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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B   

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https://dejure.org/2014,14265
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Der Senat hält dabei die Bewilligung von PKH allein aus dem Grund für gerechtfertigt, weil zumindest diskussionswürdig ist, ob sich die vorliegende Fallkonstellation von der dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 zum Aktenzeichen B 14 AS 165/10 R zugrundeliegenden Fallkonstellation unterscheidet und die Klage daher hinreichende Erfolgsaussichten hat.

    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, B 14 AS 165/10 R; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 46/11 R).

    Das BSG stellte demgegenüber in seiner Entscheidung zum Az. B 14 AS 165/10 R zwar darauf ab, dass die Leistung (dort: ALG I) im Zeitpunkt ihrer Auszahlung noch nicht mit einem Rückzahlungsanspruch belastet war, weil bei noch nicht erfolgter Aufhebung ein bindender Bewilligungsbescheid bestand und sich der Hilfebedürftige erst dann auf eine Rückzahlungsverpflichtung berufen kann, wenn die Aufhebung nach den §§ 45, 48 SGB X erfolgt ist (BSG, aaO, Rn. 24).

    Von diesem Zeitpunkt an ist die Klägerin mit Schulden belastet, die bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen im streitigen Zeitraum keine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, Az. B 14 AS 165/10 R, Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 6 M 28.13

    Verweisung auf §§ 45 und 48 SGB 10 im Wohngeldrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Der Wohngeldbescheid vom 14. Dezember 2010 bewilligte Wohngeld-Leistungen für die ab dem 1. Februar 2011 von der Klägerin und ihrer Tochter nicht mehr bewohnten Wohnung in der "J.", sodass der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist (zu der Frage, ob es einer Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X bedarf, verneinend: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2013, OVG 6 M 28.13).

    Geht man davon aus, dass es hier einer Aufhebungsentscheidung nicht bedurfte, ist ein bereits bestehender Rückzahlungsanspruch im Zeitpunkt des Unwirksamwerdens der Bewilligung deswegen zu verneinen, weil die Erstattung - anders als bei einer Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X und damit in Abgrenzung zu dem vom BSG entschiedenen Sachverhalt - nicht lediglich spiegelbildlich zur rechtmäßigen Aufhebung ohne weitere Voraussetzungen nach § 50 Abs. 1 S. 1 SGB X erfolgt, sondern nach § 50 Abs. 2 SGB X. Nach dem Wortlaut des Abs. 2 sind die Vorschriften der §§ 45, 48 SGB X entsprechend anzuwenden, sodass auch im Rahmen der Erstattung Fragen wie die grob fahrlässige oder vorsätzliche unterlassene Mitteilung von Änderungen und Vertrauensschutzgesichtspunkte zu prüfen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2013, OVG 6 M 28.13).

  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Die endgültige Entscheidung über diese Rechtsfrage hat nicht im summarischen Verfahren der Prozesskostenhilfe, sondern im Hauptsacheverfahren zu erfolgen (Bundesverfassungsgericht 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 -).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, B 14 AS 165/10 R; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 46/11 R).
  • SG Berlin, 27.05.2016 - S 37 AS 22238/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Die Situation gleicht hier derjenigen des Schuldners im Privatinsolvenzverfahren, der erlangtes Einkommen an den Treuhänder zahlen muss (dazu BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 73/12 R) oder derjenigen eines Arbeitnehmers, der eine versehentliche Gehaltsüberzahlung sofort zurückzuzahlen hat (LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.4.2013 - L 15 AS 115/11; vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.4.2014 - L 7 AS 1116/13 B zur Anrechnung von Wohngeld, das nach § 28 Abs. 3 WoGG als rechtsgrundlos gewährt gilt).
  • SG Bayreuth, 15.11.2017 - S 9 BK 6/15

    Kinderzuschlag

    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B - juris; BSG, Urteil vom 23. Juni 2011 - B 14 AS 165/10 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - L 34 AS 490/13
    Soweit der Beklagte mit seinen Bescheiden vom 15. Januar 2010 und 11. August 2011 nunmehr auch das dem Ehemann seit dem 01. Oktober 2008 (rückwirkend ab dem 01. Juli 2008) gezahlte Wohngeld als Einkommen des Ehemannes i.S.d. § 11 Abs. 1 SGB 2 in der Fassung vom 05. Dezember 2006 berücksichtigt (vgl. Schmidt in Eicher, SGB II, 3. A. 2013, Rn. 20 zu § 11a; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II; Rn. 214 zu § 11a; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B - in juris Rn. 24) und den dessen Bedarf übersteigenden Anteil als Einkommen der Kläger angerechnet hat, begegnet dies (auch angesichts der rechtskräftigen Entscheidung des SG vom 05. September 2014 zu dem Az. S 158 AS 15618/10) keinen Bedenken.
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