Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38984
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15 B ER (https://dejure.org/2015,38984)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.11.2015 - L 8 SO 241/15 B ER (https://dejure.org/2015,38984)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. November 2015 - L 8 SO 241/15 B ER (https://dejure.org/2015,38984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 2, 4 SGG; § ... 920 Abs. 2 ZPO; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II; § 8 Abs. 1 SGB II; § 21 S. 1 SGB XII; § 23 Abs. 2 SGB XII; § 1 AsylbLG; § 25 Abs. 3 AufenthG; § 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG; § 81 Abs. 5 AufenthG
    Beantragung der Gewährung existenzsichernder Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Glaubhaftmachung eines vorläufigen Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe der Regelleistung zuzüglich eines Mehrbedarfs für Schwangere

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Gewährung existenzsichernder Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Glaubhaftmachung eines vorläufigen Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe der Regelleistung zuzüglich eines Mehrbedarfs für Schwangere

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für einen kosovarischen Staatsangehörigen; Erlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme; Fiktionsbescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz; Unklare aufenthaltsrechtliche Lage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB XII § 23 Abs. 5 S. 1, GG Art. 6, GG Art. 6 Abs. 1
    Wohnsitzauflage, Fiktionsbescheinigung, Sozialleistungen, örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, familiäre Lebensgemeinschaft, eheliche Lebensgemeinschaft, Rückreisekosten, unabdingbar gebotene Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für einen kosovarischen Staatsangehörigen; Erlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme; Fiktionsbescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz ; Unklare aufenthaltsrechtliche Lage

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für einen kosovarischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 8 AY 98/13

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Zuständiger Leistungsträger bei Verstoß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Im Übrigen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Antragstellerin auch aus § 23 Abs. 5 SGB XII. Danach besteht in den Fällen des Zuwiderhandelns gegen eine ausländerrechtliche räumliche Beschränkung jedenfalls gegenüber dem Ausländer (im Außenverhältnis) eine auf das unabweisbar Gebotene gerichtete Leistungspflicht der Behörde seines tatsächlichen Aufenthaltsorts (vgl. ausführlich zu der ähnlich gefassten Vorschrift des § 11 Abs. 2 AsylbLG: Senatsbeschluss vom 20. Februar 2014 - L 8 AY 98/13 B ER - juris Rn. 22 ff).

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Gründe vorliegen, die einen Verbleib am Ort des tatsächlichen Aufenthalts zwingend erfordern oder eine Rückkehr in das Gebiet der räumlichen Beschränkung unzumutbar erscheinen lassen; in diesen Fällen kann die unabweisbar gebotene Hilfe auch weitergehende Leistungen umfassen, die bis zu den regulären Leistungen reichen können (vgl. zu der ähnlich gefassten Vorschrift des § 11 Abs. 2 AsylbLG: Beschlüsse des Senats vom 20. Februar 2014 - a.a.O. - juris Rn. 37 und vom 27. Mai 2011 - L 8 AY 31/11 B ER - juris Rn. 10 m.w.N; zu der Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 5 BSHG: OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 - juris Rn. 25).

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Gründe vorliegen, die einen Verbleib am Ort des tatsächlichen Aufenthalts zwingend erfordern oder eine Rückkehr in das Gebiet der räumlichen Beschränkung unzumutbar erscheinen lassen; in diesen Fällen kann die unabweisbar gebotene Hilfe auch weitergehende Leistungen umfassen, die bis zu den regulären Leistungen reichen können (vgl. zu der ähnlich gefassten Vorschrift des § 11 Abs. 2 AsylbLG: Beschlüsse des Senats vom 20. Februar 2014 - a.a.O. - juris Rn. 37 und vom 27. Mai 2011 - L 8 AY 31/11 B ER - juris Rn. 10 m.w.N; zu der Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 5 BSHG: OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Zwar mag ein gegen die Wohnsitzauflage eingelegtes Rechtsmittel nicht die Wirksamkeit der Wohnsitzauflage berühren, weil ein von Anfang an nur mit der verfügten Wohnsitzbeschränkung gestatteter Aufenthalt auch nur in diesem Umfang rechtmäßig ist; die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels verhindert aber die Vollziehung der Auflage (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 19. August 2014 - 1 C 3/14 - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 12 AS 573/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Ein möglicher Verstoß der Antragstellerin gegen die in der Fiktionsbescheinigung enthaltene Wohnsitzauflage vermag an der örtlichen Zuständigkeit nichts zu ändern (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2015 - L 12 AS 573/15 B ER - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Eine Beschränkung der Leistungen auf die Rückreisekosten kommt nach der Rechtsprechung nicht in Betracht bei Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (grundlegend BVerwG, Urteil vom 18 Mai 2000 - 5 C 29/98 - juris) und wenn der auch in Abwägung mit dem Gesetzeszweck des § 120 Abs. 5 BSHG nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Wunsch nach Herstellung der ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft Grund für die Wahl des Aufenthaltsorts ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 1928/00 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 1928/00

    Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel; Ausländer;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Eine Beschränkung der Leistungen auf die Rückreisekosten kommt nach der Rechtsprechung nicht in Betracht bei Personen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (grundlegend BVerwG, Urteil vom 18 Mai 2000 - 5 C 29/98 - juris) und wenn der auch in Abwägung mit dem Gesetzeszweck des § 120 Abs. 5 BSHG nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Wunsch nach Herstellung der ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft Grund für die Wahl des Aufenthaltsorts ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 4 M 1928/00 - juris Rn. 4).
  • SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 5262/08

    Sozialhilfe für Ausländer - Aufenthalt zuwider einer Wohnsitzauflage - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Es erscheint deshalb sachgerecht, den Umfang des "unabweisbar Gebotenen" nach den Umständen des Einzelfalles verfassungskonform zu bestimmen (vgl. ausführlich: SG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 25. Juli 2011 - S 9 SO 5262/08 - juris Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 8 AY 31/11

    Asylbewerberleistung - örtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Gründe vorliegen, die einen Verbleib am Ort des tatsächlichen Aufenthalts zwingend erfordern oder eine Rückkehr in das Gebiet der räumlichen Beschränkung unzumutbar erscheinen lassen; in diesen Fällen kann die unabweisbar gebotene Hilfe auch weitergehende Leistungen umfassen, die bis zu den regulären Leistungen reichen können (vgl. zu der ähnlich gefassten Vorschrift des § 11 Abs. 2 AsylbLG: Beschlüsse des Senats vom 20. Februar 2014 - a.a.O. - juris Rn. 37 und vom 27. Mai 2011 - L 8 AY 31/11 B ER - juris Rn. 10 m.w.N; zu der Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 5 BSHG: OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin, 30.05.1997 - 6 S 14.97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Gründe vorliegen, die einen Verbleib am Ort des tatsächlichen Aufenthalts zwingend erfordern oder eine Rückkehr in das Gebiet der räumlichen Beschränkung unzumutbar erscheinen lassen; in diesen Fällen kann die unabweisbar gebotene Hilfe auch weitergehende Leistungen umfassen, die bis zu den regulären Leistungen reichen können (vgl. zu der ähnlich gefassten Vorschrift des § 11 Abs. 2 AsylbLG: Beschlüsse des Senats vom 20. Februar 2014 - a.a.O. - juris Rn. 37 und vom 27. Mai 2011 - L 8 AY 31/11 B ER - juris Rn. 10 m.w.N; zu der Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 5 BSHG: OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 1 BvR 781/98 - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 18 A 1291/13

    Verfügung einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte zum Zweck der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2015 - L 8 SO 241/15
    Eine danach im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Wohnsitzauflage ist zwar keine räumliche Beschränkung i.S.v. § 12 Abs. 2 AufenthG, sondern ordnet lediglich eine Residenzpflicht an und lässt - anders als eine räumliche Beschränkung - die Freizügigkeit im Bundesgebiet im Übrigen unberührt; weil die Wohnsitzauflage insoweit mit einem geringeren Eingriff verbunden ist als eine räumliche Beschränkung, ist sie aber erst recht grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07 - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. November 2013 - 18 A 1291/13 - juris.).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 7 SO 4253/17

    Sozialhilfe für Ausländer - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Die Erteilung einer (bloßen) Wohnsitzauflage ist nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zulässig, weil sie gegenüber der in der Vorschrift ausdrücklich genannten räumlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis einen geringeren Eingriff darstellt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17/07 - juris Rdnr. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. November 2015 - L 8 SO 241/15 B ER - juris Rdnr. 23).

    Kann die Aufenthaltserlaubnis selbst bereits mit einer räumlichen Beschränkung verbunden werden, gilt dies für die Fiktion des Fortbestandes des bisherigen Aufenthaltstitels erst Recht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. November 2015 - L 8 SO 241/15 B ER - juris Rdnr. 22 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2019 - L 6 AS 594/19
    Eine Entscheidung der Ausländerbehörde liegt noch nicht vor (Schriftsatz vom 1. November 2019), so dass sich der Antragsteller auf die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG berufen kann mit der Folge, dass er leistungsrechtlich kraft Gesetzes aktuell so zu behandeln ist, als besäße er weiterhin seinen bisherigen Aufenthaltstitel (SG Hildesheim aaO juris Rn 44 mwN; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. November 2015 - L 8 SO 241/15 B ER - juris Rn 15; Frerichs aaO Rn 121f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht