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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.07.2020 - L 2 R 427/19 (https://dejure.org/2020,76246)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - L 2 R 427/19 (https://dejure.org/2020,76246)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 04.11.2019 - S 36 R 503/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12
Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19
Weder im einen noch im anderen Fall verfehlt die Teilung der Anrechte ihren Zweck, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -, Rn. 16, juris;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12 und 1 BvR 1145/13 -, juris, Rn. 59). - BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12
Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19
Weder im einen noch im anderen Fall verfehlt die Teilung der Anrechte ihren Zweck, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -, Rn. 16, juris; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12 und 1 BvR 1145/13 -, juris, Rn. 59). - BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19
Dass der Gesetzgeber das Prinzip des sofortigen und endgültigen Vollzugs des Versorgungsausgleichs mit der Einführung des Rentner- beziehungsweise Pensionistenprivilegs zunächst selbst teilweise durchbrochen hatte, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rn. 20 f., 27). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2020 - L 2 R 427/19
Der Gedanke, die spürbare Kürzung bei der ausgleichspflichtigen Person müsse sich, um mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar zu sein, für die ausgleichsberechtigte Person angemessen auswirken (vgl. BVerfGE 53, 257 (302)), steht der Kürzung der Versorgungsbezüge vor dem tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten bereits deshalb nicht entgegen, weil die Teilung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person hier unvermindert ihren Zweck erfüllt, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen.