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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15   

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https://dejure.org/2015,47822
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15 (https://dejure.org/2015,47822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 2 R 268/15 (https://dejure.org/2015,47822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 2 R 268/15 (https://dejure.org/2015,47822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 SGB IV; § ... 181 BGB; § 315 Abs. 1 BGB; § 670 BGB; § 775 BGB; § 24 Abs. 1 SGB III; § 25 Abs. 1 SGB III; § 27 Abs. 2 SGB III; § 7a SGB IV; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 7 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 5 Abs. 2 SGB VI; § 6 Abs. 1b SGB VI; § 20 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB XI
    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Halten von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft; Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; ...

  • IWW

    § 7 Abs. 1 SGB IV
    SGB IV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Halten von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Anforderungen an Vereinbarungen der Gesellschafter über ein Vetorecht für Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung bei einer Minderheitsbeteiligung; Anforderungen an die Prognose für die Beurteilung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 864
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Gerade da einer nur auf Zeiten eines harmonischen Zusammenwirkens unter den Gesellschaftern beschränkten "Schönwetter-Selbstständigkeit" sozialversicherungsrechtlich keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257; U.v. 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R - zitiert Terminbericht DES BSG Nr. 47/15), kann es in diesem Zusammenhang nicht ausreichen, vage formulierte Beschlüsse zu fassen, die möglicherweise Andeutungen im Sinne eines in Betracht kommenden Vetorechts erkennen lassen, gleichwohl aber den Beteiligten gerade angesichts ihrer Unbestimmtheit weitreichende Möglichkeiten eröffnen, je nach dem nachfolgenden Verlauf der Entwicklung und einer daran anknüpfenden künftig noch vorzunehmenden Abwägung der Vor- und Nachteile einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung im Nachhinein jeweils die Unwirksamkeit oder aber auch Rechtsgültigkeit einer entsprechenden Beschlussfassung vorzutragen.

    Denn es liegt im Interesse aller Beteiligten, der Versicherten und der Versicherungsträger, die Frage der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit schon zu Beginn der Tätigkeit zu klären, weil diese nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten des Sozialleistungsträgers und die Leistungsansprüche des Betroffenen von entscheidender Bedeutung sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257-268, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17).

    Auch die Gründe für die Bestellung der vom Beigeladenen übernommenen Bürgschaften sind außerhalb der Beschäftigungsverhältnisses zu suchen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257); auch deren Übernahme war nicht Gegenstand der geschäftsführenden Tätigkeit des Beigeladenen, sondern resultierte aus seiner Stellung als Mitgesellschafter der Klägerin.

    (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 21. Oktober 2011 - L 4 R 5166/08 - vgl. für die mangelnde Relevanz einer Bürgschaftsübernahme auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257; BSG U.v. 29. Juli 2015, aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25. November 2010 - L 16 KR 313/10).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 mwN).

    Auch dann, wenn der im Unternehmen Tätige Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft hält, nimmt die Rechtsprechung den Status als Selbstständiger nur dann an, wenn damit zugleich eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist; etwa durch ein seinem Gesellschaftsanteil entsprechendes Stimmgewicht oder in Form einer Sperrminorität, und der Betroffene damit rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 mwN).

    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der - wie im vorliegend zu beurteilenden Fall - in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Vielmehr ist gerade in solchen Fallgestaltungen dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29. August 2012,aaO; Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - zitiert nach Terminbericht des BSG Nr. 31/15) Rechnung zu tragen.

    (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 21. Oktober 2011 - L 4 R 5166/08 - vgl. für die mangelnde Relevanz einer Bürgschaftsübernahme auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257; BSG U.v. 29. Juli 2015, aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25. November 2010 - L 16 KR 313/10).

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    63 Die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erfordert eine Prognose bzw. vorausschauende Schätzung (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Diese sind vielfach gerade Voraussetzung für die Übertragung dieser Aufgabe, lassen als solche aber keine Rückschlüsse auf eine selbständige Tätigkeit zu (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 35/98 R -, SozR 3-2200 § 723 Nr. 4).
  • BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Abgesehen davon, dass die geltend gemachte Verhinderung ihres Prozessbevollmächtigten trotz Aufforderung des Senates nicht belegt worden ist, müsste sich die Klägerin auch unter Annahme einer entsprechenden Verhinderung zumutbarerweise darauf verweisen lassen, dass sie anderweitig für eine Vertretung in der mündlichen Verhandlung hätte Sorge tragen können (BSG, U.v. 18. Juni 2003 - B 13 RJ 223/02 B - B.v. 18. Februar 2014 - B 5 R 406/13 B).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Bezeichnenderweise geht die Rechtsprechung des BSG davon aus, dass selbst der Gesellschaft von Seiten eines Geschäftsführers gewährte Darlehen als solche keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit zulassen (BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, Rn. 32).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Die hiernach erforderliche Prognose erfordert keine alle Eventualitäten berücksichtigende genaue Vorhersage, sondern lediglich eine ungefähre Einschätzung, welches Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nach der bisherigen Übung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (vgl BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 12 mwN).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Das für die Sozialversicherung zentrale Entstehungsprinzip hat zum Inhalt, dass Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei dem Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten (etwa dem Betroffenen tariflich zustehenden) Arbeitsentgelt zu beurteilen sind - was sich etwa bei untertariflicher Bezahlung auswirkt - und nicht lediglich nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, dem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
    Das für die Sozialversicherung zentrale Entstehungsprinzip hat zum Inhalt, dass Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei dem Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten (etwa dem Betroffenen tariflich zustehenden) Arbeitsentgelt zu beurteilen sind - was sich etwa bei untertariflicher Bezahlung auswirkt - und nicht lediglich nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, dem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt (grundlegend BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9; BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 5166/08

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - L 16 KR 313/10

    Krankenversicherung

  • BSG, 18.02.2014 - B 5 R 406/13 B
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 74/85
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • LSG Hessen, 27.06.2016 - L 1 KR 367/15

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Dass Geschäftsführer spezielle Fachkenntnisse ausweisen, ist durchaus üblich und vielfach gerade Voraussetzung für die Übertragung dieser Aufgabe, so dass hieraus keine Rückschlüsse auf eine selbstständige Tätigkeit folgen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1999, B 2 U 35/98 R, Rn. 26; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 2 R 268/15, juris, Rn. 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2015 - L 2 R 278/15
    Das Berufungsverfahren ist bei dem Senat unter dem Aktenzeichen L 2 R 268/15 anhängig.
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