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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.11.2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER (https://dejure.org/2018,37690)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 822
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Bei Einzelaufträgen muss für die Beurteilung, ob der Betroffene in eine von anderer Seite vorgegebene Arbeitsorganisation eingegliedert war, auf die Verhältnisse abgestellt werden, die nach Annahme des jeweiligen "Einsatzauftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 mwN), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft (vgl. etwa BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 mwN) oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (vgl. etwa BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Juris - mwN).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Vor allem der Umstand, dass "illegale Beschäftigung" mit dem SchwarzArbG 2002 und dem SchwarzArbG 2004 in einen engen Zusammenhang mit dem Tatbestand der "Schwarzarbeit" gestellt worden ist, zeigt, dass der Begriff "illegales Beschäftigungsverhältnis" im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV einerseits weit zu verstehen ist und infolgedessen bei allen Erscheinungsformen illegaler "Schattenwirtschaft (Beschäftigung)" anzuwenden, andererseits aber auf bestimmte beschäftigungsbezogene Pflichtverletzungen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG 2004) beschränkt werden muss (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254-265, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13).

    Hieran anknüpfend ist die Bedeutung der "Illegalität" eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch mit Blick auf den Gesetzeszweck auf die Verletzung von Pflichten zu beschränken, die eine Affinität zur Beschäftigung (selbst) oder einen im öffentlichen Recht wurzelnden, spezifischen Bezug zu ihr haben (BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254 mwN).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Ohnehin ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht regelmäßig anzunehmen, wenn für das gesamte typische Entgelt insbesondere bei sog. "Schwarzarbeit" - wie auch im vorliegenden Zusammenhang - überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6 mwN).

    Auf der Basis der damit entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV gebotenen "Hochrechnung" der tatsächlich netto zur Auszahlung gelangten Entgelte auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt, wie sie von der Antragsgegnerin in dem angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Einzelheiten näher erläutert worden ist, ist von Seiten der Antragstellerin nicht, und zwar auch nicht in Bezug nur auf einzelne der in dem angefochtenen Bescheid der geltend gemachten Teilbeitragsforderungen, etwas dafür hinreichend substantiiert aufgezeigt worden, dass richtigerweise von einem geringeren der Beitragsbemessung zugrunde zu legenden Entgelt auszugehen sein könnte (vgl. hinsichtlich der Darlegungslast auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, zur "ausnahmslosen Aufzeichnungspflicht" des Arbeitgebers, welche gerade dazu dient, Fragen der Versicherungs- und Beitragspflicht rückwirkend prüfen zu können und deren Missachtung - auch unabhängig von einem Verschulden auf Seiten des Arbeitgebers - eine Schätzungsbefugnis auf Seiten des Rentenversicherungsträgers auslöst).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl. zum Vorstehenden insbesondere auch BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erst in der Zusammenschau mit weiteren - im vorliegenden Zusammenhang fehlenden - typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Als ein Indiz gegen die Annahme einer selbständigen Tätigkeit ist überdies auch zu werten, wenn die Vergütung betragsmäßig im Bereich dessen lag, was eine entsprechende abhängig beschäftigte (Fach-)Kraft tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung erhalten hätte (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15, Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - L 1 KR 361/13

    Beitragsnachforderung - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vermerk

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Dem Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte kommt für Beschäftigung und gegen selbstständige Tätigkeit indizielle Bedeutung in der Regel dann zu, wenn eine solche Betriebsstätte bei Tätigkeiten der fraglichen Art zu erwarten oder notwendig ist (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSG, U.v. 6. März 2003 - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 2 BA 68/18
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, U.v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - NZS 2006, 318 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.09.2015 - L 5 KR 147/15

    Betriebsprüfung - keine Anwendung des § 7a Abs 7 SGB 4 auf

  • LSG Thüringen, 03.06.2015 - L 12 R 539/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2017 - L 1 R 312/17

    Betriebsprüfung - Bescheid über Beitragsnacherhebung und Statusfeststellung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2021 - L 28 BA 12/21

    Betriebsprüfung - Subunternehmer - abhängige Beschäftigung - aufschiebende

    Bereits nach der Gesetzessystematik bezieht sich die Regelung aber nur auf solche Entscheidungen, die im Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV ergehen, und nicht, wie hier, auf Prüfbescheide der Antragsgegnerin nach § 28p SGB IV. Denn beantragen die Beteiligten eines möglichen Beschäftigungsverhältnisses keine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV, welches ihnen indes freisteht, und wird erst im Rahmen der Betriebsprüfung ein für eine Beschäftigung sprechender Sachverhalt rückwirkend bekannt, entfällt die Grundlage für die vom Gesetzgeber mit § 7a Abs. 7 SGB IV geschaffene Privilegierung nach Wegfall der Vorschrift des § 7b SGB IV zum 1. August 2008 (BGBl. I S. 3023, vgl. BT-Drs. 16/6540 S. 41; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2017 - L 1 KR 547/16 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER - juris Rn. 17 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2015 - L 8 R 628/15 B ER - juris Rn. 93 ff.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020 § 86a Rn. 13b; a.A. dagegen etwa LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - L 1 R 312/17 B ER - juris).
  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
    Der Einsatz selbständiger Subunternehmer muss sich mithin durch maßgebliche unternehmerische Freiheiten und Risiken und auch eine damit korrespondierende Ausgestaltung der Entlohnung auszeichnen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER -, Rn. 33, juris).
  • LSG Sachsen, 13.08.2021 - L 1 KR 327/16
    Der gesetzliche Typus eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses umfasst die ganze Bandbreite in Betracht kommender - mehr oder weniger "typischer" - Beschäftigungsmodelle, bei denen die sog. "Festanstellungen" nur einen Teil der in Betracht kommenden Ausprägungen darstellen (vgl. auch Landessozialgericht [ LSG ] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2018 - L 2 BA 68/18 B ER - juris Rn. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1666/20
    Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der Regelung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV, wonach Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen, dass eine Beschäftigung vorliegt, keine aufschiebende Wirkung haben (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2010 - L 11 KR 1125/10 ER-B - juris Rdnr. 17; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16. März 2010 - L 5 R 21/10 B ER - juris Rdnrn. 12 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 192/15 B ER - juris Rdnrn. 24 f.; LSG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER - juris Rdnr. 3; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. August 2013 - L 1 KR 228/13 B ER - juris Rdnrn. 23 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER - juris Rdnr. 18; Beschluss vom 20. Juni 2016 - L 2 R 276/16 B ER - juris Rdnrn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - L 8 R 442/15 B ER - juris Rdnr. 37; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30. August 2013 - L 1 KR 129/13 B ER - juris Rdnrn. 28 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 7. September 2015 - L 5 KR 147/15 B ER - juris Rdnrn. 15 ff.; Berchtold in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 7a Rdnr. 12; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 86a Rdnr. 13b; Pietrek in jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016 (Stand 18. Juni 2020), § 7a Rdnr. 145; Rittweger in BeckOK Sozialrecht, Stand 1. März 2020, § 7a SGB IV Rdnr. 34; Wahrendorf in Ross/Wahrendorf, SGG, 2014, § 86a Rdnr. 43; a.A. z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Januar 2014 - L 2 R 409/13 B ER - juris Rdnr. 22; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 3 R 126/16 B ER - juris Rdnr. 20; Thüringer LSG, Beschluss vom 3. Juni 2015 - L 12 R 539/15 B ER - juris Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2019 - L 9 R 580/15
    Soweit nach § 7a Abs. 7 SGB IV Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen, dass eine Beschäftigung vorliegt, aufschiebende Wirkung haben, bezieht sich diese Regelung allein auf im Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV getroffene Statusentscheidungen (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER, Rn. 18; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86a Rn. 13b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2019 - L 9 BA 80/19
    Soweit nach § 7a Abs. 7 SGB IV Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen, dass eine Beschäftigung vorliegt, aufschiebende Wirkung haben, bezieht sich diese Regelung allein auf im Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV getroffene Statusentscheidungen (vgl. LSG Niedersachsen Bremen, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - L 9 R 580/15 B ER - und 14. November 2018 - L 2 BA 68/18 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a. a. O., § 86a Rn. 13b; Pietrek, in: juris PK-SGB IV, 3. Auflage 2016, § 7a Rn. 145).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 12 BA 24/19
    Die Vorschrift des § 7a Abs. 7 SGB IV, auf die sich die Antragstellerin hierzu wiederholt beruft, findet bei der Nachforderung von Sozialversicherungs- und Umlagebeiträgen aus - wie hier - einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV keine Anwendung (vgl. hierzu im Einzelnen bereits Beschluss des Senats vom 28.9.2017 - L 12 R 136/17 B ER - sowie Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2018 - L 2 BA 68/18 B ER, jew.m.w.N.).
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