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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05   

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https://dejure.org/2006,32827
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05 (https://dejure.org/2006,32827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.11.2006 - L 10 R 239/05 (https://dejure.org/2006,32827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. November 2006 - L 10 R 239/05 (https://dejure.org/2006,32827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umwandlung freiwillig gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Pflichtbeiträge; Zulassung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson; Bestehen eines Anspruchs des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung freiwillig gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Pflichtbeiträge; Zulassung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson; Bestehen eines Anspruchs des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Oldenburg, 19.04.2005 - S 5 RA 54/03

    Beanstandung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05
    Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 in den Verfahren mit den Aktenzeichen S 5 RA 54/03 und S 5 RA 108/03 werden zurückgewiesen.

    Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 54/03 hat sie den die freiwilligen Beitragszahlungen beanstandenden Bescheid der Beklagten vom 28. April 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2003 angefochten und im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 108/03 hat sie die Umwandlung der ab 1. April 1995 gezahlten freiwilligen Beiträge in Pflichtbeiträge, hilfsweise die Zulassung zur Zahlung von Rentenversicherungspflichtbeiträgen als Pflegeperson der Brigitte Jung, begehrt.

    das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 im Verfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 54/03 und den Bescheid der Beklagten vom 28. April 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2003 aufzuheben,.

    die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 in den Verfahren mit den Aktenzeichen S 5 RA 54/03 und S 5 RA 108/03 zurückzuweisen.

    Dies hat das Sozialgericht im angegriffenen Urteil (S 5 RA 54/03) mit zutreffender Begründung im Einzelnen ausgeführt.

  • SG Oldenburg, 19.04.2005 - S 5 RA 108/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05
    Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 in den Verfahren mit den Aktenzeichen S 5 RA 54/03 und S 5 RA 108/03 werden zurückgewiesen.

    Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 54/03 hat sie den die freiwilligen Beitragszahlungen beanstandenden Bescheid der Beklagten vom 28. April 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2003 angefochten und im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 108/03 hat sie die Umwandlung der ab 1. April 1995 gezahlten freiwilligen Beiträge in Pflichtbeiträge, hilfsweise die Zulassung zur Zahlung von Rentenversicherungspflichtbeiträgen als Pflegeperson der Brigitte Jung, begehrt.

    das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 im Verfahren mit dem Aktenzeichen S 5 RA 108/03 und den Bescheid der Beklagten vom 8. Oktober 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2003 aufzuheben und.

    die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. April 2005 in den Verfahren mit den Aktenzeichen S 5 RA 54/03 und S 5 RA 108/03 zurückzuweisen.

  • LSG Niedersachsen, 14.12.2000 - L 1 RA 105/00

    Pflegeversicherung - zur Umwandlung von freiwilligen in Pflichtbeiträge bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05
    Die dagegen eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht Niedersachsen mit Urteil vom 14. Dezember 2000 unter Zulassung der Revision zurück (Az: L 1 RA 105/00).

    Bei dieser Voraussetzung der Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI handelt es sich um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Konsequenz des im Bereich ambulanter Pflege auf die Förderung der freiwilligen sozialen Arbeit gerichteten Gesamtkonzepts der Pflegeversicherung, in der die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen als Sozialleistung ausgestaltet ist (Klattenhoff in: Hauck/Nofz, SGB VI , K § 3 Rdnr. 48 unter Hinweis auf § 28 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 44 SGB XI. Auch der 1. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2000 (Az: L 1 RA 105/00) in der Benachteiligung der Pflegepersonen in BSHG-Fällen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen.

  • LSG Sachsen, 02.10.2001 - L 4 RA 5/01

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 239/05
    In dem sich anschließenden Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (Az: B 4 RA 5/01 R) schlossen die Beteiligten einen Vergleich, in dem die Beklagte hinsichtlich der Zeit vom 1. April 1995 bis 31. März 1997 den Widerspruchsbescheid aufhob und sich zur Erteilung eines Erstbescheides verpflichtete.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 69/07 R

    Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - Pflege von nicht

    das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16.11.2006 zum Az. L 10 R 239/05 aufzuheben;.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 R 533/07
    Auf die Rentenhöhe wirkt sich die Umwandlung dagegen in aller Regel nicht aus (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. November 2006 - L 10 R 239/05).
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