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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19   

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https://dejure.org/2020,43420
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19 (https://dejure.org/2020,43420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.12.2020 - L 13 AS 261/19 (https://dejure.org/2020,43420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - L 13 AS 261/19 (https://dejure.org/2020,43420)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Denn der Beklagte hat bei seiner Leistungsgewährung die ständige Rechtsprechung des BSG nicht beachtet, wonach nicht monatlich, sondern z. B. viertel- oder halbjährlich anfallende Unterkunftskosten im Monat ihrer Fälligkeit als Bedarf zu berücksichtigen sind und für die Berechnung eines Durchschnittsbetrags eine Rechtsgrundlage fehlt (vgl. hierzu grundlegend: BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R; vgl. auch Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - juris Rn. 14).

    Soweit es bei zutreffender Bedarfsberechnung in anderen Leistungsmonaten zu Überzahlungen gekommen ist, scheidet nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - juris Rn. 14) eine Verrechnung mit den Nachzahlungsansprüchen der Klägerin mangels Rechtsgrundlage aus.

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Denn der Beklagte hat bei seiner Leistungsgewährung die ständige Rechtsprechung des BSG nicht beachtet, wonach nicht monatlich, sondern z. B. viertel- oder halbjährlich anfallende Unterkunftskosten im Monat ihrer Fälligkeit als Bedarf zu berücksichtigen sind und für die Berechnung eines Durchschnittsbetrags eine Rechtsgrundlage fehlt (vgl. hierzu grundlegend: BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R; vgl. auch Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2827/98

    Darlehnsweise Übernahme von Tilgungsbeiträgen;; Darlehen; Grundschuld;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Vielmehr können Fälle der vorliegenden Art durch die Anwendung von § 22 Abs. 8 SGB II gelöst werden, welcher die Übernahme von Schulden - im Regelfall als Darlehen (vgl. S. 4) - ermöglicht, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft erforderlich ist (für die generelle Anwendung dieser Vorschrift auf Tilgungsleistungen: ? u?.njar a. a. O. Rn. 47; Groth, jurisPR-SozR 4/2009 Anm. 1, Abschnitt C; vgl. zur Übernahme von Tilgungsleistungen als Darlehen nach früherer Rechtslage: BVerwG a. a. O. juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28. April 1999 - 4 L 2827/98 - juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Insoweit ist der aus dem Sozialhilferecht übernommene und in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung seit jeher anerkannte (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 24. April 1975 - V C 61.73) Grundsatz, dass existenzsichernde Leistungen nicht der Vermögensbildung dienen dürfen, nicht durch weitere Ausnahmen aufzuweichen (kritisch zu der bisher von der BSG-Rechtsprechung zugelassenen Ausnahme in Fällen geringer Restschuld: Piepenstock in: Schlegel-Voelzke, juris PK-SGB II, § 22 Rn 77; ? u?.njar in: GK-SGB II, § 22 Rn. 44 ff.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Vielmehr können Fälle der vorliegenden Art durch die Anwendung von § 22 Abs. 8 SGB II gelöst werden, welcher die Übernahme von Schulden - im Regelfall als Darlehen (vgl. S. 4) - ermöglicht, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft erforderlich ist (für die generelle Anwendung dieser Vorschrift auf Tilgungsleistungen: ? u?.njar a. a. O. Rn. 47; Groth, jurisPR-SozR 4/2009 Anm. 1, Abschnitt C; vgl. zur Übernahme von Tilgungsleistungen als Darlehen nach früherer Rechtslage: BVerwG a. a. O. juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28. April 1999 - 4 L 2827/98 - juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris Rn. 36).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Geht es nur um die Tilgung einer Restschuld, ist die Vermögensbildung bereits weitgehend abgeschlossen und der Aspekt des Vermögensaufbaus aus Mitteln der Existenzsicherung tritt gegenüber dem vom SGB II ebenfalls verfolgten Ziel, die Beibehaltung der Wohnung zu ermöglichen, zurück (vgl. zum Vorstehenden zuletzt: BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 49/14 R - juris Rn. 18 ff. mit umfangreichen Nachweisen).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2020 - L 13 AS 261/19
    Mögliche Zweifel an der Erwerbsfähigkeit der Klägerin in den Streitzeiträumen können dahinstehen, da ein Jobcenter fehlende Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II nicht annehmen darf, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (vgl. hierzu näher: BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R - juris Rn. 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 13 AS 74/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Eigenheim;

    Der Beklagte hat bei seiner Leistungsgewährung die ständige Rechtsprechung des BSG nicht beachtet, wonach nicht monatlich, sondern z. B. viertel- oder halbjährlich anfallende Unterkunftskosten im Monat ihrer Fälligkeit als Bedarf zu berücksichtigen sind und für die Berechnung eines Durchschnittsbetrags eine Rechtsgrundlage fehlt (vgl. hierzu grundlegend: BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - vgl. auch Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - juris Rn. 14; Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - L 13 AS 261/19 - juris Rn. 31).
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