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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,44116
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER (https://dejure.org/2013,44116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER (https://dejure.org/2013,44116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER (https://dejure.org/2013,44116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Amateurfußballer der Niedersachsenliga möglicherweise sozialversicherungspflichtig - Gericht verhindert vorläufig Zwangsvollstreckung beim Verein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Amateurfußballer sind nicht ohne weiteres Arbeitnehmer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Sozialbeiträge für Amateurfußballer?

Besprechungen u.ä.

  • rund-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Amateurfußballer Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt eine versicherungspflichtige Tätigkeit dann vor, wenn der Sporttreibende mit der Ausnutzung seiner sportlichen Fähigkeiten bei persönlicher Abhängigkeit primär wirtschaftliche Interessen verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92

    Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13
    Zwar ist es zutreffend, dass nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Ermittlungsergebnisse von Steuerfahndungen/Staatsanwaltschaften/Strafgerichten von den Sozialversicherungsträgern für Betriebsprüfungen übernommen werden dürfen, sofern keine erheblichen Einwendungen vom Beitragsschuldner vorgetragen werden (s. etwa: BSG, Urteil vom 30. März 2006, B 10 KR 2/04 R; BSG, Urteil vom 9. September 2003, 5 RJ 60/92).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13
    Zwar ist es zutreffend, dass nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Ermittlungsergebnisse von Steuerfahndungen/Staatsanwaltschaften/Strafgerichten von den Sozialversicherungsträgern für Betriebsprüfungen übernommen werden dürfen, sofern keine erheblichen Einwendungen vom Beitragsschuldner vorgetragen werden (s. etwa: BSG, Urteil vom 30. März 2006, B 10 KR 2/04 R; BSG, Urteil vom 9. September 2003, 5 RJ 60/92).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13
    Die zu beurteilenden Verpflichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflich-ten ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R - Rdnr. 19 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Auch unter Berücksichtigung der ihm beigefügten Anlagen lasse sich diesem insbesondere nicht nachvollziehbar entnehmen, von welchen Nettobeträgen die Beklagte jeweils ausgegangen sei, um anhand ihrer die der Berechnung zugrunde gelegten sog. Bruttoentgelte zu ermitteln (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2017 unter Bezugnahme auch auf das Vorbringen im vorausgegangenen Eilverfahren L 4 KR 383/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte und der - das vorausgegangene Eilverfahren betreffenden - Gerichtsakte L 4 KR 383/13 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Das damalige Begehren des klagenden Vereins auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte in zweiter Instanz Erfolg: Mit Beschluss vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) hat der 4. Senat des Landessozialgerichts im Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung der damaligen Klage des Vereins angeordnet.

    Auch unter Berücksichtigung der ihm beigefügten Anlagen lasse sich diesem insbesondere nicht nachvollziehbar entnehmen, von welchen Nettobeträgen die Beklagte jeweils ausgegangen sei, um anhand ihrer die der Berechnung zugrunde gelegten sog. Bruttoentgelte zu ermitteln (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2017 unter Bezugnahme auch auf das Vorbringen im vorausgegangenen Eilverfahren L 4 KR 383/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten L 4 KR 383/13 B ER, L 2 R 57/17 und L 2 BA 77/19 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Dem steht die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen einen solchen Bescheid dar, wie sie im vorliegenden Fall mit Beschluss des 4. Senates vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) erfolgt ist.

  • SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13

    Oberliga-Fußballspieler sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Auf die Beschwerde hat das Landessozialgericht Niedersachsen-N. mit Beschluss vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) die aufschiebende Wirkung der Klage zum vorliegenden Aktenzeichen angeordnet.

    Soweit die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 12. November 2013, L 4 KR 383/13 B ER dahingehend zu verstehen sein sollten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Gegenleistung danach bemisst, ob das bezogene Entgelt eine mindestens partielle Sicherung des Lebensunterhalts für den jeweiligen Spieler darstellt, schließt sich dem das Gericht nicht an.

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