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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17   

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https://dejure.org/2020,4142
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17 (https://dejure.org/2020,4142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.02.2020 - L 3 KA 20/17 (https://dejure.org/2020,4142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - L 3 KA 20/17 (https://dejure.org/2020,4142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V; § 106 Abs. 5a SGB V
    Rechtmäßigkeit eines Regresses aufgrund einer Richtgrößenprüfung; Anerkennung von Praxisbesonderheiten; Vom Durchschnittswert der Vergleichsgruppe erheblich abweichender Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientenklientel und daraus resultierende Mehrkosten

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt muss gegen Bescheid über Rückzahlung von Medikamentenkosten rechtzeitig seine Einwendungen vortragen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten trägt der Arzt (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 54; SozR 4-2500 § 106 Nr. 19) .

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (BSG aaO) und plausibel (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19) .

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Als Grundlage für diese systematische Aufarbeitung kann er auf seine eigene Patientendokumentation zurückgreifen, zu deren Vorhaltung er gemäß § 57 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) rechtlich verpflichtet ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, Nr. 41 und Nr. 55) .

    Auch die ihm von der KÄV als Anlagen zu den Honorarbescheiden übermittelten Abrechnungsstatistiken können auf Besonderheiten in der Behandlungsstruktur und einen sich hieraus ergebenden Mehrbedarf an Arzneimitteln hindeuten (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11) .

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 10/96

    Gesamtverträge - Kostenerstattung - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Das ergibt sich daraus, dass die Regelungsermächtigung der Prüfvereinbarungen seit 1989 nicht mehr allgemein das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern (in § 106 Abs. 3 S 1 SGB V; eingeführt durch das Gesundheitsreformgesetz vom 20. Dezember 1988 <BGBl I 2477> ) nur noch das Verfahren "zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach Abs. 2" umfasst und somit nur die nähere Ausgestaltung der Beweismethoden zur Feststellung von Unwirtschaftlichkeit (BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 10; SozR 3-2500 § 106 Nr. 53) .

    Dementsprechend ist es den Parteien der Prüfvereinbarungen nach st Rspr zB verwehrt, entgegen § 63 SGB X die Erstattung von Kosten der Beteiligten der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen (BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 10) oder - abweichend von § 18 SGB X - formelle Voraussetzungen an die Stellung eines Prüfantrags einzuführen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 53) .

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Das ergibt sich daraus, dass die Regelungsermächtigung der Prüfvereinbarungen seit 1989 nicht mehr allgemein das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern (in § 106 Abs. 3 S 1 SGB V; eingeführt durch das Gesundheitsreformgesetz vom 20. Dezember 1988 <BGBl I 2477> ) nur noch das Verfahren "zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach Abs. 2" umfasst und somit nur die nähere Ausgestaltung der Beweismethoden zur Feststellung von Unwirtschaftlichkeit (BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 10; SozR 3-2500 § 106 Nr. 53) .

    Dementsprechend ist es den Parteien der Prüfvereinbarungen nach st Rspr zB verwehrt, entgegen § 63 SGB X die Erstattung von Kosten der Beteiligten der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen (BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 10) oder - abweichend von § 18 SGB X - formelle Voraussetzungen an die Stellung eines Prüfantrags einzuführen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 53) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2011 - L 3 KA 4/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Vertragsärzte nach st Rspr des Senats (vgl zB Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - L 3 KA 19/09 B ER - und vom 22. August 2011 - L 3 KA 4/11 B ER) zur Überbrückung eines evtl Liquiditätsengpasses ua auch darauf verweisen lassen müssen, vorhandenes Vermögen in zumutbarer Weise zu verwerten und von den im Wirtschaftsleben üblichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Krediten Gebrauch zu machen.
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 35/90

    Gemeinschaftspraxis - Voraussetzungen - Beendigung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Denn entscheidend ist, dass die BAG rechtlich als Einheit zu behandeln ist, über eine gemeinsame Patientenkartei verfügt (BSG, Urteil vom 19. August 1992 - 6 RKa 35/90 - juris) und deshalb auch allen Mitgliedern der Zugriff zu den Patientenunterlagen möglich ist, die - wie ausgeführt - als wesentliche Grundlage für die Geltendmachung von Praxisbesonderheiten anzusehen ist.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Zurückweisung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Dementsprechend hat das BSG (Beschluss vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 9/07 B - juris) bereits entschieden, dass in Zulassungsstreitigkeiten die Vorgabe (in § 40 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ) einer (nicht öffentlichen) Sitzung vor dem Berufungsausschuss nicht dazu führt, dass die Anhörung des Vertragsarztes in jedem Fall mündlich erfolgen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Zur Durchführung eines entsprechenden Rechtsgesprächs ist der Beschwerdeausschuss im Rahmen der Anhörung nach § 24 SGB X aber nicht verpflichtet (Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 3 KA 53/13; Siefert aaO, Rn 14a) .
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Denn eine Verletzung des § 24 SGB X liegt nicht vor, wenn es der betroffene Beteiligte versäumt, sich Gehör zu verschaffen, obwohl ihm hierzu ausreichend Zeit eingeräumt worden ist (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 9; Mutschler in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: September 2019, § 24 Rn 16).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich insoweit auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl zu alledem BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 25) .
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 58/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98

    Fehlende Anhörung - Bescheid nach Klageerhebung - Heilung von Verfahrens- und

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1988 - L 11 KR 74/86

    Anhörung; Sozialverfahren; Mündlich; Eingriff; Rückforderung; Fahrlässigkeit;

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