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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,9700
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER (https://dejure.org/2011,9700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für Alleinerziehende mit einem Kind in Niedersachsen - Fehlen eines schlüssigen Konzepts - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 10 Abs. 1 WoFG; § 12 WoGG
    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (hier: Land Niedersachsen); Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (hier: Land Niedersachsen); Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für Alleinerziehende mit einem Kind in Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze

    Ist bei der Prüfung der Angemessenheit der KdU auf die Tabellenwerte nach § 12 WoGG abzustellen, ist dem erhöhten Wohnraumbedarf durch die Hinzurechnung eines fiktiven Haushaltsmitglieds Rechnung zu tragen (Anschluss an u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER).

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat ausdrücklich an, wobei zur Begründung auf die zutreffenden Argumente in den Beschlüssen des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2010 (L 9 AS 1049/09 B ER und 12. August 2011 - L 15 AS 173/11 B ER) verwiesen wird (im Ergebnis ebenso: SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER; SG Braunschweig, Beschluss vom 9. September 2009 - S 33 AS 2716/08; anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 7 AS 1258/09 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 1392/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze

    In Kenntnis anderer Auffassungen, z. B LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12. August 20011 - L 15 AS 173/11 B ER Rn 17 und LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 21. November 2011 - L 11 AS 16063/11 B ER verbleibt der erkennende Senat nach erneuter Überprüfung bei seiner Rechtsauffassung.
  • LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11
    23, 27; BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R, zitiert nach Juris, RdNr. 29; BSG, Urteil vom 17.12.2009, a.a.O., RdNr. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - L 15 AS 173/11 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 17 ff; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2010 - L 5 AS 23/09 B ER und L 5 AS 24/09 B, zitiert nach Juris, RdNrn.

    Es kann in diesem Verfahren dahinstehen, ob im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von einem Sicherheitszuschlag von ca. 5 % oder von einem solchen von 10 % (für 10 %: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2011, a.a.O., zitiert nach Juris, RdNr. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.12.2008 - L 8 B 4/08 ER, zitiert nach Juris, RdNr. 29; SG Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2011 - S 45 AS 282/11 ER, zitiert nach Juris, RdNr. 27) auszugehen ist.

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