Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- niedersachsen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Amateurfußballer der Niedersachsenliga möglicherweise sozialversicherungspflichtig - Gericht verhindert vorläufig Zwangsvollstreckung beim Verein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Amateurfußballer sind nicht ohne weiteres Arbeitnehmer
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Sozialbeiträge für Amateurfußballer?
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Sind Amateurfußballer sozialversicherungspflichtig?
Besprechungen u.ä.
- rund-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)
Sind Amateurfußballer Arbeitnehmer?
Verfahrensgang
- SG Stade, 22.08.2013 - S 1 KR 139/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER
- SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
- SG Stade, 30.12.2016 - S 1 KR 167/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
Rentenversicherung
Auch unter Berücksichtigung der ihm beigefügten Anlagen lasse sich diesem insbesondere nicht nachvollziehbar entnehmen, von welchen Nettobeträgen die Beklagte jeweils ausgegangen sei, um anhand ihrer die der Berechnung zugrunde gelegten sog. Bruttoentgelte zu ermitteln (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2017 unter Bezugnahme auch auf das Vorbringen im vorausgegangenen Eilverfahren L 4 KR 383/13 B ER).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte und der - das vorausgegangene Eilverfahren betreffenden - Gerichtsakte L 4 KR 383/13 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
- SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13
Oberliga-Fußballspieler sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Auf die Beschwerde hat das Landessozialgericht Niedersachsen-N. mit Beschluss vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) die aufschiebende Wirkung der Klage zum vorliegenden Aktenzeichen angeordnet.Soweit die Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 12. November 2013, L 4 KR 383/13 B ER dahingehend zu verstehen sein sollten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Gegenleistung danach bemisst, ob das bezogene Entgelt eine mindestens partielle Sicherung des Lebensunterhalts für den jeweiligen Spieler darstellt, schließt sich dem das Gericht nicht an.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 BA 38/19
Verfahren nach § 7a sowie Betriebsprüfungen nach § 28p und § 28q SGB IV; …
Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2016 - L 2 R 276/16
Betriebsprüfung - Prüfverfahren - gleichzeitige Entscheidung über …
Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 2 BA 68/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Beitragsnacherhebungsbescheid
Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
Verfahren nach § 7a sowie Betriebsprüfungen nach § 28p und § 28q SGB IV
Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19 Dies gilt umso mehr, als Sozialversicherungsträger nach gefestigter Rechtsprechung grundsätzlich auf die Ermittlungsergebnisse anderer Behörden oder der Strafgerichte zurückgreifen dürfen, wenn schlüssige und erhebliche Einwendungen hiergegen nicht vorgebracht werden (vgl. z. B. LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 12.11.2013 - L 4 KR 383/13 B ER - juris Rn. 60 u. a. mit Verweis auf BSG Urt. v. 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R - juris Rn. 30).
- SG Düsseldorf, 05.06.2014 - S 44 R 967/14
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für Tennisspieler; Erhebung von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt eine versicherungspflichtige Tätigkeit dann vor, wenn der Sporttreibende mit der Ausnutzung seiner sportlichen Fähigkeiten bei persönlicher Abhängigkeit primär wirtschaftliche Interessen verfolgt (BAG, Urteil vom 10.05.1990, Az.: 2 AZR 607/89, ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.11.2013, Az.: L 4 KR 383/13 B ER).