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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15 EK AS PK   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,102139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.04.2016 - L 15 SF 15/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,102139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. April 2016 - L 15 SF 15/15 EK AS PK (https://dejure.org/2016,102139)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Indessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Europäischen Rechts bereits seit den 1980er Jahren (vgl. etwa Urteil vom 10. August 1980, Nr. 6232/73) in zahlreichen Fällen zu Entschädigungen auch immaterieller, durch eine überlange Verfahrensdauer verursachter Schäden verurteilt, dabei bereits mit seinem Urteil vom 8. Juni 2006 (Nr. 75529/01) festgestellt, dass es in der Bundesrepublik keinen den Anforderungen des Art. 13 EMRK genügenden Rechtsschutz gegen eine mit Art. 6 Abs. 1 EMRK unvereinbare Verfahrensdauer gebe und zuletzt mit seinem Urteil vom 2. September 2010 (Nr. 46344/06) unter Bezugnahme auf den seinerzeit bereits eingebrachten Entwurf des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 17. November 2010 (BT-Drs 17/3802) die Verabschiedung effektiver gesetzlicher Regelungen angemahnt.

    Neben dem Interesse betroffener ALG II - Bezieher, über die für eine Verletzung ihres Anspruchs auf Justizgewährleistung zuzusprechende Entschädigung tatsächlich verfügen zu können, spricht hierfür auch die europarechtliche Notwendigkeit, für die Effizienz der vom EGMR in seinem Urteil vom 8. Juni 2006 (Nr. 75529/01) eingeforderten nationalen Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessen Verfahrensdauer, die mit der durch § 198 Abs. 1 GVG eingeführten Entschädigungspflicht bei Überlänge ohnedies nur indirekt gefördert werden kann (vgl. dazu die Gesetzesbegründung, BT-Drs 17/3802, S. 1 unter A zur präventiven Wirkung der Entschädigung), auch bei den zahlreichen Gerichtsverfahren Sorge zu tragen, die der Durchsetzung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II gelten und prinzipiell nur von Anspruchstellern geführt werden können, die im Fall der Überlänge von dem Anspruchsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II betroffen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 14/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Da ihm bereits für den Fall des Erfolgs der Entschädigungsklage L 15 SF 14/15 EK AS PKH ein nicht auf das Jobcenter übergangener Entschädigungsanspruch von 17, 99 EUR monatlich zugestanden würde (s. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage), verblieb für das vorliegende Klagverfahren kein an ihn auszuzahlender Entschädigungsanspruch mehr.

    Bei dem Antragsteller zu 2) wurde hingegen die Versicherungspauschale in dem Entschädigungszeitraum (März bis Dezember 2014) bereits von dessen Einkommen aus einer geringfügigen Arbeitnehmertätigkeit (99,71 EUR monatlich) in Abzug gebracht; bei der Antragstellerin zu 1) wurde sie schon einmal im Rahmen der von ihr mit dem (mit Beschluss vom heutigen Tage ebenfalls entschiedenen) Verfahren L 15 SF 14/15 EK AS PKH geltend gemachten Entschädigung in der Weise berücksichtigt, dass der Antragstellerin zu 1) von dem Entschädigungsanspruch für jeden Monat des ihr in der Zeit vom Mai bis Dezember 2014 zustehenden Anspruches ein Betrag in Höhe der Pauschale von 30 EUR verblieb.

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Der Anspruch auf Geldentschädigung nach § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1, 3 und 4 GVG dient demgegenüber allein der Kompensation der durch die eingetretene Überlänge eines Gerichtsverfahrens verursachten immateriellen Nachteile, deren Schwere - unter Berücksichtigung der vom Gericht zu verantwortenden Verursachungsanteile - nach § 198 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 4 GVG zugleich den Billigkeitsmaßstab für ihre Höhe bildet (BSG, Urteile vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 9/13 R -, juris, Rn. 27, 29, 37 und vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 11/13 R, Rn. 22 ff und 35 ff).

    Soweit dies die Gleichzeitigkeit des Entschädigungsanspruchs und der vom Jobcenter erbrachten Leistungen voraussetzt (Grote-Seifert, a.a.O, Rn. 46 - 48) , ist ein Anspruch auf Entschädigung in Geld (zur Wirkung der Verzögerungsrüge s.u.) bereits jeweils mit der Erfüllung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen entstanden und fällig geworden (Steinbeiß/Winkelmann, a.a.O, § 198 Rn. 67), nach den vorstehenden Ausführungen also - nach Ablauf der dem SG zur Verfügung stehenden Bedenkzeit - in dem Zeitraum von Mai bis Dezember 2014 in monatlichen Schritten von jeweils 100 EUR je Person sukzessiv angewachsen (zum Kalendermonat als kleinster Einheit der entschädigungspflichtigen Verzögerung vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 11/13 R -, im Leitsatz).

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 98/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Zwar hat das BSG mit Urteil vom 14. März 2012 (Az. B 14 AS 98/11 R, juris m.w.N.) diesbezüglich ausgeführt, dass Ansprüche gegen Andere nach § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Abs. 2 SGB II nur insoweit auf den Grundsicherungsträger übergehen, als diese im Falle der rechtzeitigen Erfüllung bei der Bedarfsermittlung als Einkommen zu berücksichtigen gewesen wären.
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Auch das BSG geht insoweit bei der Anwendung von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II in langjähriger und bislang fortgesetzter Rechtsprechung durchgängig davon aus, dass jede Einnahme in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn es sich bei ihr nicht um eine der im SGB II oder der ALGII-V konkret bezeichneten Einkommensarten handelt (zur Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit: Urteil vom 16 Mai.2007 - B 11b AS 27/06 R -, juris, Rn. 20; zur Berücksichtigung der Berufsunfähigkeitsrente: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 51/06 R -, juris, Rn. 16-17; zur Berücksichtigung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris, Rn. 20 ff unter ausdrücklichem Ausschluss einer erweiternden Auslegung; zum Übergangsgeld; Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 13/08 R -, juris, Rn. 18; zum Insolvenzgeld Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 29/08 R -, juris, Rn. 13 f.; zu Übergangsleistungen nach § 5 BKV: Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris, Rn. 15 f.; zu steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit: Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 89/09 R -, juris, Rn. 15 f.; zu freiwilligen Zuwendungen: Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 200/10 R, juris, Rn. 13 ff; zur Nichtberücksichtigung der Entschädigung eines schwerbehinderten Menschen wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren: Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 164/11 R -, Rn. 15).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Auch das BSG geht insoweit bei der Anwendung von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II in langjähriger und bislang fortgesetzter Rechtsprechung durchgängig davon aus, dass jede Einnahme in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn es sich bei ihr nicht um eine der im SGB II oder der ALGII-V konkret bezeichneten Einkommensarten handelt (zur Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit: Urteil vom 16 Mai.2007 - B 11b AS 27/06 R -, juris, Rn. 20; zur Berücksichtigung der Berufsunfähigkeitsrente: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 51/06 R -, juris, Rn. 16-17; zur Berücksichtigung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris, Rn. 20 ff unter ausdrücklichem Ausschluss einer erweiternden Auslegung; zum Übergangsgeld; Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 13/08 R -, juris, Rn. 18; zum Insolvenzgeld Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 29/08 R -, juris, Rn. 13 f.; zu Übergangsleistungen nach § 5 BKV: Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris, Rn. 15 f.; zu steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit: Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 89/09 R -, juris, Rn. 15 f.; zu freiwilligen Zuwendungen: Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 200/10 R, juris, Rn. 13 ff; zur Nichtberücksichtigung der Entschädigung eines schwerbehinderten Menschen wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren: Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 164/11 R -, Rn. 15).
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Indessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Europäischen Rechts bereits seit den 1980er Jahren (vgl. etwa Urteil vom 10. August 1980, Nr. 6232/73) in zahlreichen Fällen zu Entschädigungen auch immaterieller, durch eine überlange Verfahrensdauer verursachter Schäden verurteilt, dabei bereits mit seinem Urteil vom 8. Juni 2006 (Nr. 75529/01) festgestellt, dass es in der Bundesrepublik keinen den Anforderungen des Art. 13 EMRK genügenden Rechtsschutz gegen eine mit Art. 6 Abs. 1 EMRK unvereinbare Verfahrensdauer gebe und zuletzt mit seinem Urteil vom 2. September 2010 (Nr. 46344/06) unter Bezugnahme auf den seinerzeit bereits eingebrachten Entwurf des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 17. November 2010 (BT-Drs 17/3802) die Verabschiedung effektiver gesetzlicher Regelungen angemahnt.
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R

    Revisionsbegründung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Auch das BSG geht insoweit bei der Anwendung von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II in langjähriger und bislang fortgesetzter Rechtsprechung durchgängig davon aus, dass jede Einnahme in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen ist, wenn es sich bei ihr nicht um eine der im SGB II oder der ALGII-V konkret bezeichneten Einkommensarten handelt (zur Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit: Urteil vom 16 Mai.2007 - B 11b AS 27/06 R -, juris, Rn. 20; zur Berücksichtigung der Berufsunfähigkeitsrente: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 51/06 R -, juris, Rn. 16-17; zur Berücksichtigung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Urteil vom 5. September 2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris, Rn. 20 ff unter ausdrücklichem Ausschluss einer erweiternden Auslegung; zum Übergangsgeld; Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 13/08 R -, juris, Rn. 18; zum Insolvenzgeld Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 29/08 R -, juris, Rn. 13 f.; zu Übergangsleistungen nach § 5 BKV: Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R -, juris, Rn. 15 f.; zu steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit: Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 89/09 R -, juris, Rn. 15 f.; zu freiwilligen Zuwendungen: Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 200/10 R, juris, Rn. 13 ff; zur Nichtberücksichtigung der Entschädigung eines schwerbehinderten Menschen wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren: Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 164/11 R -, Rn. 15).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 SF 15/15
    Von einer solchen, die Bewilligung von PKH rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit kann vorliegend deshalb nicht ausgegangen werden, weil sich die wesentlichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen ohne weiteres anhand des Gesetzes und der bereits zum Einkommensbegriff des § 11 Abs. 1 SGB II ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. auch BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az. B 11b AS 17/06 B, Rn 9 f. -zur Klärungsbedürftigkeit im Sinne von § 160 Abs. 2 SGG m.w.N.).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 36/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2016 - L 15 AS 14/15
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei

  • LSG Hessen, 17.08.2015 - L 9 AS 618/14

    Von der Anrechnung als Einkommen nach § 11a Abs. 2 SGB II ausgenommen sind

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 51/06 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Berufsunfähigkeitsrente -

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 164/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

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