Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Vertragszahnarzt - Gutachten - fehlerhafter Zahnersatz - Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung im Prothetikmängelverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 276 Abs. 2 BGB; § ... 280 Abs. 1 S. 1 BGB; § 2 Abs. 3 BMV-Z; § 4 Abs. 2 BMV-Z; § 23 Abs. 1 S. 2 BMV-Z; Anl. 12 ; § 4 Abs. 1 BMV-Z; § 76 Abs. 4 SGB V; § 82 Abs. 1 SGB V; § 136b Abs. 2 S. 3 SGB V; § 137 Abs. 4 S. 3 SGB V
Benennung eines konkreten Fehlverhaltens des Vertragszahnarztes ist bei gutachtlich bewiesenem fehlerhaften Zahnersatz nicht erforderlich; Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter Prothetik
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benennung eines konkreten Fehlverhaltens des Vertragszahnarztes ist bei gutachtlich bewiesenem fehlerhaften Zahnersatz nicht erforderlich; Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter Prothetik
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Prothetik (mangelhafte) - Festsetzung Schadensersatzanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter Prothetik
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 35 KA 529/04
- SG Hannover, 11.02.2009 - S 35 KA 592/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 20/09
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 35/11 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R
Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn) …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 20/09
Sie verteidigen das angefochtene Urteil und berufen sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf das Urteil vom 29. Juli 2006 - B 6 KA 21/06 R).Materielle Rechtsgrundlage für die Festsetzung der vorliegenden Regressforderung ist die öffentlich-rechtliche Pflicht des Vertragszahnarztes gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV), die Schäden zu ersetzen, die er vertragszahnärztlichen Institutionen schuldhaft zufügt (BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1).
- BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73
Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 20/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH; BGHZ 63, 306 ff) ist der auf eine zahnprothetische Behandlung gerichtete Vertrag zwar grundsätzlich Dienstvertrag (…allerdings mit werkvertraglichen Elementen, etwa in Hinblick auf die technische Anfertigung der Prothese, BGH aaO S 309) , der Zahnarzt schuldet also nicht den Erfolg einer gelungenen prothetischen Versorgung.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 3 KA 46/15 Der angeführten Rechtsprechung (und auch der Senatsrechtsprechung (vgl Urteil vom 13. April 2011 - L 3 KA 20/09)) ist jedoch nicht zu entnehmen, dass diese Voraussetzungen in einer bestimmten Reihenfolge geprüft werden müssen, sodass eine Nachbesserungsmöglichkeit erst dann geprüft werden könnte, wenn das Gericht zuvor zum Ergebnis gelangt ist, dass die prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt.