 § 11 Nr. 64) lagen - wie das SG zutreffend festgestellt hat - ausweislich der vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnungen im Streitzeitraum bei 47.358,23 Euro insgesamt (Juni: 7.150,64 Euro; Juli: 8.932,60 Euro; August: 8.018,63 Euro; September: 8.104,90 Euro; Oktober: 8.764,56 Euro, November: 6.386,90 Euro).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 11 AS 1040/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Selbst wenn man allerdings eine entsprechende Pflicht zur Anhörung nach § 24 SGB X bejahen sollte (so: Schmidt-De Caluwe in: Nomos-Kommentar SGB III - Arbeitsförderung, 6. Auflage 2017, § 328 Rn 41), wäre diese im vorliegenden Fall im Widerspruchsverfahren wirksam nachgeholt worden (§ 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; so auch: Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 2018 - L 11 AS 1040/16 -).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Kommt der Betroffene seiner auch im sozialgerichtlichen Verfahren bestehenden Mitwirkungsobliegenheit (vgl hierzu: § 103 Satz 1 2. Halbsatz SGG) nicht nach, sind die Gerichte trotz des Amtsermittlungsprinzips (§ 103 Satz 1 SGG) nur eingeschränkt verpflichtet, weiter zu ermitteln (vgl BSG, Urteil vom 3. Juni 2004 - B 11 AL 75/03 R -, SozR 4-1500 § 144 Nr. 1; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 103 Rn 16 mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Schließlich stünde der Vermutung, dass genügend bereite Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung gestanden haben, auch nicht entgegen, dass der Kläger möglicherweise, was allerdings keiner abschließenden Feststellung bedarf, in rechtswidriger Weise Entnahmen getätigt hat, soweit - was weder vom Zeugen erklärt noch anhand der vorliegenden Unterlagen ersichtlich ist - er sich keinen zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sieht (vgl zur Nichtberücksichtigung von durch Straftat erlangtes Einkommen oder Vermögen, sofern die Rückzahlungspflicht feststeht: BSG, Urteil vom 06. April 2000 - B 11 AL 31/99 R -, SozR 3-4100 § 137 Nr. 12, SozR 3-4100 § 138 Nr. 15).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 11 AS 413/17
    Eine Anhörung des Klägers vor Erlass der endgültigen Entscheidung war nicht erforderlich (vgl BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R -, Rn 17; Düe in: Brand, SGB 111, 8. Auflage 2018, § 328 Rn 24; Schaumberg in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 328 Rn 112; Winkler in: LPK-SGB III, § 328 Rn 25; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: 2014, § 328 Rn 218).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht