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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17   

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https://dejure.org/2017,51611
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17 (https://dejure.org/2017,51611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2017 - L 16 KR 334/17 (https://dejure.org/2017,51611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - L 16 KR 334/17 (https://dejure.org/2017,51611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Elektrorollstuhl kein Gegenstand der medizinischen Rehabilitation/Zurücknahme

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Vielmehr sei mit dem 3. Senat des BSG (Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 30/15) davon auszugehen, das zu der Auffassung neige, dass die durch § 13 Abs. 3a S 7 SGB V gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der § 44 ff SGB X aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch zu bemessen sei.

    In diesem Zusammenhang hat der 3. Senat des BSG ( Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 30/15 R Rn 50 ) ausgeführt, ohne dass es für den dort zu entschiedenen Fall wirksam geworden ist, dass er zu der Auffassung "neige", dass die durch § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der § 44 ff SGB X aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch zu bemessen seien.

    Der 3. Senat hat mit seinen Ausführungen im Urteil vom 11. Mai 2017 (B 3 KR 30/15) allenfalls eine vorläufige Haltung dargelegt, aber in Bezug auf den Prüfungsumfang von § 45 SGB X bei Anwendung auf die Genehmigungsfiktion keine endgültigen Feststellungen getroffen.

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Dabei vernachlässigt sie, dass § 13 Abs. 3a SGB V bewusst abweichend von den sonstigen in § 13 SGB V geregelten Kostenerstattungstatbeständen geregelt ist und sich wie der Erstattungsanspruch aus § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V nur auf subjektiv erforderliche Leistungen erstreckt ( vgl BSG Urteil vom 11. Juli 2017, - B 1 KR 26/16 R - mwN ).

    Auch eine fingierte Genehmigung, wie die der Klägerin, bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist ( BSG Urteile vom 11. Juli 2017, - B 1 KR 1/17 R und B 1 KR 26/16 R - ).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Die Fiktion kann nur dann greifen, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung ihrerseits im Sinne von § 33 SGB X hinreichend bestimmt ist ( BSG Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R - mwN).

    Auch eine fingierte Genehmigung, wie die der Klägerin, bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist ( BSG Urteile vom 11. Juli 2017, - B 1 KR 1/17 R und B 1 KR 26/16 R - ).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Wären nur die auf materiell-rechtlich bestehende Leistungsansprüche gerichteten Ansprüche fiktionsfähig, wäre die Regelung des § 13 Abs. 3a SGB V obsolet ( BSG Urteil vom 11. Juli 2017, - B 1 KR 16/16 R).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Der Begriff der Leistungen der medizinischen Reha ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ( BSG Urteil vom 8. März 2016, - B 1 KR 25/15 R- Rn 16 und 17) funktionsadäquat auszulegen: Einerseits umfasst er in einem weiten Sinn Leistungen, die eine Krankenkasse als erstangegangener Reha-Träger nach dem Recht des eigentlich zuständigen Trägers zu erbringen hat, wenn sie den Antrag weiterleitet und deshalb im Außenverhältnis zum zuständigen Träger wird.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Allgemeine Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sind das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Ernährung, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen, die Mobilität im eigenen Wohnumfeld einschließlich der elementaren Lebens- und Haushaltsführung, die Schaffung und Erschließung eines körperlichen und geistigen Freiraums; ausreichend ist auch die Sicherung der Bewegungsfreiheit des körperlichen Freiraums bei übersteigertem Bewegungsdrang und fehlendem Gefahrenbewusstsein sowie die qualitative Erweiterung des persönlichen Freitraums (st. Rechtsprechung, BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R Rdnr 13 mwN ; Nolte, aaO, § 33 Rdnr 12a mwN ).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Der Behinderungsausgleich iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Fall SGB V umfasst die Hilfsmittel, die dem Ausgleich der Behinderung selbst dienen oder die direkten oder indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen sollen ( BSGE 98, 213 ).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 16 KR 334/17
    Bei Hilfsmitteln mit dem Ziel des Behinderungsausgleichs ist der Nachweis eines therapeutischen Nutzens, der über die Funktionstauglichkeit zum Ausgleich der Behinderung hinausgeht, nicht geboten ( BSGE 93, 183 ).
  • SG Saarbrücken, 28.03.2018 - S 1 KR 781/16

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs 3a S 6 SGB 5 umfasst auch

    Abschließend ist insofern zu konstatieren, dass nach Sinn und Zweck der Norm und dem gesetzgeberischen Willen sowie einer funktionsadäquaten engen Auslegung des Begriffes der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des § 13 Abs. 3a S. 9 SGB V das vom Kläger vorliegend begehrte Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich keine Leistung der medizinischen Rehabilitation in diesem Sinne ist (ebenso LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2017, Az. L 5 KR 471/15, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.01.2017, Az. L 5 KR 43/16; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017, Az. L 16 KR 334/17; vgl. weiter BSG, Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R; abweichend, jedoch aus vorliegend dargelegten Gründen nach Auffassung der Kammer nicht überzeugend BSG, 3. Senat, Urteile vom 15.03.2018, Az. B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 12/17 R).
  • SG Saarbrücken, 09.05.2018 - S 1 KR 623/17

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion umfasst auch Hilfsmittel zum

    Abschließend ist insofern zu konstatieren, dass nach Sinn und Zweck der Norm und dem gesetzgeberischen Willen sowie einer funktionsadäquaten engen Auslegung des Begriffes der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des § 13 Abs. 3a S. 9 SGB V das vom Kläger vorliegend begehrte Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich keine Leistung der medizinischen Rehabilitation in diesem Sinne ist (ebenso LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2017, Az. L 5 KR 471/15, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.01.2017, Az. L 5 KR 43/16; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017, Az. L 16 KR 334/17; vgl. weiter BSG, Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R; abweichend, jedoch aus vorliegend dargelegten Gründen nach Auffassung der Kammer nicht überzeugend BSG, 3. Senat, Urteile vom 15.03.2018, Az. B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 12/17 R).
  • SG Saarbrücken, 22.06.2018 - S 23 KR 710/17

    Krankenversicherung - Rechtzeitigkeit - ablehnende Entscheidung der Krankenkasse

    Abschließend ist insofern zu konstatieren, dass nach Sinn und Zweck der Norm und dem gesetzgeberischen Willen sowie einer funktionsadäquaten engen Auslegung des Begriffes der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des § 13 Abs. 3a S. 9 SGB V das vom Kläger vorliegend begehrte Hilfsmittel keine Leistung der medizinischen Rehabilitation in diesem Sinne ist (ebenso LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2017, Az. L 5 KR 471/15, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.01.2017, Az. L 5 KR 43/16; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017, Az. L 16 KR 334/17; vgl. weiter BSG, Urteil vom 08.03.2016, Az. B 1 KR 25/15 R; abweichend, jedoch aus vorliegend dargelegten Gründen nach Auffassung der Kammer nicht überzeugend BSG, 3. Senat, Urteile vom 15.03.2018, Az. B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 12/17 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2018 - L 16 KR 362/17
    Allein aus der Erwähnung der Hilfsmittel als Leistung in § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX folgt kein deckungsgleiches Verhältnis (vgl Senatsurteil vom 12. Dezember 2017 - L 16 KR 334/17 - unter Hinweis auf Schifferdecker in Kasseler Kommentar, § 13 SGB V, Rn 147a, Stand Mai 2017).
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