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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02 ER   

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https://dejure.org/2002,15529
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02 ER (https://dejure.org/2002,15529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.12.2002 - L 4 KR 166/02 ER (https://dejure.org/2002,15529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - L 4 KR 166/02 ER (https://dejure.org/2002,15529)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2002 - L 4 KR 122/02

    Anordnung der sofortigen Vollziehung - Ermessensausübung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02
    Bei allem muss die Behörde schließlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (so bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 30. September 2002 - L 4 KR 122/02 ER -).

    Schließlich muss die Behörde darlegen, inwieweit die Anordnung der sofortigen Vollziehung im konkreten Fall dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 30. September 2002 - L 4 KR 122/02 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2002 - L 4 KR 138/02

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02
    Ein solches Ergebnis liegt nicht im öffentlichen Interesse (vgl hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 11. September 2002 - L 4 KR 138/02 ER -).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02
    Es muss über das Interesse hinausgehen, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 = AuAS 1996, 62-64 mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - L 1 B 23/04
    Der damit verbundene Einschätzungs- oder Ermessensspielraum endet jedoch dort, wo Annahmen eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 2002, L 4 KR 166/02 ER).
  • SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04

    Securvita-Krankenkasse kassiert nur noch 12,9 Prozent - Gericht billigt

    Aufsichtsrechtlich kann die von der Antragstellerin vorgenommene Prognose jedoch nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlsam ist, ihr die Unzulänglichkeit sozusagen "auf die Stirn geschrieben" ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.12.2002, L 4 KR 166/02 ER).
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