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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19   

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https://dejure.org/2021,52358
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19 (https://dejure.org/2021,52358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.12.2021 - L 4 KR 310/19 (https://dejure.org/2021,52358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - L 4 KR 310/19 (https://dejure.org/2021,52358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 2 Abs. 1a SGB V; § 137c Abs. 3 SGB V
    Übernahme der Kosten für die Behandlung mit einem sogenannten OkuStim-System; Neue Behandlungsmethode; Erprobung neuer Behandlungsmethoden; Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten für die Behandlung mit einem sogenannten OkuStim-System Neue Behandlungsmethode Erprobung neuer Behandlungsmethoden Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 KR 2478/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Retinitis pigmentosa im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Die Klägerin verwies auch auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 8. Februar 2020, Az. L 11 KR 2478/19, in der ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Therapie gemäß § 2 Abs. 1a SGB V bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf bejaht wurde.

    Eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf hat sich bereits ausweislich des Berichts der Augenklinik vom 4. November 2019 gezeigt (s.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.2020, L 11 KR 2478/19).

  • BSG, 27.10.2020 - B 3 KR 18/20 B

    Kostenerstattung für eine Behandlung mit Transkornealer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Hochgradige Sehstörungen reichen demgegenüber noch nicht aus (BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020, B 3 KR 18/20 B, zitiert nach juris).

    Das Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation muss sich vorliegend deshalb an dem irreparablen Schaden des Verlusts der geringen Restsehkraft orientieren (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020, B 3 KR 18/20 B, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Dies bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (stRspr., vgl. etwa BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, Rn. 32), sodass Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2017, 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 = NJW 2017, 2096).

    Dem Ausnahmecharakter eines verfassungsrechtlich gebotenen Leistungsanspruchs kann nur durch eine restriktive Auslegung Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2017, a.a.O.).

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für stationäre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    In diesem Zusammenhang schließt sich die Frage an, ob sich ein Rechtsanspruch der Klägerin aus § 137c Abs. 3 SGB V ergeben kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. März 2021, B 1 KR 25/20 R, zitiert nach juris).

    Auch weiterhin ist ein Anspruch auf vollstationäre Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur dann gegeben, wenn die Aufnahme durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann ("keine Flucht in die Krankenhausbehandlung", BSG, Urteil vom 25. März 2021, a.a.O).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Eine drohende Erblindung kommt für sich als eine solche Erkrankung in Betracht (BSGE 106, 81 = SozR 4 - 1500 § 109 Nr. 3 Rn. 31; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7, Rn. 31).
  • BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 32/18 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Methoden, die lediglich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Versicherte haben (nach bisheriger und ständiger RSpg. des BSG) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihre Berücksichtigung beim Auswahlverfahren für die Teilnahme an einer Erprobungs-Richtlinie nach § 137e SGB V (BSG, Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 13/16 R = SozR 4-2500 § 137e Nr. 1, Rn. 27 ff; BSG, Urteil vom 28. Mai 2019, B 1 KR 32/18 R = SozR 4-2500 § 137c Nr. 13, Rn. 37 ff; zur Erprobungspopulation vgl. § 3 TES-RP-Erpr-RL).
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Das BSG hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem sog. Dezember-Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 25, 49), auf den auch die Klägerin Bezug nimmt, zum Anspruch auf Kranken(haus)behandlung in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung näher konkretisiert und hat dabei in die grundrechtsorientierte Auslegung auch Erkrankungen einbezogen, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbar sind, wie etwa der nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG, Urteil vom 19. März 2020, B 1 KR 22/18 R, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Das BSG hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem sog. Dezember-Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 25, 49), auf den auch die Klägerin Bezug nimmt, zum Anspruch auf Kranken(haus)behandlung in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung näher konkretisiert und hat dabei in die grundrechtsorientierte Auslegung auch Erkrankungen einbezogen, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbar sind, wie etwa der nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG, Urteil vom 19. März 2020, B 1 KR 22/18 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Eine drohende Erblindung kommt für sich als eine solche Erkrankung in Betracht (BSGE 106, 81 = SozR 4 - 1500 § 109 Nr. 3 Rn. 31; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7, Rn. 31).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2021 - L 4 KR 310/19
    Dies bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich nicht kompensierbare Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (stRspr., vgl. etwa BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, Rn. 32), sodass Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2017, 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 = NJW 2017, 2096).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 4 KR 373/22

    Vorläufige Versorgung mit dem Arzneimittel Dekristol 20.000; Progredientes

    Der erkennende Senat hat die "Zeitnähe" der Wertungsgleichheit in diesem Sinne dann bejaht, wenn das "Kippen" in den Erkrankungszustand der (weitergehenden/kompletten) Aufhebung der Leistungsfähigkeit in zeitlicher Hinsicht nicht exakt prognostizierbar ist, sie in einigen Monaten, aber auch in einem kürzeren Zeitraum eintreten kann (drohende Erblindung bei Retinitis Pigmentosa, LSG Nds-HB, Urt v 13.12.2021, L 4 KR 310/19 - rechtskräftig; im Ergebnis ebenso: LSG Stuttgart, Urt v 18.2.2020, L 11 KR 2478/19; rkräftig: BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - B 3 KR 18/20 B -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2022 - L 4 KR 230/22

    Vorläufige Versorgung mit dem apothekenpflichtigen Arzneimittel Biomo-Lipon;

    Der erkennende Senat hat die "Zeitnähe" der Wertungsgleichheit in diesem Sinne dann bejaht, wenn das "Kippen" in den Erkrankungszustand der (weitergehenden/kompletten) Aufhebung der Leistungsfähigkeit in zeitlicher Hinsicht nicht exakt prognostizierbar ist, sie in einigen Monaten, aber auch in einem kürzeren Zeitraum eintreten kann (drohende Erblindung bei Retinitis Pigmentosa, LSG Nds-HB, Urt v 13.12.2021, L 4 KR 310/19 - rechtskräftig; im Ergebnis ebenso: LSG Stuttgart, Urt v 18.2.2020, L 11 KR 2478/19; rkräftig: BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - B 3 KR 18/20 B -, juris).
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